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NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern

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„Winderlass RLP" F. 3. b)<br />

Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft , „ ,<br />

<strong>Landkreis</strong> .-.<br />

<strong>Kaiserslautern</strong><br />

„In ... Landschaftsschutzgebieten können<br />

Genehmigungen und Ausnahmen bei<br />

Beachtung des Schutzzweckes der<br />

entsprechenden Rechtsverordnungen<br />

erteilt werden. Befreiungen sollen erteilt<br />

werden, wenn dies aus Gründen des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses<br />

möglich ist..."<br />

Zuständigkeiten<br />

Die Genehmigungen von<br />

Landkieis i<br />

„ .........<br />

• Flächennutzungsplänen<br />

mit Konzentrationszonen für Windkraft<br />

• BlmSchG-Anträgen für Windenergieanlagen<br />

• Befreiungen von einer Landschaftsschutzverordnung<br />

• Änderung/Aufhebung der LSG-Schutzverordnung<br />

liegen alle im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung.

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