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NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern

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LEP IV, Ziel 163 d, Abs. 1<br />

„In Vorranggebieten für andere Nutzungen oder in sonstigen<br />

Schutzgebieten mit Zielcharakter ist die Errichtung von<br />

Windenergieanlagen zulässig, wenn die Windenergienutzung<br />

mit dem Schutzzweck vereinbar ist."<br />

<strong>Kaiserslautern</strong><br />

LEP IV, Ziel 163 d, Abs. 1, Erläuterungen<br />

„Bei... Schutzgebieten ... erfolgt die Prüfung der<br />

Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck... im Rahmen der<br />

fachgesetzlichen Anforderungen."<br />

Deshalb Entscheidung in jedem Einzelfall:<br />

Ausnahme (BNatSchG § 26) oder<br />

Befreiung (BNatSchG § 26)<br />

BNatSchG § 26 Landschaftsschutzgebiete<br />

(1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte<br />

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und<br />

Landschaft erforderlich ist<br />

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