NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern
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LEP IV, Ziel 163 d, Abs. 1<br />
„In Vorranggebieten für andere Nutzungen oder in sonstigen<br />
Schutzgebieten mit Zielcharakter ist die Errichtung von<br />
Windenergieanlagen zulässig, wenn die Windenergienutzung<br />
mit dem Schutzzweck vereinbar ist."<br />
<strong>Kaiserslautern</strong><br />
LEP IV, Ziel 163 d, Abs. 1, Erläuterungen<br />
„Bei... Schutzgebieten ... erfolgt die Prüfung der<br />
Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck... im Rahmen der<br />
fachgesetzlichen Anforderungen."<br />
Deshalb Entscheidung in jedem Einzelfall:<br />
Ausnahme (BNatSchG § 26) oder<br />
Befreiung (BNatSchG § 26)<br />
BNatSchG § 26 Landschaftsschutzgebiete<br />
(1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte<br />
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und<br />
Landschaft erforderlich ist<br />