NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern
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BImSchV) - je nach Umfang der Anlage im vereinfachten oder formellen Verfahren (letzteres<br />
mit verpflichtender Öffentlichkeitsbeteiligung).<br />
Soweit im Zusammenhang mit den vorstehenden Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />
über eine Befreiung von einer Landschaftsschutz-Verordnung zu entscheiden ist, liegt dies<br />
ebenso in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung als untere Naturschutzbehörde, wie ein<br />
Verfahren über Änderung bzw. Aufhebung der Schutzgebietsverordnung.<br />
In allen Fällen handelt es sich um verwaltungsbehördliche Verfahren, bei denen eine<br />
Zuständigkeit des Kreistages nicht gegeben ist. |<br />
Im Auftrag:<br />
Karl-Ludwig Kusche<br />
Baudirektor i<br />
Anlage/n:<br />
Anl. 2: Gem. Rundschreiben Windenergie 28-05-2013<br />
Anl.1: LEP IV-Fortschreibung Ern. Energien v. 10.05.13