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NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern

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BImSchV) - je nach Umfang der Anlage im vereinfachten oder formellen Verfahren (letzteres<br />

mit verpflichtender Öffentlichkeitsbeteiligung).<br />

Soweit im Zusammenhang mit den vorstehenden Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />

über eine Befreiung von einer Landschaftsschutz-Verordnung zu entscheiden ist, liegt dies<br />

ebenso in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung als untere Naturschutzbehörde, wie ein<br />

Verfahren über Änderung bzw. Aufhebung der Schutzgebietsverordnung.<br />

In allen Fällen handelt es sich um verwaltungsbehördliche Verfahren, bei denen eine<br />

Zuständigkeit des Kreistages nicht gegeben ist. |<br />

Im Auftrag:<br />

Karl-Ludwig Kusche<br />

Baudirektor i<br />

Anlage/n:<br />

Anl. 2: Gem. Rundschreiben Windenergie 28-05-2013<br />

Anl.1: LEP IV-Fortschreibung Ern. Energien v. 10.05.13

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