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Benutzungssatzung für die außerschulische Nutzung der ...

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Satzung über <strong>die</strong> <strong>außerschulische</strong> <strong>Nutzung</strong> von Schulgebäuden und Schulanlagen<br />

(8) In den Sporthallen ist <strong>der</strong> Trainings- und Wettkampfbereich besenrein zu hinterlassen<br />

und eventuelle farbige Streifen auf dem Fußboden sind sachgerecht (unter Verwendung<br />

eines Reinigungsmittels nach Vorgabe des Hausmeisters) zu entfernen.<br />

(9) Eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist durch den Nutzer in eigener Zuständigkeit<br />

zu gewährleisten, d.h. <strong>der</strong> im Rahmen einer Veranstaltung in den Hallen und auf dem<br />

Schulgelände angefallene Abfall ist zu sammeln und auf eigene Kosten zu entsorgen.<br />

Abschnitt 3: Gebühren<br />

§ 10 – Benutzungsgebühr<br />

Für <strong>die</strong> <strong>außerschulische</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong> Schulgebäude, <strong>der</strong> Sportanlagen und des Lehrschwimmbeckens<br />

wird eine Benutzungsgebühr nach Maßgabe einer von <strong>der</strong> Kreisverwaltung zu erlassenden<br />

Gebührensatzung erhoben.<br />

Abschnitt 4: Schlussvorschriften<br />

§ 11 - Energieeinsparung<br />

Der Energieverbrauch <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>außerschulische</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong> Schul- und Sporteinrichtungen stellt<br />

einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Es wird deshalb von allen Benutzern erwartet, dass insbeson<strong>der</strong>e<br />

mit dem Verbrauch von Duschwasser, Heizung und Strom so sparsam wie möglich<br />

umgegangen wird. Zudem ist stets darauf zu achten, dass beim Verlassen <strong>der</strong> Räume das<br />

Wasser abzustellen und das Licht auszuschalten ist.<br />

§ 12 – Än<strong>der</strong>ungen<br />

Ergänzungen o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen werden den Benutzern schriftlich bekannt gegeben.<br />

§ 13 – Geltung, Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Benutzungssatzung</strong> gilt <strong>für</strong> alle in <strong>der</strong> Trägerschaft des Landkreises Kaiserslautern stehenden<br />

Schulen, Schulanlagen, Schulsporthallen, Freisportanlagen und das Lehrschwimmbad<br />

am Sickingen Gymnasium Landstuhl.<br />

Diese Satzung tritt am 01.07.2013 in Kraft.<br />

Kaiserslautern, den 10.06.2013<br />

Kreisverwaltung Kaiserslautern<br />

gezeichnet<br />

Paul Junker<br />

Landrat

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