Konzept zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit ... - Die Linke
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<strong>Die</strong> Antragskommission teilt Antragsteller/innen <strong>von</strong> Änderungsanträgen, die <strong>von</strong> ihr nicht <strong>zur</strong> Behandlung<br />
im Plenum vorgeschlagen werden, dies binnen 10 Tagen (Poststempel) vor dem Parteitag<br />
mit.<br />
(17) <strong>Die</strong> Antragskommission kann hinsichtlich einer möglichen weiteren Behandlung <strong>von</strong> Anträgen<br />
Überweisungsempfehlungen aussprechen. <strong>Die</strong>se sind im Plenum abzustimmen.<br />
(18) <strong>Die</strong> Abstimmung wird durch die Tagungsleitung geleitet, wobei zunächst die Stimmen "für" den<br />
Antrag, dann "gegen" den Antrag und abschließend die Stimmenthaltungen ab<strong>zur</strong>ufen sind.<br />
(19) Anträge auf Wiederholung (Rückholung) einer Abstimmung sind unverzüglich nach Bekanntwerden<br />
des Grundes und unter Nennung desselben und der Umstände seines Bekanntwerden zu stellen.<br />
Hierüber ist nach Gegen- und Fürrede sofort abzustimmen.<br />
(20) Für die Dokumentation werden <strong>von</strong> den Tagungen des Parteitags Tonbandmitschnitte erstellt und<br />
archiviert. Das Beschluss- und das Wahlprotokoll des Parteitages sind schriftlich auszufertigen. <strong>Die</strong><br />
Beschlüsse des Parteitages sind innerhalb <strong>von</strong> vier Wochen zu veröffentlichen.<br />
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