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„Antworte mit JA und Spymigo kommt sofort! Im MobileSpyGoAbo<br />

5 Ortungen gratis/Wo.(2.99 EUR)+zusaetzl.<br />

29cent/Ort.Zustimmung erf.Ende? stop MOBILESPYGO-<br />

ABO [Report MTEvent]“<br />

Ich habe daraufhin mit „JA“ geantwortet. Bei der Passage<br />

„Zustimmung erf.“ dachte ich, dass damit meine Zustimmung<br />

und nicht die Zustimmung der zu ortenden Person gemeint<br />

war. Als der Dienst daraufhin aktiviert wurde, fand ich naturgemäß<br />

keinen Mobilfunkteilnehmer, der bereit war, sich freiwillig<br />

orten zu lassen. Deshalb habe ich diesen Dienst nie in<br />

Anspruch genommen.<br />

Als ich dann bei meinem Mobilfunkanbieter einen Einzelverbindungsnachweis<br />

anforderte, bemerkte ich die Abbuchungen<br />

der Beklagten. Diese Abbuchungen beliefen sich insgesamt<br />

auf 230,23 €, wie mir die „Nepp Debile AG“ in ihrem Schreiben<br />

vom 12. Oktober 2010 mitgeteilt hat. Man sagte mir, dass<br />

ich ein Abovertrag über das Handyortungssystem abgeschlossen<br />

hätte. Angeblich hätte ich wöchentlich eine SMS bekommen,<br />

die mich auf den laufenden Dienst aufmerksam gemacht<br />

hätte. Eine solche SMS habe ich jedoch nie erhalten!<br />

Eine Widerrufsbelehrung habe ich auch nie erhalten. Ich habe<br />

dieser Firma am 28. November 2010 per eingeschriebenen<br />

Brief mitgeteilt, dass ich den Dienst nie in Anspruch genommen<br />

habe, mich an diesen angeblichen Vertrag nicht gebunden<br />

fühle und bis zum 15. Dezember 2010 mein Geld zurückhaben<br />

möchte. Bis heute habe ich von der „Nepp Debile AG“<br />

jedoch kein Geld gesehen.<br />

Frau Rechtsanwältin, ich möchte nun auf dem schnellsten<br />

Wege mein Geld zurückerhalten. Bitte veranlassen Sie das<br />

Erforderliche.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Andreas Tresol<br />

Rechtsanwältin<br />

Dr. Sylwia Herbszt<br />

Engelsweg 3<br />

97267 Himmelstadt<br />

Berlin, den 25. Januar 2011<br />

Vermerk<br />

Auf mein anwaltliches Schreiben an die „Nepp Debile AG“<br />

erhielt ich heute die Antwort, dass die „Nepp Debile AG“<br />

jegliche Rückerstattung ablehnt.<br />

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