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2013-1-Aufgabe-4 - Juraexamen.info

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.:. 1 -<br />

Erste Juristische Staatsprüfung <strong>2013</strong>/1<br />

<strong>Aufgabe</strong> 4<br />

(Arbeitszeit: 5 Stunden)<br />

Dr. Loth L arbeitet in einer Privatklinik für Krebspatienten in München. Dr. Loth befindet<br />

sich aufgrund seines anspruchsvollen Lebensstils in wirtschaftlich angespannten<br />

Verhältnissen. Um zu Geld zu kommen, beschafft er: sich aus der Patientenakte<br />

der Klinik die Kontonummer des Patienten Obermeie (0), der ein Girokonto bei der<br />

A-Bank führt. Sodann versieht Dr. Loth einen Überweisungsträger der A-Bank so mit<br />

den erforderlichen Angaben, dass es aussieht, als wolle Obermeier eine Überweisung<br />

in Höhe von 10.000,- € von seinem bei der A-Bank geführten Konto auf das<br />

·Konto des Dr. Loth bei der 8-Bank veranlassen. Dr. Loth unterschreibt den Überweisungsträger<br />

mit dem Namen des Obermeier und wirft das ausgefüllte Formular in<br />

den Briefkasten der A-Bank. So erreicht er, dass ihm tatsächlich vom Konto des<br />

Obermeier 10.000,- € auf sein Konto überwiesen werden. Es kann später nicht geklärt<br />

werden, ob der Überweisungsträger bei der A-Bank maschinell oder wegen eines<br />

technischen Problems ausnahmsweise von einem Mitarbeiter manuell bearbeitet<br />

wurde.<br />

Zu den Patienten des Dr. Loth zählt auch der an Diabetes erkrankte Patient Preißinger<br />

(P), der vor wenigen Tagen mit Verdacht auf einen bösartigen Hirntumor stationär<br />

in der Klinik aufgenommen wurde. Als die ärztliche Diagnose den Verdacht<br />

schließlich bestätigt, entschließt sich Preißinger nach sorgfältiger Überlegung, sein<br />

Leben im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehenden Leiden durch die Tumorerkrankung-<br />

insbesondere die schweren Schmerzen - zu beenden. Allerdings stehen<br />

ihm keine geeigneten Medikamente zu diesem Zweck zur Verfügung; vor anderen<br />

Arten der Selbsttötung schreckt er zurück. Preißinger bittet daher Dr. Loth nachdrücklich,<br />

ihn zu töten. Nach einem ausführlichen Gespräch willigt der Arzt ein,<br />

Preißinger seinen Wunsch zu erfüllen. Die beiden vereinbaren, dass Dr. Loth die Tat<br />

nicht selbst begehen, sondern den Krankenpfleger Kron (K) dafür einsetzen soll.<br />

Entsprechend der Absprache mit Preißinger vertauscht Dr. Loth daher am Abend die<br />

für den nächsten Morgen .für Preißinger bestimmte Insulinampulle gegen ein Medikament,<br />

das bei einem Patienten mit den Eigenschaften des Preißinger binnen kürzester<br />

Zeit zu einem Herzstillstand führt. Dr. Loth und Preißinger gehen davon aus,<br />

dass dem zerstreuten Krankenpfleger Kron, dem Dr. Loth die Ampulle am Morgen<br />

übergibt, dieser Tausch nichtauffallen wird. Kron bemerkt jedoch sofort, dass es sich<br />

bei dem Inhalt der Ampulle nicht um Insulin, sondern um ein für Preißinger tödliches<br />

Medikament handelt. Er nimmt eine versehentliche Verwechselung an, injiziert aber<br />

gleichwohl das Medikament, weil er Preißinger die aufgrund der Tumorerkrankung<br />

unmittelbar bevorstehenden Schmerzen ersparen will. Preißinger verstirbt wenige<br />

Minuten nach der Injektion.<br />

·<br />

Teil II:<br />

Dr. Loth können von den Strafverfolgungsbehörden die Geschehnisse nur teilweise<br />

nachgewiesen werden. Mit Urteil des Amtsgerichts München vom 6. März <strong>2013</strong> wird


- 2 -<br />

gegen Dr, Loth, der sich in Untersuchungshaft befindet, eine Freiheitsstrafe .von einem<br />

Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verhängt. Dem Urteil ist eine Verständigung<br />

der Beteiligten in der Hauptverhandlung vorausgegangen. Der Verteidiger<br />

des Dr. Loth, Rechtsanwalt Vogel (V), legt noch am Nachmittag nach der Hauptverhandlung<br />

um 15.30 Uhr beim Amtsgericht München per Telefax Berufung gegen<br />

das Urteil ein, die er um 15.50 Uhr auf gleichem Weg mit entsprechender ausdrücklicher<br />

Ermächtigung durch Dr. Loth wieder zurücknimmt. Dieses Vorgehen hatte<br />

Rechtsanwalt Vogel mit dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zuvor verabredet.<br />

Ziel war es, durch den Eintritt der Rechtskraft einen möglichst schnellen Übergang<br />

der Untersuchungs- in Strafhaft zu erreichen. Zwei Tage später bestellt sich ein<br />

neuer Verteidiger für Dr. Loth, Rechtsanwalt Notl (N), und legt gegen das Urteil wiederum<br />

im Auftrag des Dr. Loth noch am selben Tag Berufung ein.<br />

Vermerk für die Bearbeiter:<br />

Beide Teile der <strong>Aufgabe</strong> sind zu bearbeiten.<br />

ln einem Gutachten, das auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen eingeht, sind folgende<br />

Fragen zu beantworten:<br />

ZuTeil I:<br />

Wie haben sich Dr, Löth und Kron nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar gemacht?<br />

Eventuell erforderliche Strafanträge sind gestellt.<br />

Zu Teil II:<br />

Ist die von Rechtsanwalt Noll eingelegte Berufung im Hinblick auf die vorangegangene<br />

Rücknahme des Rechtsmittels durch Rechtsanwalt Vogel zulässig?

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