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Öffentlichkeitsarbeit von Kammern

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1. Seite 6: „Deutschland muß zu einer währungsstabilen, wirtschaftsfreundlichen und berechenbaren Wirtschafts- und<br />

Arbeitsmarktpolitik zurückfinden.“<br />

2. Seite 8: „Die derzeit in den norddeutschen Stadtstaaten diskutierte Absenkung der Quoren für Volksbegehren und<br />

Volksentscheid ist ein Schritt in die falsche Richtung.“<br />

3. Seite 9: „Bildungspolitik: Die Schulreform ist mit dem Ziel größtmöglicher Gestaltungsautonomie für die Schulen fortzusetzen.<br />

In allen norddeutschen Ländern ist am 8-jährigen Gymnasium festzuhalten.“<br />

4. Seite 10: „Bildungspolitik: Der Ausbau einer familien- und arbeitsfreundlichen Ganztagesbetreuung in Kindertagesstätten,<br />

Kindergärten und Schulen ist sicherzustellen.“<br />

5. Seite 12: „Energiepolitik: Der stark wachsende Weltenergieverbrauch macht den Einsatz aller Energieträger erforderlich.<br />

Dazu gehört auch die kostengünstige und sichere Kernenergie. Die norddeutschen Länder werden aufgefordert,<br />

über eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat den völlig unsinnigen und willkürlichen Ausstieg aus der<br />

friedlichen Nutzung der Kernenergie schnellstmöglich rückgängig zu machen.“<br />

6. Seite 13: „Verkehrspolitik: Das gegenwärtig geforderte Nachtflugverbot für den Flughafen Frankfurt a.M. schadet dem<br />

Gewerbe- und Industriestandort Norddeutschland massiv. Es sollte daher unterbleiben.“<br />

Die IHK zu Rostock lehnt die Forderungen des R. mit Schreiben vom 11. Januar 2013<br />

ab. Die politischen Äußerungen und Stellungnahmen in der „Limburger Erklärung“<br />

lägen im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenstellung der Kammer, die auch nicht<br />

daran gehindert sei, die legitimen Interessen der ihr angehörigen Gewerbetreibenden<br />

mit anderen räumlich benachbarten Industrie- und Handelskammern zu bündeln, um<br />

ihnen größere Aufmerksamkeit und Durchsetzungsfähigkeit zu verleihen. Auch kammerintern<br />

sei der gesamte Vorgang korrekt abgelaufen; die IHK sei über ihre beiden<br />

Leitungsorgane Präsident und Hauptgeschäftsführer in Lüneburg ordnungsgemäß<br />

vertreten gewesen, die Vollversammlung habe sich mit dem Grundsatzpapier eingehend<br />

beschäftigt und seinen Inhalt mehrheitlich gutgeheißen. Rechte des R. – der<br />

nicht Mitglied der Vollversammlung ist – seien dadurch in keiner Richtung berührt.<br />

........................................................................<br />

Grundfragen zum Thema:<br />

– rechtliche Ausgestaltung der IHK und der Mitgliedschaft des R.; grundrechtliche Einordnung und<br />

demokratische Verfassung des Kammerwesens<br />

– gesetzliche Aufgabenzuweisung und -wahrnehmung durch die IHK nach außen, Formen und Inhalte;<br />

rechtliche Maßstäbe der kammerinternen Geschäftsverteilung<br />

– rechtliche Einordnung und Beurteilung der Kammerzuständigkeit im vorliegenden Fall<br />

– Rechtsschutzmöglichkeiten für das Kammermitglied R.<br />

Literatur:<br />

– Möllering, Interessenvertretung durch <strong>Kammern</strong> – sachliche Reichweite und verfahrensrechtliche<br />

Anforderungen, Jahrbuch des Kammer- und Berufsrechts 2009 (2010), S. 21 ff.<br />

– Mann, Berufliche Selbstverwaltung, in: Isensee/P. Kirchhof (Hg.), HStR, Bd. VI, 3 2008, § 146<br />

Zum Verhältnis <strong>von</strong> Demokratieprinzip und funktionaler Selbstverwaltung im Kammerrecht:<br />

– BVerfGE 111, 191 ff. „Notarkassen“<br />

Aktuelles Problem – Stellungnahmen <strong>von</strong> <strong>Kammern</strong> zu politisch umstrittenen Projekten:<br />

– VG Sigmaringen vom 12.10.2011 – 1 K 3870/10 (juris); VGH Mannheim, NVwZ-RR 2012, 165 ff.;<br />

VG Stuttgart, GewArch. 2011, 244 ff. „Bahnprojekt Stuttgart 21“; dazu Leisner, GewArch. 2013, 55 ff.

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