Skript Teil II 4
Skript Teil II 4
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4. Abschnitt: Das Erlöschen von Schuldverhältnissen<br />
§ 13 Sonstige Formen der Vertragsbeendigung<br />
§ 13 Sonstige Formen der Vertragsbeendigung<br />
I. Die Aufrechnung, §§ 387 ff<br />
1. Begriff und Funktion<br />
2. Voraussetzungen<br />
a) Aufrechnungslage<br />
(1) Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit der Forderungen<br />
(2) Wirksamkeit und Fälligkeit der Gegenforderung (Aktivforderung)<br />
(3) Erfüllbarkeit der Hauptforderung (Passivforderung)<br />
(4) Kein Aufrechnungsausschluss<br />
b) Aufrechnungserklärung<br />
Fall 89: Susi Sorglos hat von Oskar Ohnegeld noch 1000 € aus einem Autoverkauf zu<br />
bekommen. Da sie sich inzwischen mit Oskar zerstritten hat, tritt sie ihre Forderung an<br />
Gustav Grämlich ab. Oskar weigert sich jedoch, an Grämlich zu zahlen. Daraufhin wirft<br />
dieser ihm wütend die Fensterscheibe ein und ruft ihm zu: „Jetzt sind wir quitt, du<br />
Pleitegeier!” Oskar verlangt Schadensersatz. Mit Recht?<br />
3. Rechtsfolgen<br />
<strong>II</strong>. Der Erlass, § 397 I<br />
<strong>II</strong>I. Das negative Schuldanerkenntnis, § 397 <strong>II</strong><br />
IV. Die Schuldersetzung (Novation)<br />
V. Die Konfusion<br />
Fall 90: Der flotte Erwin schuldet seiner Erbtante Trude aus Darlehen 1000 €. Tante<br />
Trude hat diese Forderung zur Sicherung eines Darlehns an die B-Bank verpfändet.<br />
Bald darauf stirbt Tante Trude; Erwin ist Alleinerbe. Leider hat Tante Trude nichts als<br />
Schulden hinterlassen. Es wird Nachlassverwaltung angeordnet. Kann die B-Bank sich<br />
aus dem Pfandrecht befriedigen?<br />
VI. Die Hinterlegung, § 372<br />
1. Voraussetzungen<br />
2. Verfahren<br />
3. Wirkungen<br />
Winkler v. Mohrenfels Grundkurs Zivilrecht I/2 WS 2006/07