9 Erbschaftsanspruch und Testamentsvollstreckung
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§ 9 <strong>Erbschaftsanspruch</strong> <strong>und</strong> <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />
A. Der <strong>Erbschaftsanspruch</strong><br />
§ 9 <strong>Erbschaftsanspruch</strong> <strong>und</strong> <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />
A. Der <strong>Erbschaftsanspruch</strong> (§§ 2018 ff)<br />
Olzen, Der <strong>Erbschaftsanspruch</strong> §§ 2018 ff. BGB, Jura 2001, 223–228; ders. Der <strong>Erbschaftsanspruch</strong>, JuS 1989, 374;<br />
Weimar, W., Der <strong>Erbschaftsanspruch</strong> <strong>und</strong> die Einzelansprüche des Erben, MDR 1976, 728<br />
I. Voraussetzungen des <strong>Erbschaftsanspruch</strong>s<br />
Erbschaftsbesitzer ist, wer aufgr<strong>und</strong> eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus<br />
der Erbschaft erlangt hat. Gut- oder Bösgläubigkeit spielt keine Rolle.<br />
II. Inhalt des <strong>Erbschaftsanspruch</strong>s<br />
III. Verjährung <strong>und</strong> Ersitzung<br />
Fall 58 (Brox 21 , Rn. 573): E, der mit B zusammenwohnt, hinterläßt bei seinem Tod seinen Neffen N<br />
als einzigen Verwandten. Bevor das Erbrecht des N festgestellt wird, nimmt B den gesamten Nachlaß<br />
des E in Besitz <strong>und</strong> führt Geschäfte des E. B hält sich aufgr<strong>und</strong> eines formnichtigen Testaments für den<br />
wahren Erben. B erntet im Garten des E Äpfel. Auf einem Gut des E, das B noch nie besucht hat, fohlt<br />
eine Stute. Wer ist Eigentümer der Äpfel <strong>und</strong> des Fohlens? Stehen dem N Herausgabeansprüche zu?<br />
Fall 59 (Schlüter Fall 287 f): A lebt mit G zusammen. Er verfaßt ein Testament, durch das er G zu<br />
seiner alleinigen Erbin einsetzt. Nach seinem Tod nimmt G das aus dem Nachlaß stammende Geld an<br />
sich <strong>und</strong> schafft sich dafür Garderobe an. 1000 Euro gibt sie für eine Urlaubsreise aus. Bald darauf<br />
wird ein später verfaßtes Testament des Erblassers gef<strong>und</strong>en, in dem er seinen Sohn S zu seinem<br />
Alleinerben eingesetzt hat.<br />
a) Wer ist Eigentümer der angeschafften Kleider?<br />
b) Kann S Ersatz der 1000 Euro verlangen, die G für ihre Urlaubsreise ausgegeben hat?<br />
c) Wie wäre es, wenn G vor ihrer Urlaubsreise erfahren hätte, daß S Erbe ist.<br />
Fall 60 (Schlüter Fall 291): G hat aufgr<strong>und</strong> eines ungültigen Testaments ein zum Nachlaß gehöriges<br />
Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> einen LKW in Besitz genommen. Kann der Erbe K wegen der beiden Nachlaßsachen<br />
anstelle des <strong>Erbschaftsanspruch</strong>s (§ 2018) den Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985) geltend<br />
machen?<br />
Winkler v. Mohrenfels Erbrecht SS 2005
B. <strong>Testamentsvollstreckung</strong> (§§ 2197 ff.)<br />
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§ 9 <strong>Erbschaftsanspruch</strong> <strong>und</strong> <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />
B. <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />
B<strong>und</strong>, Aufgaben <strong>und</strong> Risiko des Testamentsvollstreckers, JuS 1966, 60; Deckert, <strong>Testamentsvollstreckung</strong>, JA<br />
1995, 111; Lange, Heinrich, Die Rechtsmacht des Testamentsvollstreckers, JuS 1970, 101; Reimann, Vereinbarungen<br />
zwischen Testamentsvollstreckern <strong>und</strong> Erben über die vorzeitige Beendigung der <strong>Testamentsvollstreckung</strong>, NJW<br />
2005, 789 ff.<br />
I. Bedeutung<br />
II. Voraussetzungen<br />
1. Anordnung der <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />
2. Ernennung des Testamentsvollstreckers<br />
3. Eignung zum Testamentsvollstrecker<br />
4. Annahme des Amtes<br />
III. Dauer der <strong>Testamentsvollstreckung</strong> <strong>und</strong> des Testamentsvollstreckeramtes<br />
- das Amt des Testamentsvollstreckers endet durch<br />
- Tod (§ 2225)<br />
- Verlust der Geschäftsfähigkeit (§§ 2225, 2201)<br />
- Kündigung (§ 2226 S. 1)<br />
- Entlassung durch das Nachlaßgericht (§ 2227 I)<br />
- die <strong>Testamentsvollstreckung</strong> endet<br />
- wenn ein weiterer Testamentsvollstrecker nicht vorhanden ist (§ 2224 I 2)<br />
- wenn der Erblasser im Testament keine Ersatzbestimmung getroffen hat<br />
- mit Aufgabenerledigung<br />
- durch vom Erblasser bestimmten Bedingungseintritt oder Endtermin<br />
- mit Ablauf der in § 2210 genannten Frist<br />
IV. Rechtsstellung <strong>und</strong> Aufgaben des Testamentsvollstreckers<br />
1. Rechtsstellung<br />
2. Aufgaben<br />
a) Abwicklungsvollstreckung<br />
b) Verwaltungsvollstreckung<br />
3. Erweiterung <strong>und</strong> Beschränkung der Rechtsstellung<br />
4. Mehrere Testamentsvollstrecker<br />
Winkler v. Mohrenfels Erbrecht SS 2005
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§ 9 <strong>Erbschaftsanspruch</strong> <strong>und</strong> <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />
B. <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />
V. Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker<br />
Fall 61 (Brox, Rn. 385): Der Testamentvollstrecker T übereignet schenkweise eine Uhr aus dem<br />
Nachlaß an X. Erwirbt X das Eigentum, wenn die Erben der Übereignung zustimmen oder wenn er T<br />
für den Eigentümer hält?<br />
VI. Rechtsstellung des Erben während der <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />
VII. Rechtsverhältnis zwischen Erben <strong>und</strong> Testamentsvollstrecker<br />
Pflichten des Testamentsvollstreckers:<br />
- Mitteilung eines Nachlaßverzeichnisses, § 2215<br />
- Ordnungsgemäße Verwaltung, § 2216<br />
- bei Pflichtverletzung Schadensersatzpflicht gegenüber Erben, § 2219 I<br />
- Von diesen Verpflichtungen kann der Erblasser den Testamentsvollstrecker nicht befreien, § 2220<br />
- Überlassung von nicht benötigten Nachlaßgegenständen an den Erben auf sein Verlangen, § 2217<br />
Rechte des Testamentsvollstreckers:<br />
- Anspruch auf Aufwendungsersatz, § 2218 I, 670<br />
- Angemessene Vergütung, sofern der Erblasser nicht ein anderes bestimmt hat, § 2221<br />
- Testamentsvollstreckerzeugnis, § 2368<br />
Fall 62: (Schlüter, Fall 378 f): E ist verstorben. Seine Erben sind A, B, <strong>und</strong> C. Zum<br />
Testamentsvollstrecker hat er den Miterben C bestellt. Dieser hat das Amt angenommen <strong>und</strong> einen<br />
Plan für die Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Miterben aufgestellt, nach welchem u.a. ein<br />
zum Nachlaß gehöriges Gr<strong>und</strong>stück derart geteilt werden soll, daß jeder Erbe einen Bruchteil von 1/3<br />
erhält. A ist damit nicht einverstanden.<br />
a) Hat der Testamentsvollstrecker diesen Widerspruch zu beachten?<br />
b) Wie wird der Auseinandersetzungsplan ausgeführt, wenn jeder der drei Miterben an dem<br />
Gr<strong>und</strong>stück mit einem Bruchteil von 1/3 beteiligt werden soll?<br />
Fall 63 (Schlüter, Fall 380): a) An dem ungeteilten Nachlaßgr<strong>und</strong>stück muß eine größere<br />
Dachreparatur des Hauses durchgeführt werden. Der Testamentsvollstrecker T erteilt dem<br />
Dachdeckermeister D den Auftrag, diese Reparatur auszuführen. Als D Zahlung verlangt, ist T<br />
inzwischen verstorben. Kann D von den Miterben A <strong>und</strong> B Zahlung verlangen, oder muß er sich an die<br />
Erben des T halten?<br />
b) T hat den Rechtsanwalt R mit der Aufstellung eines Auseinandersetzungsplans <strong>und</strong><br />
verschiedenen Abwicklungsgeschäften beauftragt. Sie verlangt von den Erben Bezahlung der<br />
vereinbarten Vergütung. Diese verweigern die Zahlung mit der Begründung, T habe die von R<br />
übernommenen Aufgaben selbst erledigen müssen. Mit Recht?<br />
Winkler v. Mohrenfels Erbrecht SS 2005