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9 Erbschaftsanspruch und Testamentsvollstreckung

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§ 9 <strong>Erbschaftsanspruch</strong> <strong>und</strong> <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />

A. Der <strong>Erbschaftsanspruch</strong><br />

§ 9 <strong>Erbschaftsanspruch</strong> <strong>und</strong> <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />

A. Der <strong>Erbschaftsanspruch</strong> (§§ 2018 ff)<br />

Olzen, Der <strong>Erbschaftsanspruch</strong> §§ 2018 ff. BGB, Jura 2001, 223–228; ders. Der <strong>Erbschaftsanspruch</strong>, JuS 1989, 374;<br />

Weimar, W., Der <strong>Erbschaftsanspruch</strong> <strong>und</strong> die Einzelansprüche des Erben, MDR 1976, 728<br />

I. Voraussetzungen des <strong>Erbschaftsanspruch</strong>s<br />

Erbschaftsbesitzer ist, wer aufgr<strong>und</strong> eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus<br />

der Erbschaft erlangt hat. Gut- oder Bösgläubigkeit spielt keine Rolle.<br />

II. Inhalt des <strong>Erbschaftsanspruch</strong>s<br />

III. Verjährung <strong>und</strong> Ersitzung<br />

Fall 58 (Brox 21 , Rn. 573): E, der mit B zusammenwohnt, hinterläßt bei seinem Tod seinen Neffen N<br />

als einzigen Verwandten. Bevor das Erbrecht des N festgestellt wird, nimmt B den gesamten Nachlaß<br />

des E in Besitz <strong>und</strong> führt Geschäfte des E. B hält sich aufgr<strong>und</strong> eines formnichtigen Testaments für den<br />

wahren Erben. B erntet im Garten des E Äpfel. Auf einem Gut des E, das B noch nie besucht hat, fohlt<br />

eine Stute. Wer ist Eigentümer der Äpfel <strong>und</strong> des Fohlens? Stehen dem N Herausgabeansprüche zu?<br />

Fall 59 (Schlüter Fall 287 f): A lebt mit G zusammen. Er verfaßt ein Testament, durch das er G zu<br />

seiner alleinigen Erbin einsetzt. Nach seinem Tod nimmt G das aus dem Nachlaß stammende Geld an<br />

sich <strong>und</strong> schafft sich dafür Garderobe an. 1000 Euro gibt sie für eine Urlaubsreise aus. Bald darauf<br />

wird ein später verfaßtes Testament des Erblassers gef<strong>und</strong>en, in dem er seinen Sohn S zu seinem<br />

Alleinerben eingesetzt hat.<br />

a) Wer ist Eigentümer der angeschafften Kleider?<br />

b) Kann S Ersatz der 1000 Euro verlangen, die G für ihre Urlaubsreise ausgegeben hat?<br />

c) Wie wäre es, wenn G vor ihrer Urlaubsreise erfahren hätte, daß S Erbe ist.<br />

Fall 60 (Schlüter Fall 291): G hat aufgr<strong>und</strong> eines ungültigen Testaments ein zum Nachlaß gehöriges<br />

Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> einen LKW in Besitz genommen. Kann der Erbe K wegen der beiden Nachlaßsachen<br />

anstelle des <strong>Erbschaftsanspruch</strong>s (§ 2018) den Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985) geltend<br />

machen?<br />

Winkler v. Mohrenfels Erbrecht SS 2005


B. <strong>Testamentsvollstreckung</strong> (§§ 2197 ff.)<br />

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§ 9 <strong>Erbschaftsanspruch</strong> <strong>und</strong> <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />

B. <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />

B<strong>und</strong>, Aufgaben <strong>und</strong> Risiko des Testamentsvollstreckers, JuS 1966, 60; Deckert, <strong>Testamentsvollstreckung</strong>, JA<br />

1995, 111; Lange, Heinrich, Die Rechtsmacht des Testamentsvollstreckers, JuS 1970, 101; Reimann, Vereinbarungen<br />

zwischen Testamentsvollstreckern <strong>und</strong> Erben über die vorzeitige Beendigung der <strong>Testamentsvollstreckung</strong>, NJW<br />

2005, 789 ff.<br />

I. Bedeutung<br />

II. Voraussetzungen<br />

1. Anordnung der <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />

2. Ernennung des Testamentsvollstreckers<br />

3. Eignung zum Testamentsvollstrecker<br />

4. Annahme des Amtes<br />

III. Dauer der <strong>Testamentsvollstreckung</strong> <strong>und</strong> des Testamentsvollstreckeramtes<br />

- das Amt des Testamentsvollstreckers endet durch<br />

- Tod (§ 2225)<br />

- Verlust der Geschäftsfähigkeit (§§ 2225, 2201)<br />

- Kündigung (§ 2226 S. 1)<br />

- Entlassung durch das Nachlaßgericht (§ 2227 I)<br />

- die <strong>Testamentsvollstreckung</strong> endet<br />

- wenn ein weiterer Testamentsvollstrecker nicht vorhanden ist (§ 2224 I 2)<br />

- wenn der Erblasser im Testament keine Ersatzbestimmung getroffen hat<br />

- mit Aufgabenerledigung<br />

- durch vom Erblasser bestimmten Bedingungseintritt oder Endtermin<br />

- mit Ablauf der in § 2210 genannten Frist<br />

IV. Rechtsstellung <strong>und</strong> Aufgaben des Testamentsvollstreckers<br />

1. Rechtsstellung<br />

2. Aufgaben<br />

a) Abwicklungsvollstreckung<br />

b) Verwaltungsvollstreckung<br />

3. Erweiterung <strong>und</strong> Beschränkung der Rechtsstellung<br />

4. Mehrere Testamentsvollstrecker<br />

Winkler v. Mohrenfels Erbrecht SS 2005


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§ 9 <strong>Erbschaftsanspruch</strong> <strong>und</strong> <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />

B. <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />

V. Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker<br />

Fall 61 (Brox, Rn. 385): Der Testamentvollstrecker T übereignet schenkweise eine Uhr aus dem<br />

Nachlaß an X. Erwirbt X das Eigentum, wenn die Erben der Übereignung zustimmen oder wenn er T<br />

für den Eigentümer hält?<br />

VI. Rechtsstellung des Erben während der <strong>Testamentsvollstreckung</strong><br />

VII. Rechtsverhältnis zwischen Erben <strong>und</strong> Testamentsvollstrecker<br />

Pflichten des Testamentsvollstreckers:<br />

- Mitteilung eines Nachlaßverzeichnisses, § 2215<br />

- Ordnungsgemäße Verwaltung, § 2216<br />

- bei Pflichtverletzung Schadensersatzpflicht gegenüber Erben, § 2219 I<br />

- Von diesen Verpflichtungen kann der Erblasser den Testamentsvollstrecker nicht befreien, § 2220<br />

- Überlassung von nicht benötigten Nachlaßgegenständen an den Erben auf sein Verlangen, § 2217<br />

Rechte des Testamentsvollstreckers:<br />

- Anspruch auf Aufwendungsersatz, § 2218 I, 670<br />

- Angemessene Vergütung, sofern der Erblasser nicht ein anderes bestimmt hat, § 2221<br />

- Testamentsvollstreckerzeugnis, § 2368<br />

Fall 62: (Schlüter, Fall 378 f): E ist verstorben. Seine Erben sind A, B, <strong>und</strong> C. Zum<br />

Testamentsvollstrecker hat er den Miterben C bestellt. Dieser hat das Amt angenommen <strong>und</strong> einen<br />

Plan für die Auseinandersetzung des Nachlasses unter den Miterben aufgestellt, nach welchem u.a. ein<br />

zum Nachlaß gehöriges Gr<strong>und</strong>stück derart geteilt werden soll, daß jeder Erbe einen Bruchteil von 1/3<br />

erhält. A ist damit nicht einverstanden.<br />

a) Hat der Testamentsvollstrecker diesen Widerspruch zu beachten?<br />

b) Wie wird der Auseinandersetzungsplan ausgeführt, wenn jeder der drei Miterben an dem<br />

Gr<strong>und</strong>stück mit einem Bruchteil von 1/3 beteiligt werden soll?<br />

Fall 63 (Schlüter, Fall 380): a) An dem ungeteilten Nachlaßgr<strong>und</strong>stück muß eine größere<br />

Dachreparatur des Hauses durchgeführt werden. Der Testamentsvollstrecker T erteilt dem<br />

Dachdeckermeister D den Auftrag, diese Reparatur auszuführen. Als D Zahlung verlangt, ist T<br />

inzwischen verstorben. Kann D von den Miterben A <strong>und</strong> B Zahlung verlangen, oder muß er sich an die<br />

Erben des T halten?<br />

b) T hat den Rechtsanwalt R mit der Aufstellung eines Auseinandersetzungsplans <strong>und</strong><br />

verschiedenen Abwicklungsgeschäften beauftragt. Sie verlangt von den Erben Bezahlung der<br />

vereinbarten Vergütung. Diese verweigern die Zahlung mit der Begründung, T habe die von R<br />

übernommenen Aufgaben selbst erledigen müssen. Mit Recht?<br />

Winkler v. Mohrenfels Erbrecht SS 2005

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