Die unternehmenstragende Erbengemeinschaft Seminar im ...

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16.03.2014 Aufrufe

Prof. Dr. Christina Eberl-Borges Die unternehmenstragende Erbengemeinschaft Seminar im Sommersemester 2014 Wird der Generationenwechsel innerhalb eines Unternehmens nicht frühzeitig vorbereitet, erfolgt die Unternehmensnachfolge beim Tod des Geschäftsinhabers nach den erbrechtlichen Regelungen des BGB und des HGB. In der Regel fällt das Unternehmen dann an eine Erbengemeinschaft. Damit tritt die Erbengemeinschaft als Unternehmensträgerin neben die aus dem Gesellschaftsrecht bekannten Gesellschaftsformen. Fälle solcher unternehmenstragender Erbengemeinschaften sind in der Praxis häufig und werden es immer mehr in der gegenwärtigen Zeit, in der riesige Vermögensmassen von der „Wirtschaftswunder-Generation“ an die „Erbengeneration“ weitergegeben werden. Trotz der immensen Bedeutung der unternehmenstragenden Erbengemeinschaft ist diese in rechtlicher Hinsicht alles andere als geklärt. Mit einer Reihe der sich hier stellenden Fragen wird sich das angekündigte Seminar beschäftigen. Termine: Dienstag, 29.4.2014 16:15 – 17:45 Uhr (mit Themenvergabe), Alte Institutsbibliothek Freitag, 18.7.2014 10:15 – 18 Uhr, HS VI Samstag, 19.7.2914 10:15 – 18 Uhr, HS VI Anmeldungen sind ab sofort und ausschließlich möglich an ls-eberl-borges@uni-mainz.de. Es ist ein Scheinerwerb i.S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 der Promotionsordnung möglich. Themen: I. Grundlagenfragen 1. Die Rechtsnatur der Erbengemeinschaft 2. Kriterien für die Rechtsfähigkeit einer Personeneinheit und ihre Darstellung bei der Erbengemeinschaft 3. Die Rechtsform der fortgesetzten Erbengemeinschaft II. Handlungsorganisation 4. Geschäftsführung und Vertretung in der Erbengemeinschaft 5. Verfügungen durch die Erbengemeinschaft

Prof. Dr. Christina Eberl-Borges<br />

<strong>Die</strong> <strong>unternehmenstragende</strong> <strong>Erbengemeinschaft</strong><br />

<strong>Seminar</strong> <strong>im</strong> Sommersemester 2014<br />

Wird der Generationenwechsel innerhalb eines Unternehmens nicht frühzeitig vorbereitet, erfolgt die<br />

Unternehmensnachfolge be<strong>im</strong> Tod des Geschäftsinhabers nach den erbrechtlichen Regelungen des<br />

BGB und des HGB. In der Regel fällt das Unternehmen dann an eine <strong>Erbengemeinschaft</strong>. Damit tritt<br />

die <strong>Erbengemeinschaft</strong> als Unternehmensträgerin neben die aus dem Gesellschaftsrecht bekannten<br />

Gesellschaftsformen. Fälle solcher <strong>unternehmenstragende</strong>r <strong>Erbengemeinschaft</strong>en sind in der Praxis<br />

häufig und werden es <strong>im</strong>mer mehr in der gegenwärtigen Zeit, in der riesige Vermögensmassen von der<br />

„Wirtschaftswunder-Generation“ an die „Erbengeneration“ weitergegeben werden. Trotz der<br />

<strong>im</strong>mensen Bedeutung der <strong>unternehmenstragende</strong>n <strong>Erbengemeinschaft</strong> ist diese in rechtlicher Hinsicht<br />

alles andere als geklärt. Mit einer Reihe der sich hier stellenden Fragen wird sich das angekündigte<br />

<strong>Seminar</strong> beschäftigen.<br />

Termine:<br />

<strong>Die</strong>nstag, 29.4.2014 16:15 – 17:45 Uhr (mit Themenvergabe), Alte Institutsbibliothek<br />

Freitag, 18.7.2014 10:15 – 18 Uhr, HS VI<br />

Samstag, 19.7.2914 10:15 – 18 Uhr, HS VI<br />

Anmeldungen sind ab sofort und ausschließlich möglich an ls-eberl-borges@uni-mainz.de.<br />

Es ist ein Scheinerwerb i.S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 der Promotionsordnung möglich.<br />

Themen:<br />

I. Grundlagenfragen<br />

1. <strong>Die</strong> Rechtsnatur der <strong>Erbengemeinschaft</strong><br />

2. Kriterien für die Rechtsfähigkeit einer Personeneinheit und ihre Darstellung bei der<br />

<strong>Erbengemeinschaft</strong><br />

3. <strong>Die</strong> Rechtsform der fortgesetzten <strong>Erbengemeinschaft</strong><br />

II. Handlungsorganisation<br />

4. Geschäftsführung und Vertretung in der <strong>Erbengemeinschaft</strong><br />

5. Verfügungen durch die <strong>Erbengemeinschaft</strong>


2<br />

6. <strong>Die</strong> Entscheidungsfindung in der <strong>Erbengemeinschaft</strong><br />

7. Fremdorganschaft bei der <strong>unternehmenstragende</strong>n <strong>Erbengemeinschaft</strong><br />

III. Haftung<br />

8. <strong>Die</strong> Haftung der <strong>Erbengemeinschaft</strong> (Gesamthand)<br />

9. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass und ihre Bedeutung bei<br />

Unternehmensfortführung<br />

10. <strong>Die</strong> Haftung der Miterben für Altverbindlichkeiten<br />

11. <strong>Die</strong> Haftung der Miterben für Neuverbindlichkeiten während der Schwebezeit (§ 27 II HGB)<br />

12. <strong>Die</strong> Haftung für Neuverbindlichkeiten nach Ablauf der Dre<strong>im</strong>onatsfrist (§ 27 II HGB)<br />

IV. Identität und Publizität<br />

13. <strong>Die</strong> Firma der <strong>unternehmenstragende</strong>n <strong>Erbengemeinschaft</strong><br />

14. Eintragungspflichtige und eintragungsfähige Tatsachen bei der <strong>unternehmenstragende</strong>n<br />

<strong>Erbengemeinschaft</strong><br />

15. Mitgliederwechsel bei der <strong>unternehmenstragende</strong>n <strong>Erbengemeinschaft</strong>, insbes. bei<br />

nachlasszugehörigen Grundstücken<br />

V. Insolvenz<br />

16. <strong>Die</strong> Insolvenzfähigkeit der <strong>Erbengemeinschaft</strong><br />

17. Nachlass- oder Regelinsolvenzverfahren bei der <strong>unternehmenstragende</strong>n <strong>Erbengemeinschaft</strong>?<br />

18. Einzugsvorbehalt des Insolvenzverwalters bezüglich persönlicher Erbenhaftung?<br />

19. „Doppelinsolvenz“ von <strong>Erbengemeinschaft</strong> und Miterben<br />

20. Miterben als Nachlassinsolvenzgläubiger<br />

21. Persönliche Erbenhaftung <strong>im</strong> Insolvenzplan<br />

VI. Auslandsbezug<br />

22. Das Unternehmen <strong>im</strong> Erbfall nach … Recht<br />

23. <strong>Die</strong> <strong>unternehmenstragende</strong> <strong>Erbengemeinschaft</strong> in anderen Rechtsordnungen<br />

24. Das Statut der <strong>unternehmenstragende</strong>n <strong>Erbengemeinschaft</strong>

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