Aktuelle Fragen des Straf- und Strafprozeßrechts im Spiegel der ...

Aktuelle Fragen des Straf- und Strafprozeßrechts im Spiegel der ... Aktuelle Fragen des Straf- und Strafprozeßrechts im Spiegel der ...

jura.uni.mainz.de
von jura.uni.mainz.de Mehr von diesem Publisher
16.03.2014 Aufrufe

Prof. Dr. Volker Erb 27.01.2014 Blockseminar im Sommersemester 2014 Im kommenden Sommersemester werde ich in Kooperation mit Prof. Dr. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, und Prof. Dr. Frank Schuster, Universität Würzburg, ein Seminar zum Themengebiet „Aktuelle Fragen des Straf- und Strafprozeßrechts im Spiegel der höchstrichterlichen Rechtsprechung“ durchführen. Das Seminar findet als externe Blockveranstaltung (voraussichtlich an 3 Tagen – Do, Fr., Sa) statt; Zeit und Ort werden noch bekanntgegeben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft zur Abfassung einer Seminararbeit und (auf deren Grundlage) zur Übernahme eines Referats. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit zum Erwerb eines Seminarscheins. Dieser bildet einen über die üblichen Studienleistungen hinausgehenden Nachweis wissenschaftlicher Befähigung. Bei Bewertung der Seminararbeit mit der von § 5 Abs. 1 Nr. 3 der Promotionsordnung geforderten Note „gut“ wird dabei zugleich eine zentrale Voraussetzung für eine Promotion an unserem Fachbereich erfüllt. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze ist auf maximal acht begrenzt, bei jeweils zweifacher Vergabe der vier Themen, die zur Bearbeitung durch Mainzer Teilnehmer(innen) vorgesehen sind. Interessent(inn)en werden gebeten, sich bis zum 10.02.2014 nach vorheriger telefonischer Absprache mit meinen Mitarbeitern (Herr Buchert 06131/39-22619, Herr Loose 06131/39-22015, Herr Sobota 06131/39-22023) an meinem Lehrstuhl in eine Liste einzutragen und dabei einen Nachweis über die bisherigen Studienleistungen mitzubringen. Die endgültige Vergabe der Seminarplätze und der Themen sowie die Besprechung der näheren Modalitäten erfolgt in einer Vorbesprechung, die am Dienstag, 11.02.2014 um 10.00 Uhr s.t. im Hörsaal RW 6 stattfindet. Adressaten der Veranstaltung sind Studierende, die bereits alle strafrechtlichen Vorlesungen gehört haben und Interesse am Strafrecht (wobei eine Zugehörigkeit zum Schwerpunktbereich „Strafrechtspflege/Strafverteidigung“ nicht erforderlich ist) sowie eine überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft (ggf. in Verbindung mit einem Interesse an einer späteren Promotion, gleich in welchem Rechtsgebiet) mitbringen, außerdem Doktoranden, die bereits ein juristisches Examen abgelegt haben. Auf jede(n) Teilnehmer(in) entfällt für Unterkunft und Verpflegung ein Unkostenbeitrag in Höhe von ca. 70,- Euro, wobei eine Teilfinanzierung durch eine Stiftung angestrebt wird. Die bei dem Seminar insgesamt behandelten Themen lauten voraussichtlich (in Würzburg zu bearbeitende Themen in Kursivdruck, in Mainz sollen die Themen Nr. 5, 7, 11 und 12 vergeben werden): 1. BGHSt 57, 42: Garantenpflicht eines Betriebsinhabers bzw. Vorgesetzten zur Verhinderung von Straftaten nachgeordneter Mitarbeiter 2. BGHSt 55, 191: Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch 3. BGH NStZ 2012, 205 und NJW 2013, 1688: Hypothetische Einwilligung beim Heileingriff 4. BGHSt 58, 15: Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums und Einholung von Rechtsrat 5. BGH NStZ 2013, 579: Versuchsbeginn bei Vorbehalten 6. BGH NStZ 2013, 58: Absatzerfolg bei der Hehlerei 7. BGHSt 57, 229: Bankrott und Untreue in der Unternehmenskrise, Aufgabe der „Interessentheorie“

Prof. Dr. Volker Erb 27.01.2014<br />

Blockseminar <strong>im</strong> Sommersemester 2014<br />

Im kommenden Sommersemester werde ich in Kooperation mit Prof. Dr. Thomas Fischer,<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> Richter am Bun<strong>des</strong>gerichtshof, <strong>und</strong> Prof. Dr. Frank Schuster, Universität Würzburg,<br />

ein Seminar zum Themengebiet „<strong>Aktuelle</strong> <strong>Fragen</strong> <strong>des</strong> <strong>Straf</strong>- <strong>und</strong> <strong>Straf</strong>prozeßrechts<br />

<strong>im</strong> <strong>Spiegel</strong> <strong>der</strong> höchstrichterlichen Rechtsprechung“ durchführen. Das Seminar findet als<br />

externe Blockveranstaltung (voraussichtlich an 3 Tagen – Do, Fr., Sa) statt; Zeit <strong>und</strong> Ort werden<br />

noch bekanntgegeben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bereitschaft zur Abfassung<br />

einer Seminararbeit <strong>und</strong> (auf <strong>der</strong>en Gr<strong>und</strong>lage) zur Übernahme eines Referats. Auf diese<br />

Weise besteht die Möglichkeit zum Erwerb eines Seminarscheins. Dieser bildet einen über die<br />

üblichen Studienleistungen hinausgehenden Nachweis wissenschaftlicher Befähigung. Bei<br />

Bewertung <strong>der</strong> Seminararbeit mit <strong>der</strong> von § 5 Abs. 1 Nr. 3 <strong>der</strong> Promotionsordnung gefor<strong>der</strong>ten<br />

Note „gut“ wird dabei zugleich eine zentrale Voraussetzung für eine Promotion an unserem<br />

Fachbereich erfüllt.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> zur Verfügung stehenden Plätze ist auf max<strong>im</strong>al acht begrenzt, bei jeweils zweifacher<br />

Vergabe <strong>der</strong> vier Themen, die zur Bearbeitung durch Mainzer Teilnehmer(innen) vorgesehen<br />

sind. Interessent(inn)en werden gebeten, sich bis zum 10.02.2014 nach vorheriger<br />

telefonischer Absprache mit meinen Mitarbeitern (Herr Buchert 06131/39-22619, Herr Loose<br />

06131/39-22015, Herr Sobota 06131/39-22023) an meinem Lehrstuhl in eine Liste einzutragen<br />

<strong>und</strong> dabei einen Nachweis über die bisherigen Studienleistungen mitzubringen. Die endgültige<br />

Vergabe <strong>der</strong> Seminarplätze <strong>und</strong> <strong>der</strong> Themen sowie die Besprechung <strong>der</strong> näheren Modalitäten<br />

erfolgt in einer Vorbesprechung, die am Dienstag, 11.02.2014 um 10.00 Uhr s.t. <strong>im</strong><br />

Hörsaal RW 6 stattfindet.<br />

Adressaten <strong>der</strong> Veranstaltung sind Studierende, die bereits alle strafrechtlichen Vorlesungen<br />

gehört haben <strong>und</strong> Interesse am <strong>Straf</strong>recht (wobei eine Zugehörigkeit zum Schwerpunktbereich<br />

„<strong>Straf</strong>rechtspflege/<strong>Straf</strong>verteidigung“ nicht erfor<strong>der</strong>lich ist) sowie eine überdurchschnittliche<br />

Leistungsbereitschaft (ggf. in Verbindung mit einem Interesse an einer späteren Promotion,<br />

gleich in welchem Rechtsgebiet) mitbringen, außerdem Doktoranden, die bereits ein juristisches<br />

Examen abgelegt haben. Auf jede(n) Teilnehmer(in) entfällt für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung<br />

ein Unkostenbeitrag in Höhe von ca. 70,- Euro, wobei eine Teilfinanzierung durch<br />

eine Stiftung angestrebt wird.<br />

Die bei dem Seminar insgesamt behandelten Themen lauten voraussichtlich (in Würzburg zu<br />

bearbeitende Themen in Kursivdruck, in Mainz sollen die Themen Nr. 5, 7, 11 <strong>und</strong> 12 vergeben<br />

werden):<br />

1. BGHSt 57, 42: Garantenpflicht eines Betriebsinhabers bzw. Vorgesetzten zur Verhin<strong>der</strong>ung<br />

von <strong>Straf</strong>taten nachgeordneter Mitarbeiter<br />

2. BGHSt 55, 191: Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch<br />

3. BGH NStZ 2012, 205 <strong>und</strong> NJW 2013, 1688: Hypothetische Einwilligung be<strong>im</strong> Heileingriff<br />

4. BGHSt 58, 15: Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums <strong>und</strong> Einholung von Rechtsrat<br />

5. BGH NStZ 2013, 579: Versuchsbeginn bei Vorbehalten<br />

6. BGH NStZ 2013, 58: Absatzerfolg bei <strong>der</strong> Hehlerei<br />

7. BGHSt 57, 229: Bankrott <strong>und</strong> Untreue in <strong>der</strong> Unternehmenskrise, Aufgabe <strong>der</strong> „Interessentheorie“


8. BVerfG NJW 2013, 365: Verfassungsmäßigkeit <strong>der</strong> Untreue, Verschleifungsverbot<br />

9. BGHSt 58, 84: Molekulargenetische Reihenuntersuchung: Verwertbarkeit sog. Beinahetreffer<br />

10. BGHSt 57, 71: Verwertbarkeit eines in einem Kraftfahrzeug mittels akustischer Überwachung<br />

aufgezeichneten Selbstgesprächs<br />

11. BGH NStZ 2013, 604: Verwertungsverbot wegen Verletzung <strong>des</strong> Rechts auf Verteidigerkonsultation<br />

12. BVerfG NJW 2013, 1058: Verfassungsmäßigkeit <strong>der</strong> gesetzlichen Regelung zur Verständigung<br />

<strong>im</strong> <strong>Straf</strong>prozeß

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!