Konto- und Depotvollmacht für den Todesfall - DAB bank AG

Konto- und Depotvollmacht für den Todesfall - DAB bank AG Konto- und Depotvollmacht für den Todesfall - DAB bank AG

30.10.2012 Aufrufe

2. 3. Regelungen 1. 2. 3. 4. Umfang der Vollmacht Die Vollmacht berechtigt gegenüber der DAB bank AG zur Verfügung über alle vorhandenen Konto- und Depotguthaben. Der Bevollmächtigte kann ferner Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen. Er ist ferner zur Entgegennahme von Kreditsicher - heiten und von Konto- und Kreditkündigungen befugt. Auflösung von Konten/Depots Der Bevollmächtigte ist zur Auflösung der Konten/Depots berechtigt. Untervollmachten Zur Erteilung von Untervollmachten ist der Bevollmächtigte nicht berechtigt. Inkrafttreten der Vollmacht bei Gemeinschaftskonten Bei Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsberechtigung (Oder-Konto) tritt die Vollmacht erst nach dem Tode sämtlicher Kontoinhaber in Kraft. Bei Gemeinschaftskonten mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung (Und-Konten) tritt die Unterschriften Ort Datum X X Unterschrift des ersten Unterschrift des zweiten Vollmachtgebers Vollmachtgebers X Unterschrift des Bevollmächtigten 5. Vollmacht für den verstorbenen Kontoinhaber bereits mit dessen Ableben in Kraft. Der Bevollmächtigte ist dann berechtigt, die Erben des verstorbenen Kontoinhabers mit Wirkung für dessen Nachlass zusammen mit dem/den überlebenden Kontoin - haber(n) gegenüber der DAB bank AG zu vertreten. Geltungsdauer der Vollmacht Die Vollmacht kann von mir/uns und nach meinem/unserem Tode von meinen/unseren Erben jederzeit gegenüber der DAB bank AG oder dem Bevollmächtigten widerrufen werden. Bei einem Widerruf der Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtig - ten ist die DAB bank AG hierüber unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich zu unterrichten. Bei mehreren Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht eines Kontoinhabers zum Erlöschen der Vollmacht. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Bevollmächtigte nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Die DAB bank AG kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. . . 2 0 Seite 2 von 2 DAB bank AG • Postfach 20 10 52 • 80010 München

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Regelungen<br />

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Umfang der Vollmacht<br />

Die Vollmacht berechtigt gegenüber der <strong>DAB</strong> <strong>bank</strong> <strong>AG</strong> zur<br />

Verfügung über alle vorhan<strong>den</strong>en <strong>Konto</strong>- <strong>und</strong> Depotguthaben.<br />

Der Bevollmächtigte kann ferner Abrechnungen, <strong>Konto</strong>auszüge,<br />

Wertpapier-, Depot- <strong>und</strong> Erträgnisaufstellungen sowie sonstige<br />

Abrechnungen <strong>und</strong> Mitteilungen entgegennehmen <strong>und</strong> anerkennen.<br />

Er ist ferner zur Entgegennahme von Kreditsicher -<br />

heiten <strong>und</strong> von <strong>Konto</strong>- <strong>und</strong> Kreditkündigungen befugt.<br />

Auflösung von Konten/Depots<br />

Der Bevollmächtigte ist zur Auflösung der Konten/Depots<br />

berechtigt.<br />

Untervollmachten<br />

Zur Erteilung von Untervollmachten ist der Bevollmächtigte<br />

nicht berechtigt.<br />

Inkrafttreten der Vollmacht bei Gemeinschaftskonten<br />

Bei Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsberechtigung<br />

(Oder-<strong>Konto</strong>) tritt die Vollmacht erst nach dem Tode sämtlicher<br />

<strong>Konto</strong>inhaber in Kraft. Bei Gemeinschaftskonten mit gemeinschaftlicher<br />

Verfügungsberechtigung (Und-Konten) tritt die<br />

Unterschriften<br />

Ort Datum<br />

X<br />

X<br />

Unterschrift des ersten<br />

Unterschrift des zweiten<br />

Vollmachtgebers Vollmachtgebers X<br />

Unterschrift des<br />

Bevollmächtigten<br />

5.<br />

Vollmacht <strong>für</strong> <strong>den</strong> verstorbenen <strong>Konto</strong>inhaber bereits mit dessen<br />

Ableben in Kraft. Der Bevollmächtigte ist dann berechtigt,<br />

die Erben des verstorbenen <strong>Konto</strong>inhabers mit Wirkung <strong>für</strong> dessen<br />

Nachlass zusammen mit dem/<strong>den</strong> überleben<strong>den</strong> <strong>Konto</strong>in -<br />

haber(n) gegenüber der <strong>DAB</strong> <strong>bank</strong> <strong>AG</strong> zu vertreten.<br />

Geltungsdauer der Vollmacht<br />

Die Vollmacht kann von mir/uns <strong>und</strong> nach meinem/unserem<br />

Tode von meinen/unseren Erben jederzeit gegenüber der <strong>DAB</strong><br />

<strong>bank</strong> <strong>AG</strong> oder dem Bevollmächtigten widerrufen wer<strong>den</strong>. Bei<br />

einem Widerruf der Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtig -<br />

ten ist die <strong>DAB</strong> <strong>bank</strong> <strong>AG</strong> hierüber unverzüglich <strong>und</strong> aus<br />

Beweisgrün<strong>den</strong> schriftlich zu unterrichten.<br />

Bei mehreren <strong>Konto</strong>inhabern führt der Widerruf der Vollmacht<br />

eines <strong>Konto</strong>inhabers zum Erlöschen der Vollmacht. Widerruft<br />

einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der<br />

Bevollmächtigte nur noch diejenigen Miterben vertreten, die<br />

seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann<br />

der Bevollmächtigte von der Vollmacht nur noch gemeinsam<br />

mit dem Widerrufen<strong>den</strong> Gebrauch machen. Die <strong>DAB</strong> <strong>bank</strong> <strong>AG</strong><br />

kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.<br />

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<strong>DAB</strong> <strong>bank</strong> <strong>AG</strong> • Postfach 20 10 52 • 80010 München

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