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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

s<strong>in</strong>d die bereichsspezifischen Regelungen, nicht zuletzt dank des<br />

Europarechtlichen Impulses, deutlich im Vordr<strong>in</strong>gen.<br />

II. Die Regelungskompetenz (Pestalozza)<br />

Die Übersicht über die Rechtsquellen (vgl. oben sub I) hat die Vielfalt <strong>der</strong><br />

Ebenen, die sich des Themas <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen<br />

<strong>Forschung</strong> annehmen, deutlich gemacht. Europarecht, deutsches Bundesrecht und<br />

deutsches Landesrecht äußern sich, das nationale Recht dabei auf den beiden<br />

Ebenen mehrfach aufgefächert <strong>in</strong> Rechtsnormen unterschiedlichen Charakters und<br />

Ranges. Mit Gesetzen und Verordnungen arbeitet vorzugsweise <strong>der</strong> Bund,<br />

vornehmlich mit Gesetzen und Satzungen (unterschiedlicher Art) das Land.<br />

Was das Europäische Recht anlangt, so wird se<strong>in</strong>e Gültigkeit an dieser Stelle<br />

nicht problematisiert, vielmehr se<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barkeit mit primärem<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsrecht und mit dem Grundgesetz, soweit es nach <strong>der</strong><br />

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überhaupt als (Reserve-)Maßstab<br />

Europäischen Rechts <strong>in</strong> Betracht kommt (dazu oben sub I), unterstellt.<br />

Dagegen s<strong>in</strong>d die kompetentiellen Verhältnisse h<strong>in</strong>sichtlich des deutschen Rechts<br />

etwas näher anzusehen, und zwar <strong>in</strong> zweifacher Richtung: E<strong>in</strong>mal geht es um die<br />

Verbandskompetenz, zum an<strong>der</strong>n um die Organkompetenz. Verbandskompetenz<br />

me<strong>in</strong>t die Frage, welcher „Verband“ - Bund o<strong>der</strong> Land - für die Gesetzgebung<br />

zuständig ist (dazu sub 1), Organkompetenz die Frage, welches „Organ“ – hier<br />

kommt nur die Alternative Gesetzgeber o<strong>der</strong> Verwaltung <strong>in</strong> Betracht – auf <strong>der</strong> als<br />

verfassungsgemäß ermittelten Verbandsebene zuständig ist (dazu sub 2).<br />

1. Die deutschen Verbandskompetenzen<br />

a) Arten, sich des Themas <strong>Ethik</strong>-Kommission normativ anzunehmen<br />

Die oben sub I. genannten nationalen Bestimmungen nehmen sich des Themas<br />

<strong>Ethik</strong>-Kommission im wesentlichen auf vier verschiedene Arten an:<br />

• Sie schreiben die E<strong>in</strong>schaltung e<strong>in</strong>er <strong>Ethik</strong>-Kommission für bestimmte<br />

Zwecke vor (Zuständigkeit, Aufgabe, Befugnisse);<br />

• Sie stellen Anfor<strong>der</strong>ungen an die Zusammensetzung, Struktur und<br />

Rechtsstellung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission (E<strong>in</strong>richtung);<br />

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