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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Tätigkeitsbereich Satzungen zu erlassen, die ihre Mitglie<strong>der</strong> rechtlich b<strong>in</strong>den. Die<br />

Ärztekammern und Hochschulen haben von dieser Ermächtigung für den Bereich<br />

<strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> ohne Ausnahme Gebrauch gemacht. Die Satzungen <strong>der</strong><br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> enthalten regelmäßig die Errichtung <strong>der</strong>selben sowie<br />

Festlegungen zur Zuständigkeit, Berufung und Zusammensetzung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>,<br />

Anhörung <strong>der</strong> Antragsteller, Aufgaben <strong>der</strong> Geschäftsstelle, Anerkennung von<br />

Voten und Gebührenvere<strong>in</strong>nahmung 59 . Teilweise werden die Satzungen auch als<br />

„Geschäfts- und Verfahrensordnungen“ 60 o<strong>der</strong> „Statut“ 61 bezeichnet, was an<br />

ihrem satzungsrechtlichen Charakter nichts än<strong>der</strong>t 62 .<br />

In den (so o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>s bezeichneten) Satzungen s<strong>in</strong>d teilweise Ermächtigungen<br />

zur näheren Regelung des Verfahrensablaufes <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission<br />

durch „Geschäftsordnungen“ enthalten 63 . Soweit e<strong>in</strong>e solche Ermächtigung<br />

vorliegt, haben die <strong>Kommissionen</strong> i.d.R. davon Gebrauch gemacht. Die<br />

Geschäftsordnungen enthalten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel Standardvorgehensweisen zu den<br />

verschiedenen Antragsformen und sollen die Qualität und Effizienz <strong>der</strong><br />

behördlichen Arbeitsabläufe sicher stellen.<br />

Da die Satzungen bzw. Geschäftsordnungen <strong>in</strong>haltlich stark vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />

abweichen und vor allem viele Bereiche des Verfahrensrechts ungeregelt lassen,<br />

wird nachfolgend nur ergänzend darauf e<strong>in</strong>gegangen werden können.<br />

Neben den Geschäftsordnungen existieren an manchen Hochschulen darüber<br />

h<strong>in</strong>ausgehende Dienstanweisungen, welche die <strong>Ethik</strong>kommissionen betreffen.<br />

Diese be<strong>in</strong>halten vor allem die Pflicht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hochschule, sich durch<br />

die haus<strong>in</strong>terne <strong>Ethik</strong>-Kommission vor <strong>der</strong> Durchführung e<strong>in</strong>es mediz<strong>in</strong>ischen<br />

<strong>Forschung</strong>svorhabens beraten zu lassen und ggf. nur mit dem zustimmenden<br />

Votum dieser E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>e Studie zu beg<strong>in</strong>nen. Hiermit sollen Lücken im<br />

Berufsordnungsrecht geschlossen werden und auch diejenigen Forscher zur<br />

59 Vgl. die Satzung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>kommission <strong>der</strong> Charité – Universitätsmediz<strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> im<br />

Internet unter: http://www.charite.de/ethikkommission/docs/Satzung310804.pdf.<br />

60 Vgl. etwa „Geschäfts- und Verfahrensordnung“ <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission <strong>der</strong> TU-München,<br />

im Internet unter: http://www.ek.med.tu-muenchen.de/media/pdf/geschaeftsordnung.pdf.<br />

61 Vgl. etwa das „Statut“ <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission <strong>der</strong> Universität Ulm, im Internet unter:<br />

http://www.uni-ulm.de/ethikkommission/ .<br />

62 Nach dem römisch-rechtlichen Grundsatz: „falsa demonstratio non nocet“ (lat. wörtl.:<br />

„e<strong>in</strong>e unrichtige Erklärung schadet nicht“).<br />

63 Vgl. statt vieler § 5 Abs. 12 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>kommission Ärztekammer Nordrhe<strong>in</strong>,<br />

im Internet unter: http://www.aekno.de/htmljava/a/kommissionen/<strong>Ethik</strong>satzung.htm#5.<br />

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