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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

(BGBl. I S. 605) den E<strong>in</strong>satz studienbed<strong>in</strong>gter Röntgenstrahlung <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong>.<br />

bb) Europarecht<br />

Beide sub aa) genannten Verordnungen dienen u.a. <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie<br />

96/29/EURATOM des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung <strong>der</strong><br />

grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz <strong>der</strong> Gesundheit <strong>der</strong><br />

Arbeitskräfte und <strong>der</strong> Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende<br />

Strahlungen (ABl. EG Nr. L 159, 1) und <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 97/43/EURATOM des<br />

Rates vom 30. Juni 1997 über den Gesundheitsschutz von Personen gegen die<br />

Gefahren ionisieren<strong>der</strong> Strahlung bei mediz<strong>in</strong>ischer Exposition und zur<br />

Aufhebung <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 84/466/EURATOM (ABl. EG Nr. L 180, 22).<br />

d) Stammzellenforschung<br />

Das Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit<br />

E<strong>in</strong>fuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen<br />

(Stammzellgesetz – StZG) vom 28. Juni 2002 (BGBl. I S. 2277) regelt u.a. auch<br />

die <strong>Forschung</strong> mit embryonalen Stammzellen. §§ 8, 9 StZG sehen e<strong>in</strong>e<br />

behörden<strong>in</strong>tern beratend tätig werdende Zentrale <strong>Ethik</strong>-Kommission für<br />

Stammzellenforschung vor, von <strong>der</strong> Genehmigungsbehörde e<strong>in</strong>geholt wird und<br />

bei <strong>der</strong>en Entscheidung über den Genehmigungsantrag zu berücksichtigen ist (vgl.<br />

§ 6 Abs. 3 S. 2 und 3, Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 StZG) 41 .<br />

Für e<strong>in</strong>e von Heilberufe- und Kammergesetzen sowie e<strong>in</strong>schlägiger<br />

Berufsordnungen begründete Pflicht des Forschers, sich durch e<strong>in</strong>e <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommission beraten zu lassen, ist daneben <strong>in</strong> diesem Bereich mediz<strong>in</strong>ischer<br />

<strong>Forschung</strong> ke<strong>in</strong> Raum; die Landesregelungen s<strong>in</strong>d ggf. bundesrechtskonform<br />

entsprechend zu än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> wenigstens eng auszulegen.<br />

e) Spen<strong>der</strong>immunisierung nach dem Transfusionsgesetz<br />

Das Transfusionsgesetz macht das Immunisierungsprogramm, welches ke<strong>in</strong><br />

<strong>Forschung</strong>svorhaben darstellt, i.S. des § 8 Abs. 1 TFG und die Vorbehandlung i.S.<br />

41 Abweichungen von <strong>der</strong> Stellungnahme s<strong>in</strong>d möglich, aber schriftlich zu begründen. Das<br />

Verfahren ähnelt dem vom Gentechnikgesetz gewählten Verfahren für die E<strong>in</strong>schaltung<br />

<strong>der</strong> Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (§§ 4, 5 GenTG); vgl. §§ 10<br />

Abs. 7 S. 1-4, 12 Abs. 4, 16 Abs. 5 GenTG.<br />

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