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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

obwohl noch nicht für die und <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Bundesrepublik verb<strong>in</strong>dlich, hier<br />

wenigstens erwähnt werden.<br />

bb) Europäische Union<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus hält auf höherer Ebene das Primär- und Sekundärrecht <strong>der</strong><br />

Europäischen Union Maßstäbe bereit, die auch die Funktionen und Arbeitsweisen<br />

<strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> betreffen können, selbst<br />

wenn sie diese nicht spezifisch ansprechen.<br />

Von gewisser auslegungsleiten<strong>der</strong> Bedeutung mag dabei schon heute, vor ihrer<br />

Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten als Teil <strong>der</strong> künftigen Verfassung <strong>der</strong><br />

Europäischen Union, die Charta <strong>der</strong> Grundrechte <strong>der</strong> Europäischen Union (ABl. C<br />

364 vom 18. Dezember 2000, S. 1) se<strong>in</strong> können.<br />

Aus dem allgeme<strong>in</strong>eren Sekundärrecht <strong>der</strong> Europäischen Union ist im<br />

Zusammenhang dieser Untersuchung die Richtl<strong>in</strong>ie 1995/46/EG (auf die auch die<br />

bereichsspezifische Richtl<strong>in</strong>ie 2001/20/EG verweist) zu nennen, die den Schutz<br />

natürlicher Personen bei <strong>der</strong> Verarbeitung personenbezogener Daten auf e<strong>in</strong><br />

europaweit e<strong>in</strong>heitliches Niveau anzuheben gebietet (bzw. im Rahmen ihrer<br />

unmittelbaren Vollziehbarkeit: selbst anhebt).<br />

2. Bereichsspezifische Regelungen des Bundes und Europas<br />

Aufgrund und <strong>in</strong> Ergänzung <strong>der</strong> sub 1 genannten Rechtsquellen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

bestimmten Bereichen <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> bereichsspezifische<br />

Regelungen getroffen worden.<br />

a) Die Kl<strong>in</strong>ische Prüfung von Arzneimitteln<br />

aa) Bundesrecht<br />

E<strong>in</strong>schlägige Regelungen zur Tätigkeit von <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> f<strong>in</strong>den sich zunächst im Arzneimittelgesetz i.d. Fassung<br />

des 12. Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung des Arzneimittelgesetzes vom 30. Juli 2004<br />

(BGBl. I, S. 2031), <strong>in</strong> Kraft getreten am 6. August 2004 (im Folgenden: AMG<br />

<strong>Forschung</strong>sprotokolls des Europarates, <strong>in</strong>: Wies<strong>in</strong>g (Hrsg.) Die <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> –<br />

Neuere Entwicklungen und Richtl<strong>in</strong>ien, Köln 2003, S. 35-61 m.w.N.<br />

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