Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza Ethikkommissionen in der medizinischen Forschung - Oktober 2004 II. Personelle Ausstattung und fachliche Qualifikation der Mitglieder Gegenüber dem vorstehend skizzierten erheblichen Arbeitsaufwand ist die personelle Ausstattung der Ethik-Kommissionen denkbar gering. Zumeist ist zwar mindestens eine voll- bzw. teilzeitig beschäftigte Arbeitskraft vorhanden (91 %), deren Aufgaben aber überwiegend organisatorischer Art (Sitzungsvor- und Nachbereitung, Dokumentation und Ablage, Schriftverkehr) sein dürften. Dass diese Mitarbeiter inhaltliche Vorbereitung und wissenschaftliche Beratung von Mitgliedern in einem nennenswerten Umfang und in hinreichender Intensität leisten können, ist nur in seltenen Fällen anzunehmen. Eine Verbesserung dieser Situation wird denn auch von 8 der 23 (ca. 35%) an der Umfrage mitwirkenden Kommissionen gefordert. Höchst beunruhigend erscheint hinsichtlich der fachlichen Qualifikation der Mitglieder von Ethik-Kommissionen das häufige Fehlen eines Biometrikers bzw. Statistikers. Wie ohne einen solchen der wissenschaftliche Wert einer Studie festgestellt werden kann, bleibt den Verfassern verschlossen 27 . III. Identität der Ethik-Kommissionen Wie die o.g. Erhebung zeigt, besteht bei den mitwirkenden Ethik-Kommissionen nur eine gering ausgeprägte Neigung, die bei ihnen gestellten Anträge abzulehnen (die Quote liegt durchschnittlich bei 1,8 %). Hier wirkt sich möglicherweise die historisch bedingte Rolle und Identität der Ethik-Kommissionen als Teil der akademischen bzw. ärztlichen Selbstverwaltung und damit der Forschung aus. Man begreift sich eher als Bollwerk der Forschung gegenüber den als zu streng empfunden Gesetzen, denn als staatliche Vollzugsund damit Überwachungsbehörde gegenüber der Forschung im Interesse der Forschungsteilnehmer. Auch lassen sich die Aussagen der antwortenden Ethik-Kommissionen – wie: „Das Übermaß an Normierung muss abgebaut werden. Die Freiheit der Forschung ist in der Verfassung garantiert“ oder „Die Ethik-Kommissionen müssen Beratungsorgane der Forschung bleiben“ – nur auf dem Hintergrund eines solchen Selbstverständnisses verstehen. 27 Vgl. zutreffend Victor, Prüfung der wissenschaftlichen Qualität und biometriespezifische Anforderungen durch Ethikkommissionen ?, MedR 1999, S. 408 ff. 74

v. Dewitz/Luft/Pestalozza Ethikkommissionen in der medizinischen Forschung - Oktober 2004 IV. Zwischenergebnis Der erste Teil des Gutachtens zeigt, dass die Ethik-Kommissionen aufgrund eines erheblichen verwaltungsorganisatorischen Aufwandes in ihrer derzeitigen Verfassung einer Mehrbelastung kaum gewachsen sein dürften. Die mit der 12. Novelle des Arzneimittelrechts einhergehenden Änderungen legen daher eine grundlegende Strukturreform der Arbeit der Ethik-Kommissionen in Deutschland nahe. 75

v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

IV. Zwischenergebnis<br />

Der erste Teil des Gutachtens zeigt, dass die <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> aufgrund e<strong>in</strong>es<br />

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