Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza Ethikkommissionen in der medizinischen Forschung - Oktober 2004 hauptberuflich besetzt 24 , wobei Ärzte oder Ärztinnen drei volle und drei halbe Stellen innehaben, eine Geschäftstelle durch eine Diplom-Dokumentarin und Diplom-Biologin in Vollzeit geleitet wird, je eine halbe Stelle durch einen promovierten Naturwissenschaftler bzw. durch einen promovierten Juristen besetzt ist, eine weitere drittel Stelle sowie eine viertel Stelle ebenfalls ein/e promovierte/r Jurist/in innehat. In 19 der 21 Kommissionen sind außerdem insgesamt 25 Sachbearbeiter/innen bzw. Sekretäre/innen mit unterschiedlicher Qualifikation (Verwaltungsangestellte, Angestellte mit Hochschulabschluss) und Stellenumfang (16 Personen mit Voll- und neun Personen mit Teilzeitbeschäftigung) angestellt. In den Ethikkommissionen werden 0 bis 2,5 Sekretäre/innen bzw. Sachbearbeiter/innen beschäftigt 25 . V. Vergütung der (sonstigen) Mitglieder Die nicht hauptberuflich beschäftigten Mitglieder der Ethik-Kommissionen erhalten für ihre Arbeit in acht Kommissionen keine Kostenerstattung und keine Vergütung. In sechs Kommissionen erhalten die Mitglieder eine Aufwandsentschädigung, drei Ethik-Kommissionen unterliegen einer Vergütungsordnung, eine Kommission zahlt ihren Mitgliedern zusätzlich die Reisekosten für die Arbeitskreistreffen, eine weitere übernimmt nur die Reisekosten für die Sitzungen. In einer Kommission erhält nur das juristische Mitglied eine Vergütung. VI. Heranziehung externer Sachverständiger Von acht Kommissionen liegen Angaben über externe Sachverständige zur Klärung studienbezogener Sachverhalte vor. 2002 wurden zwischen einem und zehn Mal Sachverständige herangezogen (Median: 3,5 Mal). 2003 ist in durchschnittlich vier Fällen ein Sachverständiger konsultiert worden (kein bis zehn Mal). Dabei handelte es sich (soweit von den Kommissionen angegeben) um Fachgutachten nach StrlSchV, Fachgutachten der Kommission für Somatische Gentherapie und um Fragen des Datenschutzes. Keine Angaben liegen zur Einholung biometrischer Fachgutachten vor. 24 Die diesbezügliche Erhebung des Arbeitskreises medizinischer Ethik-Kommissionen ergibt eine Zahl von 19 hautberuflich besetzen Geschäftsführerstellen bei 45 Ethik- Kommissionen. Das entspricht den hier ermittelten Daten. 25 Dieser Wert stimmt mit den seitens des Arbeitskreises medizinischer Ethik-Kommissionen für das Jahr 2003 ermittelten Angaben überein. 70

v. Dewitz/Luft/Pestalozza Ethikkommissionen in der medizinischen Forschung - Oktober 2004 VII. Häufigkeit der Sitzungen Die Sitzungen von 21 Ethik-Kommissionen fanden 2003 neun- bis 18mal statt (durchschnittlich monatlich) 26 , eine Kommission bearbeitete den einzigen Antrag des Jahres im Umlaufverfahren. Jede Sitzung dauerte durchschnittlich 3 ½ Stunden (mindestens 1 ½, höchstens 5 Stunden). Dabei wurden im Durchschnitt zwölf Anträge abschließend beraten (mindestens drei, höchstens 30). Die durchschnittliche Beratungsdauer je abschließend beratenem Antrag beträgt damit 17,5 Minuten. VIII. Zeitlicher Aufwand für die Tätigkeit Der zeitliche Aufwand für die Tätigkeit in der Ethik-Kommission (außerhalb der Sitzungen) wird unterschiedlich hoch eingeschätzt. So werden für die Mitglieder zwischen vier und 30 Stunden zusätzlicher Arbeit im Monat angegeben (Median: neun Stunden), für Vorsitzende, Referenten, Geschäftsführer, Sekretäre und Juristen zwischen zwei Arbeitstagen und bis zu 120 Stunden (Median: 30 Stunden). Dabei sehen die Mitglieder von fünf Kommissionen das für die Begutachtung und Beratung der Vorgänge zur Verfügung stehende Zeitkontingent als ausreichend an, in einer Kommission wird zumindest die Beratungszeit als lang genug angesehen, eine weitere Kommission hält auch diese nicht für ausreichend. Von anderen Kommissionen liegen keine Angaben vor. IX. Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten Neunzehn der 23 Ethik-Kommissionen (83 %) erstellen Tätigkeitsberichte. Diese sind teilweise öffentlich zugänglich (fünf Kommissionen veröffentlichen zumindest die Entscheidungen im Ärzteblatt des jeweiligen Bundeslandes, bei fünf weiteren Kommissionen kann der Bericht über das Internet oder auf Wunsch eingesehen werden), sechs Kommissionen stellen den Bericht dem Fachbereich oder der Fakultät zur Verfügung, in drei Kommissionen werden nur Sitzungsprotokolle für die Kommissionsmitglieder erstellt. X. Standardvorgehensweisen Standardvorgehensweisen sind bei 17 der 23 Ethik-Kommissionen (74 %) wenigstens teilweise schriftlich festgelegt, bei zwei Kommissionen (9 %) gibt es 26 Dieser Wert stimmt mit den seitens des Arbeitskreises medizinischer Ethik-Kommissionen für das Jahr 2003 ermittelten Angaben überein. 71

v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

VII. Häufigkeit <strong>der</strong> Sitzungen<br />

Die Sitzungen von 21 <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> fanden 2003 neun- bis 18mal statt<br />

(durchschnittlich monatlich) 26 , e<strong>in</strong>e Kommission bearbeitete den e<strong>in</strong>zigen Antrag<br />

des Jahres im Umlaufverfahren. Jede Sitzung dauerte durchschnittlich 3 ½<br />

Stunden (m<strong>in</strong>destens 1 ½, höchstens 5 Stunden). Dabei wurden im Durchschnitt<br />

zwölf Anträge abschließend beraten (m<strong>in</strong>destens drei, höchstens 30). Die<br />

durchschnittliche Beratungsdauer je abschließend beratenem Antrag beträgt damit<br />

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VIII. Zeitlicher Aufwand für die Tätigkeit<br />

Der zeitliche Aufwand für die Tätigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission (außerhalb <strong>der</strong><br />

Sitzungen) wird unterschiedlich hoch e<strong>in</strong>geschätzt. So werden für die Mitglie<strong>der</strong><br />

zwischen vier und 30 Stunden zusätzlicher Arbeit im Monat angegeben (Median:<br />

neun Stunden), für Vorsitzende, Referenten, Geschäftsführer, Sekretäre und<br />

Juristen zwischen zwei Arbeitstagen und bis zu 120 Stunden (Median: 30<br />

Stunden). Dabei sehen die Mitglie<strong>der</strong> von fünf <strong>Kommissionen</strong> das für die<br />

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lang genug angesehen, e<strong>in</strong>e weitere Kommission hält auch diese nicht für<br />

ausreichend. Von an<strong>der</strong>en <strong>Kommissionen</strong> liegen ke<strong>in</strong>e Angaben vor.<br />

IX. Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten<br />

Neunzehn <strong>der</strong> 23 <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> (83 %) erstellen Tätigkeitsberichte. Diese<br />

s<strong>in</strong>d teilweise öffentlich zugänglich (fünf <strong>Kommissionen</strong> veröffentlichen<br />

zum<strong>in</strong>dest die Entscheidungen im Ärzteblatt des jeweiligen Bundeslandes, bei<br />

fünf weiteren <strong>Kommissionen</strong> kann <strong>der</strong> Bericht über das Internet o<strong>der</strong> auf Wunsch<br />

e<strong>in</strong>gesehen werden), sechs <strong>Kommissionen</strong> stellen den Bericht dem <strong>Fachbereich</strong><br />

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X. Standardvorgehensweisen<br />

Standardvorgehensweisen s<strong>in</strong>d bei 17 <strong>der</strong> 23 <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> (74 %)<br />

wenigstens teilweise schriftlich festgelegt, bei zwei <strong>Kommissionen</strong> (9 %) gibt es<br />

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