Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza Ethikkommissionen in der medizinischen Forschung - Oktober 2004 2. Ethik-Kommissionen bei Ärztekammern Von 6 bei Ärztekammern gebildeten Ethik-Kommissionen wurde die fachliche Qualifikation ihrer 108 Mitglieder (durchschnittlich 18 Mitglieder je untersuchter Kommission) in ihrem prozentualen Anteil wie folgt angegeben: 11% 5% 8% 4% 8% 68% 2% 2% Ärzte Juristen Theologen Naturwiss. Pflegekräfte Sonstige Med.-Techn. Abb. 15: Von 108 Mitgliedern der 6 bei Ärztekammern gebildeten Ethik-Kommissionen, von denen Auskünfte zu ihrer Zusammensetzung waren 73 Ärzte (68 %), 12 Juristen (11 %), 5 Theologen (5 %), 2 Naturwissenschaftler (2 %), 2 Pflegekräfte (2 %), 4 Medizintechniker (4 %) und 8 Mitglieder (8 %) konnten den vorgenannten Gruppen nicht zugeordnet werden, weil insoweit keine Angaben seitens der diesbezüglich untersuchten Ärztekammer gemacht wurden (Prozentangaben gerundet). Biometriker waren, soweit ersichtlich, nicht vorhanden. 68

v. Dewitz/Luft/Pestalozza Ethikkommissionen in der medizinischen Forschung - Oktober 2004 Die Auswertung der fachlichen Qualifikation zeigt in beiden untersuchten Gruppen eine deutliche Dominanz der ärztlichen und in zweiter Linie der juristischen Mitglieder. Es fällt auf, dass der Anteil an medizinischen Laien, d.h. solcher Mitglieder, welche keine medizinische Ausbildung mitbringen und auch nicht den anderen genannten Berufsgruppen angehören, mit 2 % bei den Hochschulen relativ gering ist; bei den Ärztekammern sind solche Mitglieder gar nicht vorhanden. Problematisch erscheint auch, dass von 24 untersuchten Ethik- Kommissionen bei Hochschulen lediglich in 11 ein Biometriker als Mitglied erscheint. Mitglieder mit dieser Qualifikation waren bei den 6 untersuchten Ärztekammern gar nicht vorhanden 23 . III. Bestellung der Mitglieder Die Mitglieder in elf Ethik-Kommissionen der medizinischen Fakultäten werden durch den Fachbereichs- oder Fakultätsrat oder Senat benannt bzw. gewählt. In sechs Ethik-Kommissionen der Landesärztekammern werden die Mitglieder von den jeweiligen Vorständen ernannt bzw. vorgeschlagen und durch die Vertreterversammlung gewählt. Die Mitglieder je einer Kommission werden vom Senat auf Vorschlag des Fachbereichs bestellt bzw. vom Klinikumsvorstand vorgeschlagen, vom Fachbereichsrat gewählt bzw. nach internen Vorschlägen durch den Fachbereichsrat bestätigt und durch die Kammerversammlung gewählt oder durch eine Anzeige im Kammerblatt sowie durch Empfehlung von Fakultät, Rechtsanwaltskammer, Berufsorganisationen, Patienten- und Selbsthilfeverbänden sowie der Verbraucherzentrale rekrutiert. Die Bestellung der Mitglieder zweier weiterer Kommissionen wurde nicht angegeben und konnte auch nicht nachvollzogen werden (keine veröffentlichte Satzung bzw. keine Angaben zur Bestellung in der Satzung). IV. Personelle Ausstattung - hauptberufliche Kräfte In 21 der 23 (91 %) Ethik-Kommissionen gibt es hauptberufliche Mitglieder bzw. Mitarbeiter der Geschäftstelle. In neun Kommissionen ist die Geschäftsführung 23 Wilkening, Fn.16, S. 302, gibt an, dass 65 % der Mitglieder der von ihr im Jahr 1999 untersuchten 34 Ethik-Kommissionen Ärzte waren, die durchschnittlich 5,5 Fachrichtungen vertreten haben. Nur in jeder dritten Kommission waren Statistiker oder Biometriker vorhanden. 69

v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> fachlichen Qualifikation zeigt <strong>in</strong> beiden untersuchten<br />

Gruppen e<strong>in</strong>e deutliche Dom<strong>in</strong>anz <strong>der</strong> ärztlichen und <strong>in</strong> zweiter L<strong>in</strong>ie <strong>der</strong><br />

juristischen Mitglie<strong>der</strong>. Es fällt auf, dass <strong>der</strong> Anteil an mediz<strong>in</strong>ischen Laien, d.h.<br />

solcher Mitglie<strong>der</strong>, welche ke<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ische Ausbildung mitbr<strong>in</strong>gen und auch<br />

nicht den an<strong>der</strong>en genannten Berufsgruppen angehören, mit 2 % bei den<br />

Hochschulen relativ ger<strong>in</strong>g ist; bei den Ärztekammern s<strong>in</strong>d solche Mitglie<strong>der</strong> gar<br />

nicht vorhanden. Problematisch ersche<strong>in</strong>t auch, dass von 24 untersuchten <strong>Ethik</strong>-<br />

<strong>Kommissionen</strong> bei Hochschulen lediglich <strong>in</strong> 11 e<strong>in</strong> Biometriker als Mitglied<br />

ersche<strong>in</strong>t. Mitglie<strong>der</strong> mit dieser Qualifikation waren bei den 6 untersuchten<br />

Ärztekammern gar nicht vorhanden 23 .<br />

III. Bestellung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>in</strong> elf <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen Fakultäten werden<br />

durch den <strong>Fachbereich</strong>s- o<strong>der</strong> Fakultätsrat o<strong>der</strong> Senat benannt bzw. gewählt. In<br />

sechs <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> <strong>der</strong> Landesärztekammern werden die Mitglie<strong>der</strong> von<br />

den jeweiligen Vorständen ernannt bzw. vorgeschlagen und durch die<br />

Vertreterversammlung gewählt. Die Mitglie<strong>der</strong> je e<strong>in</strong>er Kommission werden vom<br />

Senat auf Vorschlag des <strong>Fachbereich</strong>s bestellt bzw. vom Kl<strong>in</strong>ikumsvorstand<br />

vorgeschlagen, vom <strong>Fachbereich</strong>srat gewählt bzw. nach <strong>in</strong>ternen Vorschlägen<br />

durch den <strong>Fachbereich</strong>srat bestätigt und durch die Kammerversammlung gewählt<br />

o<strong>der</strong> durch e<strong>in</strong>e Anzeige im Kammerblatt sowie durch Empfehlung von Fakultät,<br />

Rechtsanwaltskammer, Berufsorganisationen, Patienten- und Selbsthilfeverbänden<br />

sowie <strong>der</strong> Verbraucherzentrale rekrutiert. Die Bestellung <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> zweier weiterer <strong>Kommissionen</strong> wurde nicht angegeben und konnte<br />

auch nicht nachvollzogen werden (ke<strong>in</strong>e veröffentlichte Satzung bzw. ke<strong>in</strong>e<br />

Angaben zur Bestellung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Satzung).<br />

IV. Personelle Ausstattung - hauptberufliche Kräfte<br />

In 21 <strong>der</strong> 23 (91 %) <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> gibt es hauptberufliche Mitglie<strong>der</strong> bzw.<br />

Mitarbeiter <strong>der</strong> Geschäftstelle. In neun <strong>Kommissionen</strong> ist die Geschäftsführung<br />

23 Wilken<strong>in</strong>g, Fn.16, S. 302, gibt an, dass 65 % <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> von ihr im Jahr 1999<br />

untersuchten 34 <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> Ärzte waren, die durchschnittlich 5,5<br />

Fachrichtungen vertreten haben. Nur <strong>in</strong> je<strong>der</strong> dritten Kommission waren Statistiker o<strong>der</strong><br />

Biometriker vorhanden.<br />

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