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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Ebenso werden e<strong>in</strong>gehende unerwünschte Ereignisse, die Maßnahmen zur<br />

Unterbrechung o<strong>der</strong> zum Abbruch e<strong>in</strong>er Studie nach sich ziehen können, zunächst<br />

von den Vorsitzenden bewertet und dann ggf. erneut von <strong>der</strong> ganzen Kommission<br />

beraten. Die Vorgehensweise <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> im Fall<br />

unerwünschter Ereignisse ist äquivalent zum Vorgehen bei Protokollän<strong>der</strong>ungen.<br />

Wurde über Protokollän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> das Verfahren nach Auftreten<br />

unerwünschter Ereignisse vom/von <strong>der</strong> Vorsitzenden eigenständig entschieden,<br />

werden die Mitglie<strong>der</strong> darüber <strong>in</strong> <strong>der</strong> darauf folgenden Sitzung o<strong>der</strong> nur teilweise<br />

(<strong>in</strong> sieben <strong>Kommissionen</strong>; bei bedeutsamen Ereignissen und Konsequenzen)<br />

<strong>in</strong>formiert.<br />

IX. Umgang mit vorliegenden Voten an<strong>der</strong>er <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong><br />

Liegt das Votum e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en <strong>Ethik</strong>-Kommission bereits vor, werden bei fünf<br />

<strong>der</strong> acht ausführlich befragten <strong>Kommissionen</strong> die Anträge e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>geschränkten<br />

Prüfung unterzogen. Dabei wird auf die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Vorgaben zu den<br />

Standardsätzen bei Datenschutz und Versicherung geachtet, Prüfarzteignung,<br />

Prüfplan, Abbruchkriterien und Rationale <strong>der</strong> Studie werden überprüft, das<br />

vorliegende Votum wird formal geprüft. Bei e<strong>in</strong>er Kommission werden die<br />

Anträge durch den Vorsitzenden geprüft, bei zwei weiteren wird e<strong>in</strong>e komplette<br />

Prüfung bzw. reguläre Beratung durchgeführt, <strong>in</strong>wieweit die Studien auf die<br />

lokalen Verhältnisse umgesetzt und Auflagen erfüllt worden s<strong>in</strong>d.<br />

X. Ablehnung von Anträgen<br />

Von 20 <strong>der</strong> 23 <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> liegen für 2002 und 2003 Angaben über die<br />

Anzahl <strong>der</strong> ablehnenden Voten vor, die drei an<strong>der</strong>en <strong>Kommissionen</strong> haben diese<br />

Daten nicht erfasst bzw. s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er Kommission im Jahr 2002 ke<strong>in</strong>e Anträge<br />

gestellt worden (so dass hier we<strong>der</strong> positive noch negative Voten vorliegen, die<br />

zur Auswertung herangezogen werden können).<br />

In den untersuchten Jahren s<strong>in</strong>d durchschnittlich 2,5 (2002) bzw. zwei Anträge<br />

(2003) abgelehnt worden, aber die Spannweite ist mit 0 bis 29 (2002) bzw. 0 bis<br />

26 (2003) ablehnenden Voten wie<strong>der</strong>um sehr groß. Anträge zu Studien<br />

alternativer Heilverfahren s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> beiden Jahren nie abgelehnt worden, 2003<br />

haben auch Anträge genetischer und psychologischer Studien und von<br />

Operationsmethoden ke<strong>in</strong> Negativvotum erfahren. Aus Tab. 7 können<br />

E<strong>in</strong>zelheiten über die Anzahl negativer Bescheide entnommen werden.<br />

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