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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

3. Die Zentrale <strong>Ethik</strong>-Kommission bei <strong>der</strong> Bundesärztekammer<br />

Die Zentrale <strong>Ethik</strong>-Kommission (Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer<br />

Grundsätze <strong>in</strong> <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong> und ihren Grenzgebieten) wurde 1995 von und bei <strong>der</strong><br />

Bundesärztekammer (die als e<strong>in</strong>getragener Vere<strong>in</strong> die Interessen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern und ihrer Mitglie<strong>der</strong> auf Bundesebene vertritt) gegründet 15 .<br />

Sie besteht aus 16 von <strong>der</strong> Bundesärztekammer benannten Mitglie<strong>der</strong>n und nimmt<br />

nach ihrem Statut u.a. zu den durch den Fortschritt und die technologische<br />

Entwicklung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong> und ihren Grenzgebieten aufgeworfenen Fragen, die<br />

e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Antwort für die Bundesrepublik Deutschland erfor<strong>der</strong>n, sowie<br />

zu Fragen ärztlicher Berufsausübung von grundsätzlicher Bedeutung Stellung und<br />

stellt sich den aufgrund Landesrechts gebildeten <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> (die im<br />

Zentrum dieser Untersuchung stehen) für die ergänzende Beurteilung e<strong>in</strong>er<br />

ethischen Frage von grundsätzlicher Bedeutung zur Verfügung. Ihre Beratung ist<br />

unverb<strong>in</strong>dlich, und niemand ist verpflichtet, ihren Rat zu suchen. Die Normgeber<br />

haben ihr ke<strong>in</strong>erlei Funktion zugewiesen. So fungiert sie trotz des Beiwortes<br />

„Zentrale“ auch nicht etwa als Bundes<strong>in</strong>stanz über den nach Landesrecht<br />

gebildeten o<strong>der</strong> sonstigen <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong>.<br />

4. Die „(Kl<strong>in</strong>ischen) <strong>Ethik</strong>-Kommittees“ an Krankenhäusern<br />

Auch für die sogenannten „(Kl<strong>in</strong>ischen) <strong>Ethik</strong>-Kommittees“ an großen<br />

Krankenhäusern, welche sich <strong>der</strong> ärztlichen Beratung <strong>in</strong> Fällen <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Sterbebegleitung und an<strong>der</strong>en Fragen ärztlicher Behandlung annehmen, existiert<br />

ke<strong>in</strong>e rechtliche Grundlage. Die Beratung ist dementsprechend unverb<strong>in</strong>dlich. Da<br />

diese Gruppierungen ke<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ische <strong>Forschung</strong> zu bewerten haben, werden<br />

sie ebenfalls ke<strong>in</strong>er näheren Betrachtung unterzogen.<br />

Nach alledem wird das Gutachten unter „<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong>“ im Anschluss an das Europäische und deutsche<br />

Recht solche normativ e<strong>in</strong>gerichteten (o<strong>der</strong> doch akzeptierten) Gremien<br />

verstehen, welche die Aufgabe haben, konkrete mediz<strong>in</strong>ische<br />

<strong>Forschung</strong>svorhaben mit Menschen, menschlichen Daten und Substanzen<br />

mit diesbezüglich weisungsfreien Mitglie<strong>der</strong>n zu beraten und zu bewerten.<br />

15 Vgl. hierzu Deutsch/Spickhoff, Fn. 11, Rn. 732; BÄK-Intern v. 14.07.1995: Zentrale <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommission bei <strong>der</strong> Bundesärztekammer konstitutiert.<br />

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