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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

III. Epidemiologische Untersuchungen mit personenbezogenen Daten<br />

Diese Untersuchungen unterliegen den allgeme<strong>in</strong>en Datenschutzgesetzen <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> bzw. des Bundes. E<strong>in</strong>e Beratungspflicht folgt aus den Heilberufe- und<br />

Kammergesetzen bzw. den Berufsordnungen <strong>der</strong> Ärzte. E<strong>in</strong>e weitergehende<br />

bereichsspezifische Regulierung ist <strong>in</strong> diesen Bereichen nicht erfor<strong>der</strong>lich, da<br />

alle<strong>in</strong> das <strong>in</strong>formationelle Selbstbestimmungsrecht betroffen ist und das<br />

Datenschutzrecht <strong>in</strong> dieser H<strong>in</strong>sicht ausreichende Schutzmechanismen bereit hält.<br />

Zusammenfassend ist zu empfehlen, die Verwendung von Körpersubstanzen<br />

zum Zweck <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> zum<strong>in</strong>dest im genetischen Bereich<br />

spezifisch gesetzlich zu regeln. Da zum<strong>in</strong>dest im letztgenannten Bereich e<strong>in</strong>e<br />

grundrechtlich weitreichende E<strong>in</strong>griffssituation zu gewärtigen ist, sollte die<br />

Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission hierbei zw<strong>in</strong>gend erfor<strong>der</strong>lich se<strong>in</strong>.<br />

F. Fazit: Begrenzter, aber entschiedener Reformbedarf<br />

Insgesamt erweist sich die Idee e<strong>in</strong>er unabhängigen, <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>är besetzten<br />

<strong>Ethik</strong>-Kommission, die zusätzlich zu weisungsgebundenen Behörden <strong>der</strong><br />

unmittelbaren Staatsverwaltung z.T. beratend, z.T. entscheidend <strong>in</strong> die<br />

mediz<strong>in</strong>ische <strong>Forschung</strong> e<strong>in</strong>geschaltet wird, als s<strong>in</strong>nvoll und ausbaufähig.<br />

Trotz mancher Fortschritte befriedigt <strong>der</strong> gegenwärtig erreichte Rechtszustand <strong>in</strong><br />

Deutschland dennoch nicht vollends. Im Grundsätzlichen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e gewisse<br />

kompetentielle Unordnung und Unentschlossenheit, e<strong>in</strong>e zu zaghafte Nutzung des<br />

Gesetzesvorbehaltes, Schwächen <strong>der</strong> demokratischen Legitimation <strong>der</strong><br />

<strong>Kommissionen</strong>, Rechtsform-Unsicherheiten und verwaltungsrechts-dogmatische<br />

Schwächen beim Umgang mit dem Neuen nicht zu übersehen. Im Detail wuchert<br />

noch zu Vieles unnötig Eigenständiges und Unterschiedliches <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Bereichen, öfter auch auf Kosten schutzbedürftiger Beteiligter.<br />

Auch nach <strong>der</strong> 12. AMG-Novelle besteht entschieden Reformbedarf, im Großen<br />

und im Kle<strong>in</strong>en. Bund und Län<strong>der</strong> sollten sich se<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>sam annehmen.<br />

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