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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

a) Konsultationspflicht<br />

We<strong>der</strong> die Anrufung noch die Zustimmung e<strong>in</strong>er beim Bundes<strong>in</strong>stitut für<br />

Arzneimittel und Mediz<strong>in</strong>produkte registrierten <strong>Ethik</strong>-Kommission ist vor Beg<strong>in</strong>n<br />

<strong>der</strong> kl<strong>in</strong>ischen Prüfung e<strong>in</strong>es Mediz<strong>in</strong>produktes durch das MPG vorgeschrieben.<br />

Vielmehr kann mit <strong>der</strong> kl<strong>in</strong>ischen Prüfung auch bei <strong>der</strong>en Nichtvorliegen 60 Tage<br />

nach E<strong>in</strong>reichung <strong>der</strong> Unterlagen bei <strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde mit ihr<br />

begonnen werden kann, vgl. § 20 Abs. 7 S. 4 MPG, wenn diese nicht <strong>in</strong>nerhalb<br />

<strong>der</strong> genannten Frist E<strong>in</strong>wände mitgeteilt hat. Jedoch ist nach e<strong>in</strong>igen Heilberufeund<br />

Kammergesetzen, sonst nach den Berufsordnungen <strong>der</strong> Ärzte (entsprechend §<br />

15 MBO) e<strong>in</strong>e (berufsrechtliche) Beratung durch die <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> <strong>der</strong><br />

lokalen Prüfärzte notwendig, die auch de facto durchgeführt wird.<br />

Dies ersche<strong>in</strong>t aus dem Blickw<strong>in</strong>kel des Probandenschutzes nicht sachgerecht. Es<br />

ist zum<strong>in</strong>dest nicht ersichtlich, warum die Vorlagepflicht bei e<strong>in</strong>er <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommission im Mediz<strong>in</strong>produkterecht an<strong>der</strong>s als im Arzneimittelrecht geregelt<br />

werden sollte. Hier wie dort geht es um den Schutz des Grundrechts <strong>der</strong><br />

<strong>Forschung</strong>steilnehmer auf Leben und körperliche Unversehrtheit bzw. <strong>der</strong><br />

Forscher auf Wahrung ihrer <strong>Forschung</strong>sfreiheit. Diese hochrangigen Rechtsgüter<br />

bedürfen e<strong>in</strong>es effektiven Schutzes, dem e<strong>in</strong>e gesetzliche Antragspflicht<br />

entsprechen muss.<br />

b) Zustimmungserfor<strong>der</strong>nis<br />

Ist danach e<strong>in</strong>e Vorlagepflicht im Mediz<strong>in</strong>produktegesetz zu empfehlen, fragt<br />

sich, ob die Durchführung <strong>der</strong> kl<strong>in</strong>ischen Prüfung wie im Arzneimittelrecht (auch)<br />

von <strong>der</strong> Zustimmung e<strong>in</strong>er <strong>Ethik</strong>-Kommission abhängig gemacht werden sollte.<br />

Diese ist nach <strong>der</strong> geltenden Regelung des § 20 Abs. 7 MPG nur für den<br />

sofortigen Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung rechtlich notwendig. Ohne e<strong>in</strong> o<strong>der</strong><br />

entgegen e<strong>in</strong>em Kommissions-Votum kann die Kl<strong>in</strong>ische Prüfung e<strong>in</strong>es<br />

Mediz<strong>in</strong>produktes beg<strong>in</strong>nen, wenn die zuständige Bundesoberbehörde 60 Tage<br />

nach E<strong>in</strong>gang <strong>der</strong> Unterlagen ke<strong>in</strong>e auf die öffentliche Gesundheit und die<br />

öffentliche Ordnung gestützte E<strong>in</strong>wände mitgeteilt hat. Mit dieser Konstruktion<br />

sche<strong>in</strong>en die Rechte <strong>der</strong> <strong>Forschung</strong>steilnehmer aber nicht h<strong>in</strong>reichend geschützt.<br />

Zwar me<strong>in</strong>t Rupp, damit sei e<strong>in</strong>e umfängliche Rechtsprüfung durch die zuständige<br />

Behörde verbunden, die auch nur durch diese und nicht die <strong>Ethik</strong>-Kommission<br />

erfolge 411 . Die gesetzlich zum Schutz <strong>der</strong> Probanden durch § 20 Abs. 1 Nr. 1<br />

411 Rupp, Fn. 264, S. 839 (856).<br />

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