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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

III. Registrierung privatrechtlicher <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong>, § 20 Abs. 7 und 8 MPG<br />

Oben unter A ist bereits auf die mehrfachen Bedenken gegen die E<strong>in</strong>schaltung<br />

privatrechtlicher <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> und die Schwierigkeiten, ihnen Rechnung<br />

zu tragen, h<strong>in</strong>gewiesen worden. Sie gelten nicht nur, aber auch für die<br />

Registrierung im Rahmen des Mediz<strong>in</strong>produktegesetzes.<br />

Auf diese Ausführungen darf verwiesen werden. Möglicherweise könnten an<strong>der</strong>e<br />

privatrechtliche Organisationsformen – wie <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>nützige Vere<strong>in</strong> – die<br />

Situation etwas entschärfen. Doch kann diesen, zunächst dem Privatrecht<br />

angehörenden Fragen im Rahmen dieser Untersuchung nicht nachgegangen<br />

werden. Ohne den Antworten vorzugreifen, sche<strong>in</strong>t aber doch festzustehen, dass<br />

Rechtsformen des Öffentlichen Rechts je<strong>der</strong> privatrechtlichen Gestaltung im<br />

Lichte <strong>der</strong> oben sub A genannten allgeme<strong>in</strong>eren Aspekte überlegen se<strong>in</strong> dürften.<br />

III. Schutz m<strong>in</strong><strong>der</strong>jähriger Studienteilnehmer, § 20 Abs. 4 MPG<br />

Der Schutzstandard für M<strong>in</strong><strong>der</strong>jähriger sollte h<strong>in</strong>ter § 40 Abs. 4 AMG n.F. nicht<br />

zurückfallen und entsprechend formuliert werden. E<strong>in</strong> Bedürfnis für e<strong>in</strong>e<br />

gruppennützige MPG-<strong>Forschung</strong> mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n nach dem Vorbild des § 41 Abs. 2<br />

Nr. 2 AMG n.F. besteht aber nicht, so dass auf die Rezeption dieser Vorschrift<br />

auch künftig verzichtet werden sollte.<br />

IV. Rezeption von Verfahrensvorschriften des Arzneimittelgesetzes n.F. und <strong>der</strong><br />

GCP-Verordnung<br />

Zu prüfen ist, ob und ggf. welche Vorschriften des Arzneimittelgesetzes über das<br />

Verfahren zu Überwachung kl<strong>in</strong>ischer Arzneimittelprüfungen auf die<br />

Überwachung <strong>der</strong> kl<strong>in</strong>ischen Prüfung von Mediz<strong>in</strong>produkten übertragen werden<br />

sollten.<br />

1. Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Stellungnahme e<strong>in</strong>er <strong>Ethik</strong>-Kommission<br />

Was das Verfahren anlangt, ist hierbei zunächst zu erwägen, ob e<strong>in</strong>e Regelung<br />

notwendig und s<strong>in</strong>nvoll ist, welche auch <strong>in</strong> diesen Bereichen e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige<br />

Stellungnahme e<strong>in</strong>er <strong>Ethik</strong>-Kommission sowie e<strong>in</strong>e (stillschweigende)<br />

Genehmigung durch die zuständige Bundesoberbehörde je kl<strong>in</strong>ischer Prüfung<br />

e<strong>in</strong>es Mediz<strong>in</strong>produktes zw<strong>in</strong>gend voraussetzt.<br />

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