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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

allem mit Fragen <strong>der</strong> Behandlungsbegrenzung befassenden „<strong>Ethik</strong>-Kommittees“<br />

an Großkl<strong>in</strong>iken ausgeklammert bleiben.<br />

Grundlage des Verständnisses <strong>der</strong> „mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong>“ ist die<br />

grundrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG). Nach <strong>der</strong><br />

ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jede Handlung, die<br />

nach Form und Inhalt e<strong>in</strong>en Versuch darstellt, die Wahrheit zu ermitteln,<br />

Wissenschaft 6 . „Mediz<strong>in</strong>ische <strong>Forschung</strong>“ wird danach als die Summe <strong>der</strong>jenigen<br />

menschlichen Handlungen verstanden, die nach Form und Inhalt e<strong>in</strong>en<br />

Erkenntnisgew<strong>in</strong>n im H<strong>in</strong>blick auf die Diagnose und Behandlung von<br />

Erkrankungen des menschlichen Körpers und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong> menschlichen Seele<br />

bewirken soll.<br />

Der Krankheitsbegriff ist nicht abschließend geklärt und soll hier auch nicht e<strong>in</strong>er<br />

abschließenden Klärung zugeführt werden. Im hiesigen Kontext genügt es nach<br />

Auffassung <strong>der</strong> Gutachter, unter „Krankheit“ die behandlungsbedürftige<br />

Dysfunktionalität von Körper und Seele zu begreifen, wobei die Be- und<br />

Zuschreibung e<strong>in</strong>es menschlichen Zustandes als „krank“ wie<strong>der</strong>um selbst psychound<br />

soziokulturellen Schwankungen und Entwicklungen unterworfen se<strong>in</strong> dürfte 7 .<br />

Die Unterzeichnenden folgen im Kern <strong>der</strong> im Europäischen Recht gebräuchlichen<br />

Def<strong>in</strong>ition von „<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong>“ <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> (vgl. sub<br />

I) und widmen sich im Gutachten nicht den hiervon im Folgenden (sub II)<br />

abzugrenzenden an<strong>der</strong>en („<strong>Ethik</strong>“-) <strong>Kommissionen</strong> (und damit auch an<strong>der</strong>en im<br />

mediz<strong>in</strong>ischen Kontext tätigen Gremien).<br />

6 Vgl. BVerfGE 35, 79 (113); 47, 327 (367); hierzu Spickhoff, Freiheit und Grenzen <strong>der</strong><br />

mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong>, <strong>in</strong>: Deutsch/Schreiber/Spickhoff/Taupitz (Hrsg.) Die kl<strong>in</strong>ische<br />

Prüfung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong>, Europäische Regelungswerke auf dem Prüfstand,<br />

Berl<strong>in</strong>/Heidelberg 2005, S. 1, 17ff.<br />

7 Vgl. hierzu Lanzerath, <strong>in</strong>: Korff/Beck/Mikat (Hrsg.) Lexikon <strong>der</strong> Bioethik, 2000,<br />

Stichwort „Krankheit“, Bd. 2, 478 m.w.N.<br />

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