16.03.2014 Aufrufe

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Nach § 3 Abs. 6a) BDSG ist das „Pseudonymisieren“ als<br />

„Ersetzen des Namens und an<strong>der</strong>er Identifikationsmerkmale durch e<strong>in</strong> Kennzeichen zu<br />

dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen o<strong>der</strong> wesentlich zu<br />

erschweren“,<br />

legal def<strong>in</strong>iert.<br />

Die damit e<strong>in</strong>hergehende Verschlüsselung ist auf dem Stand <strong>der</strong> Technik<br />

durchzuführen, vgl. Art. 17 Abs. 1 <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 1995/46/EG.<br />

Dies ist etwa dann nicht <strong>der</strong> Fall, wenn die Rohdaten mit den Initialien und dem<br />

vollständigen Geburtsdatum versehen s<strong>in</strong>d, da dies we<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Ersetzung darstellt,<br />

noch dem Stand <strong>der</strong> Verschlüsselungstechnik entspricht. E<strong>in</strong>e solche<br />

Verschlüsselung bietet ke<strong>in</strong>en ausreichend sicheren Schutz i.S.d. Art. 17 Abs. 1<br />

<strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 1995/46/EG und stellt demnach auch ke<strong>in</strong>e effektive Umsetzung<br />

dieser Vorschrift dar. In e<strong>in</strong>er Vielzahl von Arzneimittelprüfungen ist e<strong>in</strong><br />

<strong>der</strong>artiges Vorgehen allerd<strong>in</strong>gs von <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> unbeanstandet<br />

geblieben.<br />

4. Zwischenfazit<br />

Die vorstehenden Betrachtungen zeigen, dass <strong>der</strong> Vollzug europäischen und<br />

nationalen Rechts durch <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> <strong>in</strong> ihrer <strong>der</strong>zeitigen Struktur und<br />

ehrenamtlichen Arbeitsweise e<strong>in</strong>en effektiven Schutz <strong>der</strong> Grundrechte von<br />

<strong>Forschung</strong>steilnehmern und e<strong>in</strong>e diesbezügliche Gleichbehandlung <strong>der</strong> Forscher<br />

nicht erwarten lassen. Die Gründe s<strong>in</strong>d neben mangeln<strong>der</strong> Professionalität im<br />

heterogenen Interessensgeflecht <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e universitärer mediz<strong>in</strong>ischer<br />

<strong>Forschung</strong> zu suchen, <strong>in</strong> welche die <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> verwoben s<strong>in</strong>d.<br />

IV. Zwischenergebnis zu F.<br />

Die vorstehenden Erwägungen zeigen erneut, dass die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<br />

<strong>Kommissionen</strong> nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em rechtsfreien Raum stattf<strong>in</strong>det, sich vielmehr <strong>in</strong> den<br />

verfassungsrechtlichen Kontext als Institut des Verwaltungsrechts e<strong>in</strong>betten<br />

lässt 394 , und zwar auch dort, wo bereichsspezifische Normen fehlen. Aufgabe <strong>der</strong><br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> ist damit die Exekution (d.i. <strong>der</strong> Vollzug) <strong>der</strong> durch den<br />

394 Vgl. hierzu schon Sobota, Die <strong>Ethik</strong>-Kommission – E<strong>in</strong> neues Institut des<br />

Verwaltungsrechts?, AöR 121 (1996), 229 ff.<br />

306

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!