16.03.2014 Aufrufe

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

dt. Gesetzgeber bei monozentrischen Arzneimittelprüfungen die Frist zur<br />

Stellungnahme auf 30 Tage begrenzt, <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong>er e<strong>in</strong> umfangreiches<br />

Sachverständigengutachten kaum zu beschaffen se<strong>in</strong> wird.<br />

e) Mitteilungen seitens <strong>der</strong> zust. Bundesoberbehörde<br />

Den durch die vorstehenden rechtlichen und tatsächlichen Umstände verursachten<br />

Beurteilungsh<strong>in</strong><strong>der</strong>nissen zur Feststellung von Nutzen und Risiko e<strong>in</strong>er kl<strong>in</strong>ischen<br />

Studie sucht § 42 Abs. 2 a AMG n.F. entgegen zu wirken. Hiernach unterrichtet<br />

„die für die Genehmigung e<strong>in</strong>er Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung nach Absatz 2 zuständige<br />

Bundesoberbehörde die nach Absatz 1 zuständige <strong>Ethik</strong>-Kommission, sofern ihr<br />

Informationen zu an<strong>der</strong>en Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung en vorliegen, die für die Bewertung<br />

<strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission begutachteten Prüfung von Bedeutung s<strong>in</strong>d; dies<br />

gilt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für Informationen über abgebrochene o<strong>der</strong> sonst vorzeitig<br />

beendete Prüfungen. Dabei unterbleibt die Übermittlung personenbezogener<br />

Daten, ferner s<strong>in</strong>d Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dabei zu wahren.“<br />

Zweifelhaft ist aber, ob dies ausreichend ist, da auch die zuständige<br />

Bundesoberbehörde nur auf die bei <strong>der</strong> EMEA registrierten Daten zugreifen kann.<br />

Völkerrechtlichen Verträge mit Drittstaaten zur geme<strong>in</strong>samen Nutzung <strong>der</strong> dort<br />

vorhandenen nationalen Studienregister s<strong>in</strong>d bislang nicht abgeschlossen worden.<br />

Auch werden weltweit Studien durchgeführt, die zum großen Teil nicht publiziert<br />

bzw. öffentlich registriert werden 384 . E<strong>in</strong>e weltweite Registrierung ist damit nach<br />

wie vor unentbehrlich.<br />

Es ist festzustellen, dass die Möglichkeiten <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission, e<strong>in</strong>e<br />

Relevanzprüfung und Nutzen/Risiko-Abwägung auf dem Stand <strong>der</strong><br />

wissenschaftlichen Erkenntnisse vorzunehmen, stark begrenzt s<strong>in</strong>d.<br />

7. Laufende Überwachung e<strong>in</strong>er Studie durch die <strong>Ethik</strong>-Kommission<br />

Hierunter dürfte auch die laufende Überwachung von Nutzen und Risiko, welche<br />

nach Art. 3 Abs. 2a) <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 2001/20/EG vorgeschrieben ist, zu leiden<br />

haben. Die laufende Überwachung soll seitens <strong>der</strong> zuständigen <strong>Ethik</strong>-Kommission<br />

384 Melan<strong>der</strong>/Ahlqvist-Rastad/Meijer/Beermann, Evidence b(i)ased medic<strong>in</strong>e – selective<br />

report<strong>in</strong>g from studies sponsored by pharmaceutical <strong>in</strong>dustry: review of studies <strong>in</strong> new<br />

drug applications, British Medical Journal (BMJ), Volume 326, 31 May 2003, S. 1171-<br />

1173.<br />

297

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!