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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Nach <strong>der</strong> Begründung zu § 41 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 und 2 AMG n.F. 381 s<strong>in</strong>d<br />

„folgende mediz<strong>in</strong>ische Maßnahmen“... „beispielsweise als allenfalls m<strong>in</strong>imal riskant und<br />

m<strong>in</strong>imal belastend e<strong>in</strong>zustufen: Messen, Wiegen, Befragen, Beobachten, Auswerten von<br />

Speichel-, Ur<strong>in</strong>- und Stuhlproben, Auswerten bereits gewonnener Blutproben, zusätzliche<br />

Entnahme e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen Menge an Blut aus e<strong>in</strong>em bereits vorhandenen Venenzugang,<br />

funktionsdiagnostische Untersuchungen wie EEG und EKG sowie<br />

Kapillarblutentnahmen, soweit dies für die Arzneimittelprüfung erfor<strong>der</strong>lich ist. E<strong>in</strong>e<br />

Blutentnahme durch Punktion e<strong>in</strong>er peripheren Vene erfüllt diese Voraussetzungen nicht<br />

generell. Das Vorliegen e<strong>in</strong>es m<strong>in</strong>imalen Risikos und e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>imalen Belastung ist <strong>in</strong><br />

jedem E<strong>in</strong>zelfall zu prüfen. Bei Wie<strong>der</strong>holungen <strong>in</strong> kurzen Zeitabständen kann die<br />

zulässige Risiko- und Belastungsschwelle überschritten se<strong>in</strong>.“<br />

Durch das Wort „beispielsweise“ ist klargestellt, dass <strong>der</strong> vorstehende Katalog<br />

mediz<strong>in</strong>ischer Maßnahmen nicht abschließend ist.<br />

Da im Protokoll alle mediz<strong>in</strong>ischen Maßnahmen für alle Studienteilnehmer<br />

festzulegen s<strong>in</strong>d, muss die Beurteilung des Risikos und <strong>der</strong> Belastungen aus e<strong>in</strong>er<br />

ex ante sich durch die <strong>Ethik</strong>-Kommission beurteilt werden. Auf welche<br />

Erfahrungen und Daten sich diese prognostische Beurteilung stützen kann, wird<br />

im Verlauf des Gutachtens noch näher zu untersuchen se<strong>in</strong>.<br />

Jedenfalls s<strong>in</strong>d auch hier das Entwicklungsstadium und die Erkrankung bei <strong>der</strong><br />

Beurteilung des Risikos und <strong>der</strong> Belastungen zu berücksichtigen, vgl. Art. 4 g) <strong>der</strong><br />

Richtl<strong>in</strong>ie 2001/20/EG.<br />

Die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung gefundenen Def<strong>in</strong>itionen s<strong>in</strong>d zwar nicht frei von<br />

Unschärfen, können aber zu e<strong>in</strong>er handhabbaren Beurteilungspraxis <strong>der</strong><br />

(notwendigerweise) unbestimmten Rechtsbegriffe „m<strong>in</strong>imales Risiko“ und<br />

„m<strong>in</strong>imale Belastung“ beitragen.<br />

Zu beachten ist, dass bei e<strong>in</strong>er doppelbl<strong>in</strong>den Studie mit e<strong>in</strong>em Therapeutikum bei<br />

M<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen die Risiken und Belastungen für alle Teilnehmer nur m<strong>in</strong>imal se<strong>in</strong><br />

dürfen, da niemand ex ante unterscheiden kann, ob <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelne Teilnehmer <strong>der</strong><br />

Behandlungs- o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kontrollgruppe zugehört.<br />

381 BT Drs. 15/2849, S. 61., <strong>in</strong>soweit wurde e<strong>in</strong>em Vorschlag <strong>der</strong> Enquête-Kommission<br />

„<strong>Ethik</strong> und Recht <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Mediz<strong>in</strong>“, 15. Legislaturperiode, gefolgt.<br />

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