Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...
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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />
<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />
ihrer Totensorgeberechtigten bedarf 341 . Aber auch die Frage, wie e<strong>in</strong><br />
Versuchsplan aufzubauen ist, welcher die Untersuchung menschlicher<br />
Körpermaterialien be<strong>in</strong>haltet, ist nicht näher geregelt. Hier bietet es sich - auch<br />
aus Gründen <strong>der</strong> Qualitätssicherung - an, e<strong>in</strong> Masterprotokoll mit<br />
M<strong>in</strong>destparametern zu entwickeln. Dies ersche<strong>in</strong>t auch deswegen unerlässlich, da<br />
auch <strong>in</strong> diesem Bereich e<strong>in</strong>e Nutzen/Risiko (bzw. E<strong>in</strong>griffstiefe) – Abwägung<br />
seitens <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission durchzuführen ist. E<strong>in</strong>e Beson<strong>der</strong>heit besteht bei<br />
<strong>Forschung</strong>svorhaben, welche <strong>in</strong> den Regelungsbereich des Gentechnikgesetzes<br />
fallen und e<strong>in</strong>e bestimmte Sicherheitsstufe überschreiten, ist ggf. die<br />
Genehmigung <strong>der</strong> zuständigen Landesbehörde e<strong>in</strong>zuholen, vgl. zu den<br />
E<strong>in</strong>zelheiten §§ 9-12 GentechnikG. E<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung des <strong>Forschung</strong>splanes ist<br />
we<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Berufsordnung, noch nach den meisten Satzungen <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<br />
<strong>Kommissionen</strong> zustimmungspflichtig. Neben <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<br />
Kommission ist bei allen med. <strong>Forschung</strong>svorhaben, welche auch die<br />
Verarbeitung personenbezogener Daten mittels automatisierter Verfahren<br />
be<strong>in</strong>halten, e<strong>in</strong>e Meldung an den zuständigen behördlichen bzw. betrieblichen<br />
Datenschutzbeauftragten durchzuführen, vgl. beispielsweise § 4d Abs. 5 i.V.m. §<br />
3 Abs. 9 BDSG, (bzw. für die Landesbehörden bspw. § 19a Abs. 3 S. 3 BlnDSG).<br />
3. Epidemiologische <strong>Forschung</strong>svorhaben mit personenbezogenen Daten<br />
Letzterer Aspekt ist vor allem bei Epidemiologischen <strong>Forschung</strong>svorhaben unter<br />
Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten. Auch hier besteht nach § 15<br />
<strong>der</strong> Berufsordnung <strong>der</strong> Ärzte nur für diese e<strong>in</strong> Pflicht zur vorherigen Beratung<br />
durch e<strong>in</strong>e <strong>Ethik</strong>-Kommission. Durch Mitglie<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Berufsgruppen<br />
durchgeführte epidemiologische Untersuchungen werden daher bis auf die<br />
E<strong>in</strong>haltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch den betrieblichen bzw.<br />
behördlichen Datenschutzbeauftragten, ke<strong>in</strong>er weiteren Überwachung unterzogen,<br />
es sei denn, es handelt sie werden zusammen mit an<strong>der</strong>en <strong>Forschung</strong>sarten<br />
komb<strong>in</strong>iert. Neben <strong>der</strong> berufsrechtlich vorgeschriebenen Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<br />
Kommission ist bei allen med. <strong>Forschung</strong>svorhaben, welche auch die<br />
341 Vgl. zum Ganzen auch die Stellungnahme <strong>der</strong> „Zentralen <strong>Ethik</strong>-Kommission bei <strong>der</strong><br />
Bundesärztekammer“, Die (Weiter-)Verwendung von Körpermaterialien für die Zwecke<br />
mediz<strong>in</strong>ischer <strong>Forschung</strong> vom 20. Februar 2003, dieselbe, erste Ergänzung: Die (Weiter-)<br />
Verwendung von Körpermaterialien von Verstorbenen für die Zwecke mediz<strong>in</strong>ischer<br />
<strong>Forschung</strong> vom 19. Mai 2003; Höfl<strong>in</strong>g, Verfassungsrechtliche Aspekte <strong>der</strong> Verfügung über<br />
menschliche Embryonen und „humanbiologisches Material“, Gutachten f. die Enquête-<br />
Kommission „Recht und <strong>Ethik</strong> <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Mediz<strong>in</strong>“ des Dt. Bundestages, 14.<br />
Legislaturperiode, Mai 2001.<br />
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