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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

ihrer Totensorgeberechtigten bedarf 341 . Aber auch die Frage, wie e<strong>in</strong><br />

Versuchsplan aufzubauen ist, welcher die Untersuchung menschlicher<br />

Körpermaterialien be<strong>in</strong>haltet, ist nicht näher geregelt. Hier bietet es sich - auch<br />

aus Gründen <strong>der</strong> Qualitätssicherung - an, e<strong>in</strong> Masterprotokoll mit<br />

M<strong>in</strong>destparametern zu entwickeln. Dies ersche<strong>in</strong>t auch deswegen unerlässlich, da<br />

auch <strong>in</strong> diesem Bereich e<strong>in</strong>e Nutzen/Risiko (bzw. E<strong>in</strong>griffstiefe) – Abwägung<br />

seitens <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission durchzuführen ist. E<strong>in</strong>e Beson<strong>der</strong>heit besteht bei<br />

<strong>Forschung</strong>svorhaben, welche <strong>in</strong> den Regelungsbereich des Gentechnikgesetzes<br />

fallen und e<strong>in</strong>e bestimmte Sicherheitsstufe überschreiten, ist ggf. die<br />

Genehmigung <strong>der</strong> zuständigen Landesbehörde e<strong>in</strong>zuholen, vgl. zu den<br />

E<strong>in</strong>zelheiten §§ 9-12 GentechnikG. E<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung des <strong>Forschung</strong>splanes ist<br />

we<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Berufsordnung, noch nach den meisten Satzungen <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<br />

<strong>Kommissionen</strong> zustimmungspflichtig. Neben <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommission ist bei allen med. <strong>Forschung</strong>svorhaben, welche auch die<br />

Verarbeitung personenbezogener Daten mittels automatisierter Verfahren<br />

be<strong>in</strong>halten, e<strong>in</strong>e Meldung an den zuständigen behördlichen bzw. betrieblichen<br />

Datenschutzbeauftragten durchzuführen, vgl. beispielsweise § 4d Abs. 5 i.V.m. §<br />

3 Abs. 9 BDSG, (bzw. für die Landesbehörden bspw. § 19a Abs. 3 S. 3 BlnDSG).<br />

3. Epidemiologische <strong>Forschung</strong>svorhaben mit personenbezogenen Daten<br />

Letzterer Aspekt ist vor allem bei Epidemiologischen <strong>Forschung</strong>svorhaben unter<br />

Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten. Auch hier besteht nach § 15<br />

<strong>der</strong> Berufsordnung <strong>der</strong> Ärzte nur für diese e<strong>in</strong> Pflicht zur vorherigen Beratung<br />

durch e<strong>in</strong>e <strong>Ethik</strong>-Kommission. Durch Mitglie<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Berufsgruppen<br />

durchgeführte epidemiologische Untersuchungen werden daher bis auf die<br />

E<strong>in</strong>haltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch den betrieblichen bzw.<br />

behördlichen Datenschutzbeauftragten, ke<strong>in</strong>er weiteren Überwachung unterzogen,<br />

es sei denn, es handelt sie werden zusammen mit an<strong>der</strong>en <strong>Forschung</strong>sarten<br />

komb<strong>in</strong>iert. Neben <strong>der</strong> berufsrechtlich vorgeschriebenen Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommission ist bei allen med. <strong>Forschung</strong>svorhaben, welche auch die<br />

341 Vgl. zum Ganzen auch die Stellungnahme <strong>der</strong> „Zentralen <strong>Ethik</strong>-Kommission bei <strong>der</strong><br />

Bundesärztekammer“, Die (Weiter-)Verwendung von Körpermaterialien für die Zwecke<br />

mediz<strong>in</strong>ischer <strong>Forschung</strong> vom 20. Februar 2003, dieselbe, erste Ergänzung: Die (Weiter-)<br />

Verwendung von Körpermaterialien von Verstorbenen für die Zwecke mediz<strong>in</strong>ischer<br />

<strong>Forschung</strong> vom 19. Mai 2003; Höfl<strong>in</strong>g, Verfassungsrechtliche Aspekte <strong>der</strong> Verfügung über<br />

menschliche Embryonen und „humanbiologisches Material“, Gutachten f. die Enquête-<br />

Kommission „Recht und <strong>Ethik</strong> <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Mediz<strong>in</strong>“ des Dt. Bundestages, 14.<br />

Legislaturperiode, Mai 2001.<br />

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