Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...
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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />
<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />
absichert 338 . Auch dürfte gerade wegen des fehlenden Arztvorbehaltes <strong>in</strong> Fällen<br />
mediz<strong>in</strong>ischer <strong>Forschung</strong> durch Nichtärzte e<strong>in</strong>e verfahrensmäßige Absicherung<br />
<strong>der</strong> Rechte und Sicherheit <strong>der</strong> <strong>Forschung</strong>steilnehmer für e<strong>in</strong>en effektiven<br />
Grundrechtsschutz unabd<strong>in</strong>gbar se<strong>in</strong>. Dies alle<strong>in</strong> den Anweisungen universitärer<br />
Dienstherrn anheim zu stellen, ersche<strong>in</strong>t jedenfalls vollkommen unzureichend, da<br />
es sich ja auch um nichtuniversitäre Forscher handeln kann. Das Verfahren zur<br />
Anrufung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong>, Beratung etc. ist im Weiteren nicht <strong>in</strong> § 15<br />
<strong>der</strong> Berufsordnung <strong>der</strong> Ärzte, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong> den Satzungen <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong><br />
geregelt. Es handelt sich bei dieser Beratungstätigkeit um e<strong>in</strong>faches<br />
Verwaltungshandeln. Die Voten s<strong>in</strong>d von sich aus nicht verb<strong>in</strong>dlich. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
for<strong>der</strong>n öffentliche Mittelgeber e<strong>in</strong> positives Votum und auch die<br />
Dienstanweisungen <strong>der</strong> Universitäten tendieren <strong>in</strong> diese Richtung. Ferner for<strong>der</strong>n<br />
e<strong>in</strong>schlägige mediz<strong>in</strong>ische Fachzeitschriften die Vorlage bzw. Angabe, ob e<strong>in</strong>e<br />
<strong>Ethik</strong>-Kommission das Vorhaben bewilligt hat. Durch manche Satzungen werden<br />
die Vorsitzenden ermächtigt, über die vorgelegten Vorhaben alle<strong>in</strong> zu<br />
entscheiden. Die mitunter auch <strong>in</strong> diesen Bereichen anzutreffenden<br />
hochkomplexen wissenschaftlichen Fragestellungen und weitreichenden<br />
Grundrechtse<strong>in</strong>griffe <strong>der</strong> <strong>Forschung</strong>steilnehmer und ggf. auch ihrer Angehörigen<br />
(Stichwort: Familiäre Kopplungsanalysen 339 ) sprechen allerd<strong>in</strong>gs auch <strong>in</strong> diesen<br />
Fällen zum<strong>in</strong>dest für e<strong>in</strong>e Befassung <strong>der</strong> gesamten Kommission. Zudem ist <strong>der</strong><br />
effektive Schutz <strong>der</strong> <strong>Forschung</strong>steilnehmer häufig durch Fehlen<br />
bereichsspezifischer Regelungen <strong>in</strong> diesem Bereich Problemen gefährdet. Dies<br />
gilt bereits für die Frage, ob bzw. wann die Verwendung entnommener<br />
Körpersubstanzen für Zwecke med. <strong>Forschung</strong> <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> ehemaligen<br />
Träger 340 und/o<strong>der</strong> ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. – im Falle Verstorbener –<br />
338 Vgl. hierzu ausführlich Damm, Gesetzgebungsprojekt Gentestgesetz –<br />
Regelungspr<strong>in</strong>zipien und Regelungsmaterien, MedR 2004, S. 1-19.<br />
339 Vgl. zu diesen Lippert, Rechtsprobleme mit <strong>Forschung</strong>sprojekten unter E<strong>in</strong>beziehung von<br />
Verwandten des Patienten o<strong>der</strong> Probanden bei Koppelungsanalysen, MedR 1998, S. 413 f.<br />
340 E<strong>in</strong> Zustimmungserfor<strong>der</strong>nis bejahend Laufs, Fn. 264, § 130 Rdnr. 43, S. 1135;<br />
Freund/Weiss, Zur Zulässigkeit <strong>der</strong> Verwendung menschlichen Körpermaterials für<br />
<strong>Forschung</strong>s- und an<strong>der</strong>e Zwecke, MedR 2004, S. 315 f.; Lippert, <strong>Forschung</strong> an und mit<br />
Körpersubstanzen – wann ist die Zustimmung des ehemaligen Trägers erfor<strong>der</strong>lich ?<br />
MedR 2001, S. 406 f. m.w.N.. Höfl<strong>in</strong>g, Verfassungsrechtliche Aspekte <strong>der</strong> Verfügung über<br />
menschliche Embryonen und „humanbiologisches Material“, Gutachten für die Enquête-<br />
Kommission „Recht und <strong>Ethik</strong> <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Mediz<strong>in</strong>“ des Dt. Bundestages, 14.<br />
Legislaturperiode, Mai 2001, S. 151. A.A. Nitz/Diercks, Nochmals: <strong>Forschung</strong> an und mit<br />
Körpersubstanzen - wann ist die Zustimmung des ehemaligen Trägers erfor<strong>der</strong>lich?, MedR<br />
2002, S. 400 f.<br />
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