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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Kommission ke<strong>in</strong>e zustimmende Stellungnahme zur Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung e<strong>in</strong>es<br />

Mediz<strong>in</strong>produkts abgibt, darf <strong>der</strong> Antragsteller nicht sofort mit dieser beg<strong>in</strong>nen.<br />

Dar<strong>in</strong> liegt e<strong>in</strong> (möglicherweise gerechtfertigter) E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die<br />

<strong>Forschung</strong>sfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), gegen den grundsätzlich auch<br />

Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt werden muss.<br />

b) Verwaltungsrechtsweg eröffnet<br />

Fraglich ist, ob <strong>der</strong> Verwaltungsrechtsweg gegenüber Entscheidungen <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommission eröffnet ist. Nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO ist <strong>der</strong><br />

Verwaltungsrechtsweg <strong>in</strong> allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten<br />

nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeit nicht durch<br />

Bundesgesetz e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Gericht ausdrücklich zugewiesen s<strong>in</strong>d.<br />

aa) Öffentlich-rechtliche Streitigkeit<br />

E<strong>in</strong>e solche liegt dann vor, wenn <strong>der</strong> streitige Sachverhalt Rechtssätzen<br />

unterworfen ist, die für je<strong>der</strong>mann gelten o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Son<strong>der</strong>recht des Staates, das<br />

im Interesse <strong>der</strong> Erfüllung öffentlicher Aufgaben das allgeme<strong>in</strong>e (bürgerliche)<br />

Recht durch E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er für den konkreten Normenkomplex neuen<br />

Rechtsfigur abän<strong>der</strong>t, d.h. das allgeme<strong>in</strong>e Recht für den zu entscheidenden Fall<br />

<strong>der</strong>ogiert (sog. Son<strong>der</strong>rechtstheorie o<strong>der</strong> neuere –modifizierte-<br />

Subjektstheorie) 333 . Auch beim Mediz<strong>in</strong>produkterecht handelt es sich um<br />

öffentliches Recht, da für den Bereich <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung im Interesse <strong>der</strong><br />

öffentlichen Gesundheit (hier: <strong>der</strong> <strong>Forschung</strong>steilnehmer) Rechtsnormen<br />

geschaffen werden, welche nur für denjenigen, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e solche am Menschen<br />

durchführen will, gelten.<br />

bb) Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art<br />

E<strong>in</strong>e Streitigkeit über die Rechtmäßigkeit e<strong>in</strong>er (negativen) Stellungnahme nach §<br />

20 Abs. 7 MPG ist auch ke<strong>in</strong>e verfassungsrechtlicher Art, auch wenn die<br />

Grundrechte <strong>der</strong> Beteiligten betroffen se<strong>in</strong> mögen.<br />

cc) Ke<strong>in</strong>e abdrängende Son<strong>der</strong>zuweisung<br />

E<strong>in</strong>e abdrängende Son<strong>der</strong>zuweisung dieser Streitigkeit ist dem MPG nicht zu<br />

entnehmen.<br />

333 GSOBG NJW 1990, S. 1527; BVerwGE 38, 281; BGHZ 66, 233; BSGE 33, 209; 35,191.<br />

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