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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Die zustimmende Stellungnahme nach § 20 Abs. 7 S. 1 MPG eröffnet den<br />

Antragstellern nur das Recht zum sofortigen Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung e<strong>in</strong>es<br />

Mediz<strong>in</strong>produktes. Allerd<strong>in</strong>gs liegt, wie oben ausgeführt, e<strong>in</strong>e faktische<br />

B<strong>in</strong>dungswirkung vor, welche <strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Verwaltungsakts vergleichbar ist. Soweit<br />

die Stellungnahme allerd<strong>in</strong>gs mit den gesetzlichen Vorschriften <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang steht<br />

wird er sich an ihrem Inhalt orientieren.<br />

Demnach ist die Rücknahme e<strong>in</strong>er Stellungnahme rechtswidrigen Inhaltes<br />

analog § 48 Abs. 1 VwVfG rechtlich möglich.<br />

b) Der Wi<strong>der</strong>ruf e<strong>in</strong>er Stellungnahme nach § 20 Abs. 7 MPG<br />

Fraglich ist, ob e<strong>in</strong> Wi<strong>der</strong>ruf e<strong>in</strong>er Stellungnahme analog § 49 Abs. 2 VwVfG<br />

rechtlich möglich ist. Als Wi<strong>der</strong>rufsgrund ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e § 49 Abs. 2 Nr. 3<br />

VwVfG analog e<strong>in</strong>schlägig. Hiernach darf e<strong>in</strong> rechtmäßiger Verwaltungsakt, auch<br />

nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz o<strong>der</strong> teilweise mit Wirkung für die<br />

Zukunft wi<strong>der</strong>rufen werden, wenn die Behörde auf Grund nachträglich<br />

e<strong>in</strong>getretener Tatsachen berechtigt wäre, den Verwaltungsakt nicht zu erlassen,<br />

und wenn ohne den Wi<strong>der</strong>ruf das öffentliche Interesse gefährdet wäre. Bei<br />

Auftreten unerwünschter Ereignisse, welche die Durchführung <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen<br />

Prüfung nicht mehr als ärztlich vertretbar ersche<strong>in</strong>en ließen, wäre e<strong>in</strong> <strong>der</strong>artiger<br />

Fall gegeben. Ähnlich wie auch § 48 VwVfG ist § 49 VwVfG zu Teilen analog<br />

auch auf e<strong>in</strong>seitige schlichthoheitliche Handlungen <strong>der</strong> Behörde anwendbar 332 .<br />

E<strong>in</strong>e Verwaltungsakten ähnliche B<strong>in</strong>dungswirkung des schlichthoheitlichen<br />

Handelns liegt vor.<br />

Danach ersche<strong>in</strong>t <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf e<strong>in</strong>er nach § 20 Abs. 7 S. 1 MPG<br />

abgegebenen positiven Stellungnahme analog § 49 Abs. 2 VwVfG rechtlich<br />

möglich.<br />

10. Rechtsbehelfe gegenüber Stellungnahmen von <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong><br />

a) E<strong>in</strong>greifen <strong>der</strong> Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gegenüber<br />

Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission nach § 20 Abs. 7 MPG<br />

Wie bereits ausgeführt, wird die <strong>Ethik</strong>-Kommission <strong>in</strong> Vollzugs öffentlichen<br />

Rechts <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es schlichten Verwaltungshandeln tätig. Sofern die <strong>Ethik</strong>-<br />

332 BVerwGE 90, 299; VGH Mannheim NVwZ 1991, S. 80.<br />

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