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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Sofern man –entgegen <strong>der</strong> hier vertretenen Auffassung -<br />

erwerbswirtschaftlich tätige <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> als unabhängig ansieht,<br />

können auch im Europäischen Ausland angesiedelte erwerbswirtschaftlich<br />

tätige <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> Stellungnahmen nach § 20 Abs. 7 S. 1 MPG<br />

abgeben, sofern sie sich bei <strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde haben<br />

registrieren lassen.<br />

7. Die Stellungnahme nach § 20 Abs. 7 MPG<br />

a) Das Erfor<strong>der</strong>nis mündlicher Beratung<br />

Die <strong>Ethik</strong>-Kommission muss den Antrag nach § 20 Abs. 8 S. 1 MPG mündlich<br />

beraten. Fristen für die Erteilung e<strong>in</strong>es Votums s<strong>in</strong>d allenfalls satzungsrechtlich<br />

vorgesehen.<br />

b) Der Prüfungsumfang<br />

Nachfolgende Unterlagen s<strong>in</strong>d von <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission bei <strong>der</strong> kl<strong>in</strong>ischen Bewertung<br />

von Mediz<strong>in</strong>produkten zu prüfen:<br />

• Prüfplan<br />

• Prüfer<strong>in</strong>formation<br />

• Patienten<strong>in</strong>formation<br />

• E<strong>in</strong>willigungserklärung<br />

• Unterlagen zur Prüfung <strong>der</strong> technischen Sicherheit<br />

• Versicherungsbesche<strong>in</strong>igung und - Bed<strong>in</strong>gungen<br />

• Lebenslauf des Leiters <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung<br />

c) Die Beschlussfähigkeit<br />

Die <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> s<strong>in</strong>d beschlussfähig, wenn m<strong>in</strong>destens fünf Mitglie<strong>der</strong><br />

anwesend s<strong>in</strong>d (§ 20 Abs. 8 S. 1 MPG). Fraglich ist, ob und <strong>in</strong>wieweit an <strong>der</strong><br />

Studie beteiligte Mitglie<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Beschlussfassung ausgeschlossen s<strong>in</strong>d. Der<br />

Grundsatz <strong>der</strong> Unparteilichkeit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> im Verwaltungsverfahren ist e<strong>in</strong><br />

allgeme<strong>in</strong>er Grundsatz rechtsstaatlichen europäischen Verwaltungsverfahrens-<br />

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