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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

3. Entsprechende Anwendung <strong>der</strong> Grundsätze des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

Fraglich ist, ob gleichwohl die §§ 10 ff. VwVfG analog Anwendung f<strong>in</strong>den<br />

können. E<strong>in</strong>e Regelungslücke ist nur dort vorhanden, wo die <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong><br />

<strong>in</strong> ihren Satzungen ke<strong>in</strong>e abschließenden Regelungen getroffen haben. Die<br />

meisten Satzungen <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> s<strong>in</strong>d im H<strong>in</strong>blick auf das Verfahren<br />

ausführlich gestaltet. Jedoch enthalten die wenigsten Satzungen e<strong>in</strong>e Regelung<br />

über die Befangenheit von Mitglie<strong>der</strong>n. Da <strong>der</strong> Sachverhalt bis auf die Frage des<br />

Verwaltungsakts mit demjenigen nach dem Arzneimittelgesetz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Punkten<br />

vergleichbar ist, ersche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>e analoge Anwendung <strong>der</strong> §§ 10 ff. VwVfG nicht<br />

grundsätzlich ausgeschlossen. H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit <strong>der</strong><br />

<strong>Ethik</strong>-Kommission und Befangenheit von Mitglie<strong>der</strong>n kann daher auf die<br />

vorstehenden Abschnitte verwiesen werden.<br />

4. Die faktische B<strong>in</strong>dungswirkung von Stellungnahmen nach § 20 Abs. 7 MPG<br />

Folge e<strong>in</strong>er zustimmenden Stellungnahme <strong>der</strong> seitens des Leiters <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen<br />

Prüfung angerufenen und beim BfArM registrierten <strong>Ethik</strong>-Kommission ist die<br />

Möglichkeit ihres sofortigen Beg<strong>in</strong>ns, vgl. § 20 Abs. 7 MPG. Fraglich ist, ob und<br />

<strong>in</strong>wieweit <strong>der</strong> Antragsteller an e<strong>in</strong> negatives Votum <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission<br />

<strong>in</strong>haltlich gebunden ist. Da bei <strong>der</strong> Bewertung durch die <strong>Ethik</strong>-Kommission nicht<br />

wie im Arzneimittelrecht e<strong>in</strong> Verwaltungsakt, son<strong>der</strong>n schlichtes<br />

Verwaltungshandeln vorliegt, scheidet e<strong>in</strong>e rechtliche B<strong>in</strong>dungswirkung <strong>der</strong><br />

negativen Stellungnahme aus, da ihr <strong>der</strong> Regelungscharakter fehlt.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs liegt e<strong>in</strong>e faktische B<strong>in</strong>dungswirkung durch die negative<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission vor, soweit diese hierdurch zum Ausdruck<br />

br<strong>in</strong>gt, dass das geplante Vorhaben nicht im E<strong>in</strong>klang mit den <strong>in</strong> §§ 20 Abs. 1-5,<br />

21 MPG aufgeführten Rechtsnormen zum Schutz <strong>der</strong> <strong>Forschung</strong>steilnehmer steht<br />

und damit nach ihrer Auffassung rechtswidrig ist. Zwar kann nach <strong>der</strong><br />

verfahrensrechtlichen Konstruktion nach e<strong>in</strong>er entsprechenden<br />

(stillschweigenden) Genehmigung durch die zuständige Behörde die Kl<strong>in</strong>ische<br />

Prüfung nach 60 Tagen beg<strong>in</strong>nen, vgl. § 20 Abs. 7 S. 4 MPG. Jedenfalls wird bei<br />

Vorliegen e<strong>in</strong>es negativen Votums e<strong>in</strong>e Fahrlässigkeits- o<strong>der</strong> gar Vorsatzhaftung<br />

des die Studie durchführenden für den Fall <strong>der</strong> Realisierung e<strong>in</strong>es Risikos, auf<br />

welches die <strong>Ethik</strong>-Kommission ihn zuvor h<strong>in</strong>gewiesen hat, anzunehmen se<strong>in</strong> 314 .<br />

314 Auf den Haftungsaspekt als Grund für die Nichtdurchführung von Studien entgegen e<strong>in</strong>em<br />

<strong>Ethik</strong>votum h<strong>in</strong>weisend auch Tiedemann, Voraussetzungen und Grenze rechtlicher<br />

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