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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

h<strong>in</strong>aus, e<strong>in</strong>e erhebliche faktische B<strong>in</strong>dungswirkung zu, welcher e<strong>in</strong>er<br />

rechtlichen nahe kommt. Die Vorschriften des allgeme<strong>in</strong>en<br />

Verwaltungsrechts s<strong>in</strong>d damit weitgehend analog für das Verfahren vor<br />

den <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> anwendbar.<br />

6. Nach dem Mediz<strong>in</strong>produktegesetz genügt die Stellungnahme e<strong>in</strong>er bei <strong>der</strong><br />

zuständigen Bundesoberbehörde registrierten <strong>Ethik</strong>-Kommission für den<br />

sofortigen Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung e<strong>in</strong>es Mediz<strong>in</strong>produktes, ohne,<br />

dass es e<strong>in</strong>er weiteren Stellungnahme seitens e<strong>in</strong>er aufgrund Landesrechts<br />

gebildeten <strong>Ethik</strong>-Kommission bedarf.<br />

7. Sofern man auf Gew<strong>in</strong>nerzielung gerichtete <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> als<br />

unabhängig ansieht, was zu bezweifeln ist, können auch im Europäischen<br />

Ausland angesiedelte erwerbswirtschaftlich tätige <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong><br />

Stellungnahmen nach § 20 Abs. 7 S. 1 MPG abgeben, sofern sie sich bei<br />

<strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde haben registrieren lassen. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

dürfte für den Vollzug nationaler Rechtsvorschriften durch nichtdeutsche<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> die erfor<strong>der</strong>liche Fachkunde fehlen.<br />

8. Die Frage, ob bei <strong>der</strong> Bewertung e<strong>in</strong>er Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung durch e<strong>in</strong>e<br />

<strong>Ethik</strong>-Kommission auch an <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung Beteiligte o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en<br />

Angehörige etc. teilnehmen dürfen, ist analog § 20 Abs. 1 VwVfG zu<br />

verne<strong>in</strong>en.<br />

9. Soweit ke<strong>in</strong>e satzungsrechtliche Regelung zur Herbeiziehung von<br />

Sachverständigen vorhanden ist, hat die <strong>Ethik</strong>-Kommission analog § 26<br />

VwVfG nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen <strong>der</strong><br />

Sachverhaltsaufklärung e<strong>in</strong>en solchen Heranzuziehen.<br />

10. Aufgrund <strong>der</strong> faktischen und u.U. rechtlichen Konsequenzen e<strong>in</strong>er<br />

ablehnenden Stellungnahme nach § 20 Abs. 7 MPG ist e<strong>in</strong>e<br />

Begründungspflicht analog § 39 VwVfG auch dort anzunehmen, wo ke<strong>in</strong>e<br />

satzungsrechtliche Pflicht hierzu besteht.<br />

11. Die Rücknahme e<strong>in</strong>er Stellungnahme rechtswidrigen Inhaltes analog § 48<br />

Abs. 1 VwVfG ist rechtlich möglich. Auch ersche<strong>in</strong>t <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>ruf e<strong>in</strong>er<br />

nach § 20 Abs. 7 S. 1 MPG abgegebenen positiven Stellungnahme analog<br />

§ 49 Abs. 2 VwVfG rechtlich möglich.<br />

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