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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

ist den <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> nach § 20 Abs. 7 MPG die Befugnis e<strong>in</strong>geräumt, den<br />

sofortigen Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung durch ihre Stellungnahme zu<br />

ermöglichen bzw. zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Sie verleihen durch ihre zustimmende<br />

Stellungnahme dem Vorhaben die Vermutung <strong>der</strong> Rechtmäßigkeit. Als<br />

gesetzliche Grundlage <strong>der</strong> Beleihung ist § 20 Abs. 7 S. 1 und § 20 Abs. 8 S. 2<br />

MPG anzusehen. Hiernach werden alle <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> registriert, welche<br />

die <strong>in</strong> § 20 Abs. 8 S. 2 MPG genannten Voraussetzungen erfüllen. Ferner ist auch<br />

e<strong>in</strong> Beleihungsakt i.S. e<strong>in</strong>es Verwaltungsakts erfor<strong>der</strong>lich. Letzterer liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Registrierung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission durch das Bundes<strong>in</strong>stitut f. Arzneimittel und<br />

Mediz<strong>in</strong>produkte. Über die Registrierung erfolgt e<strong>in</strong>e gesetzlich gebundene<br />

Entscheidung <strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde, welche diese <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommission <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bescheid mitteilt. Der Regelungsgehalt dieser Mitteilung<br />

liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong> durch die Registrierung verliehene Aufgabe, als <strong>Ethik</strong>-Kommission<br />

die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Schutzvorschriften des MPG zu prüfen und hierüber e<strong>in</strong>e<br />

zustimmende o<strong>der</strong> ablehnende Bewertung abzugeben, vgl. § 20 Abs. 8 S. 1 MPG.<br />

Demnach liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Registrierung von privatrechtlich gebildeten <strong>Ethik</strong>-<br />

<strong>Kommissionen</strong> e<strong>in</strong> Beleihungsakt <strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde.<br />

Damit s<strong>in</strong>d die <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> beliehene Unternehmer und werden bei<br />

<strong>der</strong> Abgabe e<strong>in</strong>er Stellungnahme nach § 20 Abs. 7 MPG als Behörden i.S.d. §<br />

1 Abs. 4 VwVfG tätig.<br />

Die öffentlich-rechtlichen <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> s<strong>in</strong>d im Falle <strong>der</strong> Beurteilung<br />

von Kl<strong>in</strong>ischen Prüfungen von Mediz<strong>in</strong>produkten ebenfalls als Behörden<br />

tätig. Ihre sachliche Zuständigkeit für die Abgabe e<strong>in</strong>er Stellungnahme nach<br />

§ 20 Abs. 7 MPG hat ihren Grund <strong>in</strong> <strong>der</strong> durch die Registrierung bei <strong>der</strong><br />

zuständigen Bundesoberbehörde liegenden Aufgabenzuweisung. E<strong>in</strong><br />

Beleihungsakt ist <strong>in</strong>soweit entbehrlich, da sie schon qua Heilberufe- und<br />

Kammergesetzes als (Teil e<strong>in</strong>er) Behörde tätig werden.<br />

b) Vollzug öffentlichen Rechts durch <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> nach § 20 Abs. 7 MPG<br />

Auch vollziehen die <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> öffentliches Recht i.S.d. § 1 Abs. 1<br />

VwVfG. Nach <strong>der</strong> <strong>in</strong>soweit herrschenden Son<strong>der</strong>rechtstheorie ist für die Frage, ob<br />

e<strong>in</strong> Rechtssatz dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, entscheidend, ob e<strong>in</strong><br />

Sachverhalt Rechtssätzen unterworfen ist, die für je<strong>der</strong>mann gelten, o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Son<strong>der</strong>recht des Staates, das im Interesse <strong>der</strong> Erfüllung öffentliche Aufgaben das<br />

allgeme<strong>in</strong>e (bürgerliche) Recht durch E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er für den konkreten<br />

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