16.03.2014 Aufrufe

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

beim Bundes<strong>in</strong>stitut registrierten <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong>, vgl. § 20 Abs. 7 S. 1<br />

MPG.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs ist die Anwendbarkeit <strong>der</strong> §§ 20-21 MPG – und damit auch die<br />

(beschränkte) Pflicht zur Anrufung e<strong>in</strong>er registrierten <strong>Ethik</strong>-Kommission vor dem<br />

sofortigen Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung e<strong>in</strong>es Mediz<strong>in</strong>produktes - durch § 23<br />

MPG auf diejenigen Mediz<strong>in</strong>produkte beschränkt, welche noch ke<strong>in</strong> CE-Zeichen<br />

tragen dürfen, es sei denn, diese Prüfung hat e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Zweckbestimmung des<br />

Mediz<strong>in</strong>produktes zum Inhalt o<strong>der</strong> es werden zusätzlich <strong>in</strong>vasive o<strong>der</strong> belastende<br />

Untersuchungen durchgeführt.<br />

Soweit e<strong>in</strong> zustimmendes Votum <strong>der</strong> betreffenden <strong>Ethik</strong>-Kommission nicht<br />

vorliegt, kann gem. § 20 Abs. 7 S. 4 MPG nach Ablauf von 60 Tagen nach<br />

E<strong>in</strong>gang <strong>der</strong> Unterlagen bei <strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde mit <strong>der</strong><br />

Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung begonnen werden, sofern diese nicht <strong>in</strong>nerhalb dieser Zeit<br />

begründete E<strong>in</strong>wände mitteilt. Die Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission begründet<br />

daher die Vermutung <strong>der</strong> Rechtmäßigkeit des Vorhabens und dient <strong>der</strong><br />

Beschleunigung des Verfahrens 310 . E<strong>in</strong> weiterer wesentlicher Unterschied zum<br />

Arzneimittelrecht besteht dar<strong>in</strong>, dass nach § 20 Abs. 7 S. 1 MPG nicht e<strong>in</strong>e<br />

aufgrund Landesrechts gebildete, son<strong>der</strong>n jede bei <strong>der</strong> zuständigen<br />

Bundesoberbehörde registrierte, <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>är besetzte <strong>Ethik</strong>-Kommission e<strong>in</strong>e<br />

Bewertung <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung abgeben darf. Die meisten öffentlichrechtlichen<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> haben sich bei <strong>der</strong> zuständigen<br />

Bundesoberbehörde nach dem MPG registrieren lassen. Allerd<strong>in</strong>gs ist neben zwei<br />

bei Vere<strong>in</strong>en angesiedelte <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> auch die auf Gew<strong>in</strong>nerzielung<br />

ausgerichtete privatrechtlich konstituierte <strong>Ethik</strong>-Kommission („Freiburger <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommission International GmbH“) bei <strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde<br />

registriert.<br />

Rechtsquellen für das Verfahren <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> zur Bewertung<br />

kl<strong>in</strong>ischer Mediz<strong>in</strong>produktprüfungen s<strong>in</strong>d daher neben dem<br />

Mediz<strong>in</strong>produktegesetz selbst die Heilberufe- und Kammergesetze und die<br />

Berufsordnungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sowie die Satzungen <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong><br />

310 So VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.09.2002, 9 S 2506/01 (= MedR 2003, S.<br />

109.f. m. zust. Anmerkungen Taupitz); vgl. hierzu auch Dähne, Erneut: Die<br />

Doppelfunktion öffentlich-rechtlicher <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong>, MedR 2003, S. 164; Deutsch,<br />

E<strong>in</strong>e Schlappe für die öffentlich-rechtlichen <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong>, NJW 2003, S. 949.<br />

236

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!