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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Selbstverwaltungsgremien organisiert und betrieben werden müssen. Sollen die<br />

das Arzneimittelgesetz <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> nach dem Willen des Gesetzgebers<br />

weiterh<strong>in</strong> bei den Universitäten und Ärztekammern angesiedelt se<strong>in</strong>, muss ihre<br />

Besetzung, Organisation sowie ihre personelle Ausstattung den geän<strong>der</strong>ten<br />

rechtlichen Verhältnissen angepasst werden.<br />

V. Das Verfahren <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> <strong>in</strong> Fällen <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung von<br />

Mediz<strong>in</strong>produkten<br />

1. Die Rechtsquellen<br />

a) Das Europarecht<br />

Das Recht, welches die Kl<strong>in</strong>ische Prüfung von Mediz<strong>in</strong>produkten regelt, ist an<br />

den Zustand, <strong>der</strong> vor dem Anwendungszeitpunkt <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 2001/20/EG, im<br />

Arzneimittelrecht herrschte, angelehnt. Europarechtlich wird die Kl<strong>in</strong>ische<br />

Prüfung von Mediz<strong>in</strong>produkten für aktive implantierbare Mediz<strong>in</strong>produkte durch<br />

die Richtl<strong>in</strong>ie 90/385/EWG des Rates vom 20. Juni 1990, für alle an<strong>der</strong>en durch<br />

die Richtl<strong>in</strong>ie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Mediz<strong>in</strong>produkte<br />

geregelt. Art. 15 <strong>der</strong> zuletzt genannten Richtl<strong>in</strong>ie sieht vor, dass <strong>der</strong> sofortige<br />

Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ische Prüfung e<strong>in</strong>es Mediz<strong>in</strong>produkts von <strong>der</strong> zustimmenden<br />

Bewertung durch e<strong>in</strong>e <strong>Ethik</strong>-Kommission abhängig gemacht werden kann.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 98/79/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates<br />

vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Dignostika ist auch für die<br />

Leistungsbewertungsprüfung <strong>der</strong>artiger (Labor-)Geräte e<strong>in</strong>e Regelung <strong>in</strong> das<br />

MPG aufgenommen worden, welche <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei <strong>in</strong>vasiver Probenentnahme<br />

bzw. sonstigen <strong>in</strong>vasiven Untersuchungen auch die Anrufung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommission vorschreibt, vgl. § 24 MPG. Allerd<strong>in</strong>gs enthalten die genannten<br />

Richtl<strong>in</strong>ien im Vergleich zur Richtl<strong>in</strong>ie 2001/20/EG nahezu ke<strong>in</strong>e eigene Aussage<br />

über das Verfahren <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong>, son<strong>der</strong>n verweisen vielmehr auf die<br />

Deklaration von Hels<strong>in</strong>ki o<strong>der</strong> das Biomediz<strong>in</strong>-Übere<strong>in</strong>kommen des Europarates<br />

bzw. eröffnen e<strong>in</strong>en weitreichenden Umsetzungsspielraum für die nationalen<br />

Vorschriften.<br />

b) Das nationale Recht<br />

Das Verfahren zur Bewertung kl<strong>in</strong>ischer Prüfungen von Mediz<strong>in</strong>produkten durch<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> ist – auch aufgrund des mangelnden Europarechtlichen<br />

Impulses - weit weniger im Mediz<strong>in</strong>produktegesetz geregelt, als dasjenige zur<br />

Bewertung von Kl<strong>in</strong>ischen Arzneimittelprüfungen. Sachlich zuständig s<strong>in</strong>d die<br />

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