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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

bisweilen vertretenen Position, über das, was moralisch richtig sei, entscheide<br />

alle<strong>in</strong> <strong>der</strong> Forscher <strong>in</strong> persönlicher Verantwortung, die Voten <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommission erschöpften sich daher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Appellcharakter, dem we<strong>der</strong><br />

Rechtsqualität noch Rechtswirkungen zu kämen 306 , ist mit dem zw<strong>in</strong>genden<br />

Zustimmungserfor<strong>der</strong>nis nach § 40 Abs. 1 S. 2 AMG n.F. endgültig <strong>der</strong> Boden<br />

entzogen. Vielmehr erkennt <strong>der</strong> europäische und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Folge <strong>der</strong> nationale<br />

Gesetzgeber an, dass die Entscheidungen von <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> verfahrensund<br />

grundrechtserheblich und damit nicht <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>, son<strong>der</strong>n dem Recht und dem<br />

Rechtsvollzug zuzuordnen s<strong>in</strong>d 307 . Dies schließt e<strong>in</strong>e Freischreibung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<br />

<strong>Kommissionen</strong> von ihrer Verantwortung für die Rechtmäßigkeit von Verfahren<br />

und Votum aus. Ebenso wenig kann sich <strong>der</strong> Forscher bzw. Antragsteller von<br />

se<strong>in</strong>er Verantwortung für die Rechtmäßigkeit se<strong>in</strong>es Handelns mit dem Verweis<br />

auf e<strong>in</strong> positives <strong>Ethik</strong>votum freimachen. Dass die Beurteilung e<strong>in</strong>er kl<strong>in</strong>ischen<br />

Studie nach Auffassung des Gesetzgebers <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em „ethikorientierten<br />

Kommunikationszusammenhang“ 308 am besten geschehen kann und soll, steht<br />

diesem Ergebnis jedenfalls im hier <strong>in</strong>teressierenden Bereich <strong>der</strong> fallbezogenen<br />

Beratung und Bewertung kl<strong>in</strong>ischer Studien durch <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> nicht<br />

entgegen 309 .<br />

Durch die Neuregelung des Arzneimittelrechts <strong>in</strong> Folge <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

Richtl<strong>in</strong>ie 2001/20/EG haben die <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> ihre Aufgabe als<br />

Kollegialberatungsorgan weitgehend e<strong>in</strong>gebüßt. An die Stelle lokaler Beratung ist<br />

e<strong>in</strong>e verfahrensrechtlich ausdifferenzierte Überwachungstätigkeit e<strong>in</strong>er <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommission je Kl<strong>in</strong>ischer Prüfung getreten. Die Reform bewirkt ferner e<strong>in</strong>e<br />

gesteigerte Verantwortung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> für die Generierung formell<br />

und <strong>in</strong>haltlich nachprüfbarer (Letzt-)entscheidungen <strong>in</strong> Fragen des Schutzes von<br />

<strong>Forschung</strong>steilnehmern. Dieser Trend ist im S<strong>in</strong>ne des Schutzes <strong>der</strong><br />

<strong>Forschung</strong>steilnehmer und <strong>der</strong> Verfahrensbeschleunigung <strong>in</strong>sgesamt sachgerecht.<br />

Die im Zuge <strong>der</strong> Umsetzung europäischen Rechts erfolgte Aufwertung des<br />

<strong>Ethik</strong>votums zu e<strong>in</strong>em Verwaltungsakt und die engmaschige Normierung des<br />

Verfahrens <strong>der</strong> Antragstellung und Entscheidungsf<strong>in</strong>dung macht deutlich, dass die<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> im Bereich des Arzneimittelrechts als vollgültige<br />

behördliche E<strong>in</strong>richtungen und nicht als akademische und/o<strong>der</strong> ärztliche<br />

306 Rupp, Fn. 264, S. 839.<br />

307 Sobota, Fn. 71, S. 229, 252 ff.<br />

308 So Albers, Fn. 13, S. 419, 430.<br />

309 A.A. wohl Albers, Fn. 13, S. 419, 428.<br />

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