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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

„an<strong>der</strong>e Rechtsvorschrift“ i.S.d. § 88 VwVfG. Ausnahmen von diesem Grundsatz<br />

mögen bei unwesentlichen Protokollän<strong>der</strong>ungen (etwa: Adressän<strong>der</strong>ung des<br />

Statistikers o.ä.) zulässig se<strong>in</strong>. Fraglich ist, ob die schriftlichen Voten bzw.<br />

Me<strong>in</strong>ungsäußerungen von Mitglie<strong>der</strong>n berücksichtigt werden können. Nach<br />

Abschnitt 3.2.4 GCP/ICH s<strong>in</strong>d lediglich die an <strong>der</strong> Begutachtung und Diskussion<br />

des Prüfplanes beteiligten <strong>Ethik</strong>mitglie<strong>der</strong> zur Abgabe e<strong>in</strong>es Votums befugt.<br />

Die Beschlussfassung von <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> muss aufgrund mündlicher<br />

Beratung und Abstimmung <strong>der</strong> stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong> erfolgen.<br />

8. Die Beschlussfähigkeit<br />

Da, wie bereits oben festgestellt, die <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> Ausschüsse i.S.d. § 88<br />

VwVfG s<strong>in</strong>d, ist <strong>in</strong> Ermangelung an<strong>der</strong>slauten<strong>der</strong> Rechtsvorschriften nach § 90<br />

VwVfG ihre Beschlussfähigkeit anzunehmen, wenn alle Mitglie<strong>der</strong> geladen und<br />

mehr als die Hälfte, m<strong>in</strong>destens aber drei stimmberechtigte Mitglie<strong>der</strong> anwesend<br />

s<strong>in</strong>d. Nach Art. 1 Abs. 4 <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 2001/20/EG i.V.m. Abschnitt 3.2.1<br />

GCP/ICH ist e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destanzahl von 5 stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n<br />

vorgesehen. Diese Regelung ist gegenüber § 90 VwVfG vorrangig anzuwenden.<br />

Auch die Satzungen <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> sehen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel m<strong>in</strong>destens fünf<br />

stimmberechtigte Mitglie<strong>der</strong> für die Beschlussfähigkeit vor.<br />

a) Die notwendige Qualifikation <strong>der</strong> anwesenden stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong><br />

Fraglich ist, welche Qualifikation die anwesenden stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong><br />

haben müssen, um e<strong>in</strong>e Beschlussfähigkeit zu erreichen. Insoweit ist die<br />

For<strong>der</strong>ung aus Abschnitt 3.2.1 GCP/ICH zu beachten, dass die votierenden<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage se<strong>in</strong> müssen, die mediz<strong>in</strong>isch-wissenschaftlichen und<br />

ethischen Aspekte <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung zu beurteilen, wobei nicht<br />

ausgeschlossen ist, dass Experten zur Beratung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Sitzung herangezogen werden, vgl. Abschnitt 3.2.6 GCP/ICH. Die Qualifikation<br />

<strong>der</strong> zur Beschlussfassung notwendigen Mitglie<strong>der</strong> ist <strong>in</strong> den Heilberufe- und<br />

Kammergesetzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> nicht näher geregelt. Allerd<strong>in</strong>gs f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> den<br />

Satzungen <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> hierzu konkrete Vorgaben. Zumeist ist e<strong>in</strong>e<br />

überwiegende M<strong>in</strong>destanzahl von vier Ärzten und e<strong>in</strong>em Juristen vorgesehen.<br />

b) Die Stimmberechtigung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

Nach Abschnitt 3.2.4 GCP/ICH s<strong>in</strong>d nur die Mitglie<strong>der</strong>, welche bei <strong>der</strong><br />

Begutachtung und Beratung <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung anwesend waren, zur<br />

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