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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Auch ist die fe<strong>der</strong>führende <strong>Ethik</strong>-Kommission an das von <strong>der</strong> beteiligten <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommission mitgeteilte Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Qualifikation des Prüfers o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Geeignetheit <strong>der</strong> Prüfstelle nicht gebunden. Denn alle<strong>in</strong> sie entscheidet über<br />

die Beteiligung <strong>der</strong> Prüfer und Prüfzentren an <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung. Jedoch<br />

wird sie die ihr seitens <strong>der</strong> beteiligten <strong>Ethik</strong>-Kommission mitgeteilten Tatsachen<br />

<strong>in</strong> die Entscheidung über die Beteiligung <strong>der</strong> lokalen Prüfer und Prüfstellen mit<br />

e<strong>in</strong>zubeziehen haben. Es steht aber <strong>in</strong> ihrem pflichtgemäßen Ermessen, auch<br />

an<strong>der</strong>e Beweismittel neben dieser Mitteilung heranzuziehen, vgl. § 26 Abs. 1<br />

VwVfG.<br />

Bei <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> lokalen <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> am Verfahren handelt es<br />

sich nicht etwa um Amtshilfe i.S.d. § 4 Abs. 1 VwVfG. Denn die ihr durch § 8<br />

Abs. 5 GCP-V auferlegte Pflicht zur Abgabe e<strong>in</strong>er Bewertung <strong>der</strong> lokalen<br />

Gegebenheiten an die fe<strong>der</strong>führende <strong>Ethik</strong>-Kommission, obliegt ihr als eigene<br />

Aufgabe, vgl. § 4 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG.<br />

§ 15 <strong>der</strong> Berufsordnung <strong>der</strong> Ärzte ist damit richtl<strong>in</strong>ienkonform so<br />

auszulegen, dass mit <strong>der</strong> Entscheidung seitens <strong>der</strong> fe<strong>der</strong>führenden<br />

<strong>Ethik</strong>kommmission im Benehmen mit <strong>der</strong> lokalen, auch die berufsrechtliche<br />

Beratungspflicht des lokalen Prüfarztes erfüllt ist.<br />

4. Die Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission als unabd<strong>in</strong>gbare Voraussetzung für<br />

den Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung<br />

Die Zustimmung als zw<strong>in</strong>gende Voraussetzung für den Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen<br />

Prüfung e<strong>in</strong>es Arzneimittels stellt e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die <strong>Forschung</strong>sfreiheit, Art. 5<br />

Abs. 3 GG dar, welcher verfassungsrechtlich aus Gründen des Schutzes <strong>der</strong><br />

Grundrechte <strong>der</strong> <strong>Forschung</strong>steilnehmer gerechtfertigt ist. Insgesamt handelt es<br />

sich daher um e<strong>in</strong> Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.<br />

a) Die Rechtslage vor dem 1. Mai 2004<br />

Der Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Mitgliedsstaat h<strong>in</strong>g nach dem § 40<br />

Abs. 1 S. 2 AMG a.F. von <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> für den Leiter <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen<br />

Prüfung nach Landesrecht zuständigen <strong>Ethik</strong>-Kommission ab. Allerd<strong>in</strong>gs konnte<br />

– zum<strong>in</strong>dest theoretisch – auch bei ablehnendem Votum dieser <strong>Ethik</strong>-Kommission<br />

die Kl<strong>in</strong>ische Prüfung begonnen werden, wenn 60 Tage nach E<strong>in</strong>reichung <strong>der</strong><br />

Unterlagen bei <strong>der</strong> zuständigen Behörde (Bundes<strong>in</strong>stitut für Arzneimittel und<br />

Mediz<strong>in</strong>produkte bzw. Paul-Ehrlich-Institut) diese ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wände gegen die<br />

Durchführung geäußert hatte. Daher war <strong>der</strong> Regelungscharakter des <strong>Ethik</strong>votums<br />

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