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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

ke<strong>in</strong>eswegs diejenige se<strong>in</strong> wird, welche die Interessen <strong>der</strong> <strong>Forschung</strong>steilnehmer<br />

gegenüber den Interessen des Forschers durchsetzt. Auch zeigt die Erfahrung <strong>der</strong><br />

letzten Jahre, dass Hersteller von Arzneimitteln und Mediz<strong>in</strong>produkten sich über<br />

die Auswahl des Leiters <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung diejenige <strong>Ethik</strong>-Kommission<br />

aussuchen, welche die ger<strong>in</strong>gsten Anfor<strong>der</strong>ungen an Verfahrensgerechtigkeit und<br />

Rechtmäßigkeit des jeweiligen Vorhabens stellt. Dies hat nichts mit<br />

Verantwortung, son<strong>der</strong>n mit ökonomischem Kalkül zu tun. E<strong>in</strong> <strong>Ethik</strong>(s)hopp<strong>in</strong>g<br />

muss aber künftig unter allen Umständen verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden. E<strong>in</strong>e Verletzung <strong>der</strong><br />

<strong>Forschung</strong>sfreiheit durch Bildung staatlicher Oligopole bei öffentlich-rechtlichen<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> ist damit nicht gegeben.<br />

5. Zwischenfazit<br />

Die Bildung von öffentlich-rechtlichen Oligopolen durch die alle<strong>in</strong>ige<br />

Zuständigkeit von aufgrund Landesrechts gebildeter <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong><br />

verletzt die Betreiber privatrechtlicher <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> nicht <strong>in</strong> ihren<br />

Rechten aus Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 , 14 Abs. 1 GG.<br />

V. Die Haftung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> von <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> und ihre Überleitung<br />

(Pestalozza)<br />

Insbeson<strong>der</strong>e durch die Aufwertung <strong>der</strong> Voten <strong>der</strong> nach Landesrecht gebildeten<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> über Anträge zur Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung von Arzneimitteln an<br />

Menschen nach <strong>der</strong> 12. AMG-Novelle hat die Frage <strong>der</strong> Haftung für Schäden, die<br />

auf das Verhalten von <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> zurückgeführt werden können, e<strong>in</strong><br />

neues, beträchtlich größeres Gewicht erhalten 207 ; das Haftungsrisiko ist mit dem<br />

207 Dessen ungeachtet hat sich die Literatur schon lange und z.T. ausführlich zuvor des<br />

Themas angenommen. Vgl. etwa – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – von Bar/Fischer,<br />

Haftung bei <strong>der</strong> Planung und För<strong>der</strong>ung mediz<strong>in</strong>ischer <strong>Forschung</strong>svorhaben, NJW 1980,<br />

2734; Bork, Das Verfahren vor den <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Fachbereich</strong>e,<br />

Berl<strong>in</strong>, 1984, 77-86; Czwal<strong>in</strong>na, <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> – <strong>Forschung</strong>slegitimation durch<br />

Verfahren – (Diss. iur.), Gött<strong>in</strong>gen, 1985, 133-140; Kreß, Die <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> im<br />

System <strong>der</strong> Haftung bei <strong>der</strong> Planung und Durchführung von mediz<strong>in</strong>ischen<br />

<strong>Forschung</strong>svorhaben am Menschen, Karlsruhe, 1990; Deutsch, Die rechtlichen Grundlagen<br />

und Funktionen <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong>, <strong>in</strong>: Toellner (Hrsg.), Die <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong>. Problemgeschichte, Aufgabenstellung, Arbeitsweise, Rechtsstellung und<br />

Organisationsformen Mediz<strong>in</strong>ischer <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong>, Stuttgart/N.Y. 1990, 67, 75f.;<br />

Kollhosser, Haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen bei <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong>,<br />

ebenda, S. 79, 85-88; Deutsch/Spickhoff, Fn. 11, Rn. 775-779.<br />

Die Gerichte hatten sich bislang, soweit ersichtlich, mit e<strong>in</strong>schlägigen<br />

Haftungskonstellationen noch nicht ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>zusetzen.<br />

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