16.03.2014 Aufrufe

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

IV. Das Problem <strong>der</strong> Bildung öffentlich-rechtlicher Oligopole durch die alle<strong>in</strong>ige<br />

Zuständigkeit aufgrund Landesrechts gebildeter <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong><br />

(v. Dewitz)<br />

Dadurch, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber im Bereich des Arzneimittelrechts nur die<br />

aufgrund Landesrechts errichteten <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> für zuständig erklärt,<br />

werden die privatrechtlich gebildeten (sogenannten „freien“) <strong>Ethik</strong>-<br />

<strong>Kommissionen</strong> <strong>in</strong> diesem Bereich von e<strong>in</strong>er Mitwirkung, damit auch von<br />

entsprechen<strong>der</strong> erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit ausgeschlossen.<br />

Dies wirft verschiedene verfassungsrechtliche Probleme 194 auf: Zunächst ist zu<br />

beachten, dass dem Staat <strong>der</strong> Gesundheitsschutz aufgrund Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG<br />

(Recht auf Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit) als öffentliche<br />

Aufgabe obliegt 195 . Ob <strong>der</strong> Staat die ihm obliegenden Aufgaben privatisiert,<br />

<strong>in</strong>dem er Private mit ihrer Wahrnehmung betraut, stößt nicht nur auf<br />

verfassungsrechtliche Schranken, son<strong>der</strong>n liegt <strong>in</strong>nerhalb dieser Schranken auch<br />

im gesetzgeberischen Ermessen. So ist <strong>der</strong> Staat verpflichtet, Leben und<br />

Gesundheit <strong>der</strong> <strong>in</strong> ihm existierenden Menschen wirksam vor Bedrohungen<br />

wirksam durch Dritte zu schützen. Er darf diese Aufgabe auch nicht vollständig<br />

auf Private übertragen. Vielmehr muss er, soweit er sich zur Privatisierung<br />

<strong>der</strong>artiger Aufgaben entschließt, e<strong>in</strong>e Leitungs-, Kontroll- und<br />

Überwachungsfunktion gegenüber diesen Privaten ausüben 196 . E<strong>in</strong> Anspruch des<br />

E<strong>in</strong>zelnen auf die Privatisierung öffentlicher Aufgaben mit Grundrechtsrelevanz<br />

besteht jedenfalls nicht, soweit und solange hierdurch das Maß des notwendigen<br />

Grundrechtsschutzes unterschritten wird.<br />

1. Mögliche Verletzung <strong>der</strong> Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)<br />

Fraglich ist, ob durch die alle<strong>in</strong>ige Zuständigkeit <strong>der</strong> aufgrund Landesrechts<br />

gebildeten <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> nach § 42 Abs. 1 AMG n.F. die privaten<br />

194 Vgl. hierzu ausführlich Schenke, Fn. 176, 745-755; Tiedemann, Voraussetzungen und<br />

Grenzen rechtlicher Regelungen für die Tätigkeit von <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> bei<br />

<strong>Forschung</strong>svorhaben am Menschen, ZRP 1991, 54, 58.<br />

195 BVerfGE 39, 1 (41f.); 49, 89 (141f.); 53, 30 (57); 77, 170 (214f.); 98, 265 (355f.); 102, 1,<br />

(18); 109, 133 (186); st. Rspr.; e<strong>in</strong>en Überblick zu diesem Thema liefert Ste<strong>in</strong>er, Das<br />

Bundesverfassungsgericht und die Volksgesundheit, MedR 2003, 1-7.<br />

196 So auch Kempen, Schranken <strong>der</strong> Privatisierung, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag <strong>der</strong><br />

Verbände des höheren Dienstes, 2002, S. 31 (zu f<strong>in</strong>den unter: www.uni-koeln.de/jurfak/<strong>in</strong>stvolk/html/pdf1_Kempen/Privatisierung.pdf).<br />

154

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!