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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

geht, son<strong>der</strong>n um die übertragene (Staats-)Aufgabe des Schutzes an <strong>der</strong><br />

mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> Beteiligter.<br />

Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht nach se<strong>in</strong>er<br />

bisherigen Rechtsprechung die <strong>der</strong>zeitigen Legitimationsdefizite<br />

(Unabhängigkeit; ke<strong>in</strong>e Fachaufsicht), weil sie aus <strong>der</strong> Natur <strong>der</strong> Sache und nicht<br />

<strong>der</strong> Willkür entspr<strong>in</strong>gen, h<strong>in</strong>nehmen würde, soweit immerh<strong>in</strong> die Ernennung <strong>der</strong><br />

Kommissionsmitglie<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hand <strong>der</strong> unmittelbaren Staatsverwaltung liegt und<br />

die gesetzlichen Grundlagen (wie bei den wenigen Heilberufe- und<br />

Kammergesetzen, die das Thema ausführlich regeln und nicht voreilig delegieren)<br />

den Anfor<strong>der</strong>ungen e<strong>in</strong>es strengen Gesetzesvorbehaltes genügen.<br />

Aus diesem Blickw<strong>in</strong>kel ist das Handeln mit Entscheidungscharakter <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommission des Landes Bremen und <strong>der</strong>jenigen bei den Kammern und<br />

Hochschulen angesiedelten <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong>, die nicht von gründlichen<br />

gesetzlichen Regelungen getragen werden, gefährdet. Ihre grundrechts<strong>in</strong>tensive<br />

Entscheidungsmacht ist bei schwacher personeller Legitimation und kränkelndem<br />

Flankenschutz durch den Gesetzgeber kaum zu rechtfertigen.<br />

(2) In an<strong>der</strong>en Sektoren mediz<strong>in</strong>ischer <strong>Forschung</strong> haben diese <strong>Kommissionen</strong> –<br />

wie die bei <strong>der</strong> unmittelbaren Staatsverwaltung des Bundes angesiedelte Zentrale<br />

<strong>Ethik</strong>-Kommission für Stammzellenforschung – lediglich beratende Funktion. Die<br />

durch die Weisungsfreiheit geschwächte Legitimationskette mag hier gerade noch<br />

ausreichend stark se<strong>in</strong>, selbst wenn die Grundlagengesetze h<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong>er optimalen<br />

Verwirklichung des Gesetzesvorbehalts zurückbleiben sollten. Auf <strong>der</strong><br />

verfassungsrechtlich sicheren Seite s<strong>in</strong>d sie auch hier, im Felde <strong>der</strong> Beratung,<br />

jedoch ke<strong>in</strong>eswegs.<br />

Dies gilt verstärkt für solche <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong>, auf <strong>der</strong>en Errichtung und<br />

Besetzung die Exekutive gar ke<strong>in</strong>en unmittelbaren E<strong>in</strong>fluss hat, also bei den<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> des Privatrechts. Die ger<strong>in</strong>gen Anfor<strong>der</strong>ungen des<br />

Mediz<strong>in</strong>produktegesetzes, <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnung und <strong>der</strong><br />

Röntgenverordnung an die Registrierung ersetzen die Notwendigkeit<br />

demokratischer Legitimation <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> aller dieser <strong>Kommissionen</strong> <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er<br />

Weise. Von solcher Legitimation <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> privat gebildeter <strong>Ethik</strong>-<br />

<strong>Kommissionen</strong> kann ke<strong>in</strong>e Rede se<strong>in</strong>. Unter diesem Aspekt – <strong>der</strong> mit dem des<br />

Sachverstandes und <strong>der</strong> h<strong>in</strong>reichend pluralistischen Besetzung (die<br />

möglicherweise beide vorhanden s<strong>in</strong>d) nichts zu tun hat – dürften die privaten<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> – auch die e<strong>in</strong>er privaten Universität – nicht <strong>in</strong> die<br />

Begleitung <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> e<strong>in</strong>geschaltet se<strong>in</strong>.<br />

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