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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Erteilung zustimmen<strong>der</strong> Stellungnahmen liegen. Die freien und mit<br />

Gew<strong>in</strong>nerzielungsabsicht tätigen <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> geraten so aber <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en<br />

nicht lösbaren Konflikt zwischen den Interessen <strong>der</strong> Auftraggeber und dem Schutz<br />

<strong>der</strong> <strong>Forschung</strong>steilnehmer 176 .<br />

Die gegenüber diesen Bedenken seitens Schenke geäußerten E<strong>in</strong>wände, e<strong>in</strong>e nicht<br />

gesetzeskonforme Tätigkeit freier <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> begründe die Gefahr e<strong>in</strong>er<br />

Haftung <strong>der</strong> Antragsteller und <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommissionsmitglie<strong>der</strong> sowie e<strong>in</strong>es<br />

damit e<strong>in</strong>hergehenden Ansehensverlust und Wettbewerbsnachteils 177 , greifen<br />

nicht durch. Haftungsfälle s<strong>in</strong>d bislang we<strong>der</strong> bei öffentlich-rechtlichen, noch bei<br />

freien <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> aufgetreten. Grund hierfür ist nicht ihre<br />

gesetzeskonforme Tätigkeit, son<strong>der</strong>n die bislang fehlende Klagefreudigkeit von<br />

Forschern und <strong>Forschung</strong>steilnehmern. Grund hierfür ist, dass <strong>der</strong> Forscher nur<br />

e<strong>in</strong>e positive Stellungnahme verlangen kann. Ferner ist <strong>der</strong> <strong>Forschung</strong>steilnehmer<br />

weitgehend durch den Abschluss e<strong>in</strong>er auch im Mediz<strong>in</strong>produkterecht<br />

obligatorisch vorgeschriebenen Versicherung geschützt. Dass e<strong>in</strong><br />

Gesundheitsschaden bei sachgerechter Beratung seitens <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission<br />

nicht e<strong>in</strong>getreten wäre, ist zudem nach E<strong>in</strong>tritt e<strong>in</strong>es Haftungsfalles für die den<br />

Rückgriff bei dieser suchenden Versicherung schwer nachweisbar.<br />

Zwar s<strong>in</strong>d alle <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> rechtlich unabhängig; die bei<br />

Hochschulen gebildeten sowie die freien und mit Gew<strong>in</strong>nerzielungsabsicht<br />

tätigen <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> lassen an ihrer faktischen Unabhängigkeit<br />

jedoch begründete Zweifel aufkommen.<br />

III. Die Legitimation (Pestalozza)<br />

1. S<strong>in</strong>n und Grenze weisungsfreier Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben<br />

Von <strong>der</strong> Notwendigkeit e<strong>in</strong>er demokratischen Legitimation <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong><br />

war bereits im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorbehalt (oben sub A II 2)<br />

176 Wölk, Fn. 11, S. 262; Laufs/Reil<strong>in</strong>g, Fn. 81, S. 10 A.A. Schenke, Verfassungsrechtliche<br />

Probleme e<strong>in</strong>er öffentlichrechtlichen Monopolisierung <strong>der</strong> ethischen Beratung bei<br />

kl<strong>in</strong>ischen Versuchen am Menschen, NJW 1996, 745, 751. Ggü. diesen Erwägungen<br />

zurückhaltend und an<strong>der</strong>s Kage, Fn. 153, S. 330 ff., <strong>der</strong> die Zulassung privatrechtlicher<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> im Mediz<strong>in</strong>produkterecht unter Verweis auf das Arzneimittelrecht (§<br />

42 Abs. 1 AMG n.F.) und das Transfusionsrecht (§ 8 TFG) für nicht systemgerecht hält<br />

und sich daher auch im Mediz<strong>in</strong>produkterecht für die alle<strong>in</strong>ige Zuständigkeit <strong>der</strong> nach<br />

Landesrecht gebildeten <strong>Kommissionen</strong> ausspricht.<br />

177 Schenke, Fn. 176, S 751.<br />

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