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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission hat vor allem <strong>in</strong> Zeiten <strong>der</strong> Verknappung<br />

öffentlicher Haushalte auch für die kl<strong>in</strong>ische Versorgung nicht unerhebliche<br />

Relevanz, da die e<strong>in</strong>geworbenen Drittmittel häufig für Stellen e<strong>in</strong>gesetzt werden,<br />

die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ik benötigt werden. Die ursprünglich für die <strong>Forschung</strong><br />

e<strong>in</strong>gestellten Ärzte werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel zu e<strong>in</strong>em nicht unerheblichen Teil ihrer<br />

Arbeitszeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Krankenversorgung e<strong>in</strong>gesetzt und bearbeiten das fragliche<br />

Vorhaben nicht selten am Feierabend. Dieses heterogene Interessensgeflecht lässt<br />

sich <strong>in</strong> Bereichen des Grundrechtsschutzes, wo es um komplexe Abwägungen von<br />

Nutzen/Risiko und Beurteilung ausreichen<strong>der</strong> Aufklärung <strong>der</strong><br />

<strong>Forschung</strong>steilnehmer geht, kaum verfassungsrechtlich vertreten. Die<br />

unabhängige Beurteilung mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong>svorhaben im S<strong>in</strong>ne<br />

bundese<strong>in</strong>heitlicher Gesetzesanwendung sowie die effektive Umsetzung<br />

europäischen Rechts und e<strong>in</strong> effektiver Schutz <strong>der</strong> <strong>Forschung</strong>steilnehmer erfor<strong>der</strong>t<br />

e<strong>in</strong>e Befreiung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> von <strong>der</strong>artigen Interessenskonflikten<br />

durch Stärkung ihrer faktischen Unabhängigkeit von den sie tragenden<br />

Institutionen 175 .<br />

Zusammenfassend s<strong>in</strong>d die Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>er faktischen Unabhängigkeit<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> an Hochschulen gebildeten <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> eher<br />

ungünstig.<br />

bb) Die <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> bei den Ärztekammern und ihre Mitglie<strong>der</strong><br />

Die bei Ärztekammern bef<strong>in</strong>dlichen <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> s<strong>in</strong>d zumeist aus<br />

Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Kammer zusammengesetzt. Zwar werden auch hier bisweilen<br />

solche mit eigenen <strong>Forschung</strong>s<strong>in</strong>teressen vorhanden se<strong>in</strong>. Das<br />

Kollegialitätsverhältnis zu den Antragstellern ist jedoch – an<strong>der</strong>s als bei den<br />

Hochschulen – weit abstrakter. Loyalitätskonflikte s<strong>in</strong>d daher weniger zu<br />

erwarten. E<strong>in</strong>e Analyse <strong>der</strong> vorhandenen „Erstvoten“ bei multizentrischen<br />

Arzneimittelprüfungen zeigt, dass die bei Ärztekammern gebildeten <strong>Ethik</strong>-<br />

<strong>Kommissionen</strong> ihr Votum mit weit mehr Auflagen verknüpfen, als solche, die bei<br />

Hochschulen gebildet wurden.<br />

175 In diesem S<strong>in</strong>ne ähnlich Wölk, Fn. 11, S. 262; Jung, Entscheidungsprozesse bei mediz<strong>in</strong>ethischen<br />

Grundsatzfragen: zur Rolle <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong>, <strong>in</strong>: Jung/Müller-<br />

Dietz/Neumann (Hrsg.) Recht und Moral. Beiträge zur Standortbestimmung, 1991, 401,<br />

403.<br />

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