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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

Zusammensetzung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Heilberufe- und Kammergesetzen, sowie –<br />

zusammen mit <strong>der</strong> Arbeitsweise- im Satzungsrecht <strong>der</strong> Ärztekammern bzw.<br />

Hochschulen geregelt.<br />

Die öffentlich-rechtlichen <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> s<strong>in</strong>d damit<br />

organisationsrechtlich Teil <strong>der</strong> akademischen bzw. ärztlichen<br />

Selbstverwaltung.<br />

III. Die Errichtung privatrechtlicher <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong><br />

Die Errichtung privater <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> erfolgt aufgrund Initiative e<strong>in</strong>zelner<br />

<strong>in</strong>teressierter Privatpersonen. Die Motivation hierzu ist wohl unterschiedlich,<br />

teilweise soll hierdurch e<strong>in</strong> f<strong>in</strong>anzieller Gew<strong>in</strong>n erzielt werden. Als Rechtsform<br />

wurde die GmbH o<strong>der</strong> <strong>der</strong> e<strong>in</strong>getragene Vere<strong>in</strong> gewählt. Die Zusammensetzung<br />

und das Verfahren ergibt sich wie<strong>der</strong>um aus <strong>der</strong> Satzung und folgt den<br />

e<strong>in</strong>schlägigen gesetzlichen Vorschriften. Diese <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> s<strong>in</strong>d jedoch<br />

nicht zur Beratung nach dem Arzneimittelgesetz befugt, vgl. § 42 Abs. 1 AMG<br />

n.F. Beim Bundes<strong>in</strong>stitut f. Arzneimittel und Mediz<strong>in</strong>produkte s<strong>in</strong>d <strong>der</strong>zeit drei<br />

privatrechtlich konstituierte <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> registriert 152 .<br />

IV. Europarechtliche Vorgaben ?<br />

Das Europarecht macht h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Rechtsform und staatsorganisatorischen<br />

Anb<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> ke<strong>in</strong>e Vorgaben. So ist nach Art. 2 k) <strong>der</strong><br />

Richtl<strong>in</strong>ie 2001/20/EG nur die Unabhängigkeit <strong>der</strong> <strong>Ethik</strong>-Kommission zu<br />

gewährleisten. An<strong>der</strong>es gilt auch nicht etwa nach den europäischen Richtl<strong>in</strong>ien<br />

über den Verkehr mit Mediz<strong>in</strong>produkten. Nach Art. 15 Abs. 3 <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie<br />

1993/42/EWG ist zwar nur die „zuständige“ <strong>Ethik</strong>-Kommission zur Abgabe e<strong>in</strong>er<br />

befürwortenden Stellungnahme zur Kl<strong>in</strong>ischen Prüfung e<strong>in</strong>er bestimmten Klasse<br />

von Mediz<strong>in</strong>produkten befugt; aber welche dies ist, sagt nicht die Richtl<strong>in</strong>ie,<br />

son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> nationale Gesetzgeber im Rahmen se<strong>in</strong>es Umsetzungsspielraums 153 .<br />

Es kann sowohl e<strong>in</strong>e öffentlich rechtliche als auch e<strong>in</strong>e (beliehene) privatrechtlich<br />

152 Davon e<strong>in</strong>e als GmbH und zwei bei e<strong>in</strong>getragenen Vere<strong>in</strong>en (Institut f. angewandte <strong>Ethik</strong><br />

e.V. <strong>in</strong> Gründstadt und Universität Witten-Herdecke e.V.) E<strong>in</strong>e vollständige Liste <strong>der</strong> beim<br />

Bundes<strong>in</strong>stitut für Arzneimittel und Mediz<strong>in</strong>produkte gem. § 20 Abs. 8 MPG registrierten<br />

<strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> f<strong>in</strong>det sich im Internet unter:<br />

http://www.bfarm.de/de/Mediz<strong>in</strong>produkte/kl<strong>in</strong>_ethik/<strong>in</strong>dex.php?more=ethikkom.php .<br />

153 So zutreffend Kage, Das Mediz<strong>in</strong>produktegesetz, Berl<strong>in</strong>/Heidelberg 2005, S. 326 A.A.<br />

Deutsch, E<strong>in</strong>e Schlappe für die öffentlich-rechtlichen <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong>, NJW 2003, S.<br />

949.<br />

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