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Ethik-Kommissionen in der medizinischen Forschung - Fachbereich ...

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v. Dewitz/Luft/Pestalozza<br />

<strong>Ethik</strong>kommissionen <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong> - Oktober 2004<br />

<strong>Kommissionen</strong> zu konsultieren, s<strong>in</strong>d gewissen kompetentiellen Bedenken ausgesetzt.<br />

Die Mehrheit <strong>der</strong> bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen zu den <strong>Ethik</strong>-<br />

<strong>Kommissionen</strong> genügt dem Gesetzesvorbehalt nicht.<br />

B. Die Errichtung von <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen <strong>Forschung</strong><br />

(v. Dewitz)<br />

I. Die Entwicklungsgeschichte von <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong><br />

Die <strong>der</strong>zeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik vorhandenen <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> wurden<br />

entwe<strong>der</strong> aufgrund Landesrechts o<strong>der</strong> aufgrund privater Initiative errichtet.<br />

Hierbei ist historisch davon auszugehen, dass <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> sich als<br />

lockerer Zusammenschluss von Ärzten bereits seit Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> 70er Jahre des<br />

vergangenen Jahrhun<strong>der</strong>ts zunächst ohne rechtliche Grundlage und <strong>in</strong> Anlehnung<br />

an die us-amerikanischen „Institutional Review Boards“ an den mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Kl<strong>in</strong>iken und Ärztekammern gebildet haben 145 . Nachdem bereits 1975 die<br />

revidierte Fassung <strong>der</strong> Deklaration von Hels<strong>in</strong>ki (Tokio) die Beratung durch e<strong>in</strong>en<br />

unabhängigen Ausschuss vorgesehen hatte, wurde die Empfehlung e<strong>in</strong>er solchen<br />

Beratung im Jahr 1985, e<strong>in</strong>e Beratungspflicht im Jahr 1988 <strong>in</strong> die Berufsordnung<br />

<strong>der</strong> Ärzte aufgenommen. Im Jahr 1994 wurde das Mediz<strong>in</strong>produktegesetz 146<br />

erlassen, welches als erstes Gesetz die Beratung durch bei <strong>der</strong> zuständigen<br />

Bundesoberbehörde registrierte <strong>Ethik</strong>-<strong>Kommissionen</strong> be<strong>in</strong>haltet. Durch die 5.<br />

Novelle des Arzneimittelgesetzes 147 , die zu wesentlichen Teilen im Jahr 1995 <strong>in</strong><br />

Kraft trat, wurde die Zustimmung e<strong>in</strong>er aufgrund Landesrechts gebildeten <strong>Ethik</strong>-<br />

Kommission als Voraussetzung des sofortigen Beg<strong>in</strong>ns e<strong>in</strong>er kl<strong>in</strong>ischen<br />

Arzneimittelprüfung e<strong>in</strong>geführt 148 . Im Zuge dieser bundesgesetzlichen<br />

Festlegungen reagierten Mitte <strong>der</strong> neunziger Jahre des letzten Jahrhun<strong>der</strong>ts die<br />

allermeisten Bundeslän<strong>der</strong> mit Ausnahme Bayerns und Sachsens mit <strong>der</strong> Reform<br />

145 Vgl. zur Entstehungsgeschichte den Überblick bei Vgl. zur Entstehungsgeschichte den<br />

Überblick bei Wölk, Fn. 11, S. 253f.; Deutsch/Spickhoff, Fn. 11, Rn. 718-724.<br />

146 Das nach se<strong>in</strong>em § 60 teils am 10. August 1994, teils am 1. Januar 1995 <strong>in</strong> Kraft getretene<br />

Gesetz vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 1963).<br />

147 Fünftes Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Arzneimittelgesetzes vom 9. August 1994 (BGBl I S.<br />

2071) <strong>in</strong> Kraft getreten teils am 17. August 1994, teils am 17. August 1995, teils am 1.<br />

Januar 1996, teils am 17. August 1996.<br />

148 Vgl. hierzu Pfeiffer, Fünftes Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Arzneimittelgesetzes, VersR 1994,<br />

S. 1377-1383.<br />

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