DE - Jugendpolitik in Europa
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) Entwicklung der Solidarität junger<br />
Menschen, <strong>in</strong>sbesondere zur Stärkung des<br />
sozialen Zusammenhalts der Europäischen<br />
Union;<br />
b) Entwicklung der Solidarität und<br />
Förderung der Toleranz junger Menschen<br />
gegenüber allen Facetten der menschlichen<br />
Existenz, <strong>in</strong>sbesondere zur Stärkung des<br />
sozialen Zusammenhalts der Europäischen<br />
Union;<br />
Begründung<br />
Die Europäische Union zeichnet sich u.a. aus durch e<strong>in</strong>e große kulturelle, religiöse und<br />
soziale Vielfalt. Die Förderung des sozialen Zusammenhalts kann nur gel<strong>in</strong>gen, wenn man<br />
der jungen Generation e<strong>in</strong>ige Pr<strong>in</strong>zipien e<strong>in</strong>schärft, vor allem das der Solidarität und der<br />
Toleranz gegenüber allen anderen Mitmenschen, um nach und nach e<strong>in</strong>e Mentalität der<br />
Offenheit und Hilfsbereitschaft zu entwickeln.<br />
Änderungsantrag 7<br />
Artikel 2 Absatz 3<br />
3. Die allgeme<strong>in</strong>en Ziele des Programms<br />
tragen zur Durchführung der Maßnahmen<br />
der Union bei, <strong>in</strong>sbesondere der<br />
Maßnahmen zur Anerkennung der<br />
kulturellen und multikulturellen Vielfalt<br />
<strong>Europa</strong>s, zur Bekämpfung von<br />
Diskrim<strong>in</strong>ierungen aus Gründen des<br />
Geschlechts, der Rasse oder ethnischen<br />
Herkunft, der Religion oder der<br />
Weltanschauung, e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung, des<br />
Alters oder der sexuellen Ausrichtung<br />
sowie zur Sicherstellung e<strong>in</strong>er nachhaltigen<br />
Entwicklung.<br />
3. Die allgeme<strong>in</strong>en Ziele des Programms<br />
tragen zur Durchführung der Maßnahmen<br />
der Union bei, <strong>in</strong>sbesondere der<br />
Maßnahmen zur Anerkennung der<br />
kulturellen, multikulturellen und<br />
sprachlichen Vielfalt <strong>Europa</strong>s, zur<br />
Bekämpfung von Diskrim<strong>in</strong>ierungen aus<br />
Gründen des Geschlechts, der Rasse oder<br />
ethnischen Herkunft, der Religion oder der<br />
Weltanschauung, e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung, des<br />
Alters oder der sexuellen Ausrichtung<br />
sowie zur Sicherstellung e<strong>in</strong>er nachhaltigen<br />
Entwicklung.<br />
Begründung<br />
Die Bedeutung der sprachlichen Vielfalt <strong>in</strong> der Europäischen Union ist e<strong>in</strong> Zeichen ihres<br />
kulturellen Reichtums. Deshalb sollte das Programm "Jugend <strong>in</strong> Aktion" auch zur Förderung<br />
des Erlernens der Sprachen beitragen, <strong>in</strong>dem das Sprachenlernen ausdrücklich im<br />
Zusammenhang mit den allgeme<strong>in</strong>en Zielen und den E<strong>in</strong>zelzielen des Programms genannt<br />
wird.<br />
<strong>DE</strong><br />
PE 357.752v02-00 8/76 RR\582598<strong>DE</strong>.doc